FFG Unterstützung österreichischer FTI-Akteure im Europäischen Forschungs- und Innovationsraum 2014 - 2020
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überplanmäßig eingetreten: | FFG Unterstützung österreichischer FTI-Akteure im Europäischen Forschungs- und Innovationsraum 2014 - 2020 | BMWFW | UG 31 | 2013 | 2014 | -14.181 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überplanmäßig erreicht: Spitzenforschung und Europäischer Forschungsraum (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU Forschungsrahmenprogramm (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Innovationskraft der österr. Unternehmen stärken (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
- nicht erreicht: Steigerung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Steigerung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
- teilweise erreicht: Bessere Nutzung des Potenzials an Fachkräften (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in FTI (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Steigerung der FTI-Intensität des Unternehmenssektors (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Steigerung der FTI-Intensität des Unternehmenssektors (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- überplanmäßig erreicht: Schaffung eines Beratungssystems für Horizon 2020 (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- überplanmäßig erreicht: Weiterentwicklung des Beratungssystems für Horizon 2020 durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2017)
Problemdefinition
Die gemeinsame Beauftragung von Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Vernetzungsleistungen durch die zuständigen Fachministerien und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Bereich der internationalen Aktivitäten in Forschung, Technologie und Innovation (FTI) ist eine Unterstützung für eine optimale Beteiligung österreichischer Akteure in Forschung und Innovation im Europäischen Forschungsraum (EFR) sowie in der internationalen FTI-Kooperation. Sie soll zum gewünschten Erfolg beitragen. Die Beauftragung stützt sich auf das in Europa anerkannte Konzept einer gemeinsamen Servicestelle für Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Intermediäre in Forschung, Technologie und Innovation , die mit hoher Kompetenz und Erfahrungen aus bisherigen Beauftragungen sowie ihre eigene starke fachliche Vernetzung die Beteiligung Österreichs begleitet hat. Der Bereich 4 "Europäische und internatioale Programme" der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist der gegenüber der Europäischen Union offiziell nominierte National Contact Point für Rahmenprogramme der Europäischen Union (EU). Der Aktionsradius der Förderagentur ermöglicht es, bei der Beteiligung an Programmen der EU gemäß den Bedürfnissen der österr. Forscher/innen vorausschauend und unmittelbar zu agieren. Dies erhöht die Erfolgschancen Österreichs sowohl auf strategischer (Verhandlungen mit der EU) als auch operativer Ebene. Die Beauftragung garantiert für einen laufenden Interessensausgleich zwischen den verantwortlichen Ministerien und der WKÖ.
Die österreichische Beteiligung am 7. EU-Rahmenprogramm (RP7) ist derzeit gut. Es gibt 2.775 österreichische Beteiligungen in erfolgreichen Konsortien d. s. 2,5 % aller bisherigen erfolgreichen Beteiligungen des RP7. Damit nimmt Österreich innerhalb der EU27 anteilsmäßig den 10. Platz bei der erfolgreichen Beteiligung des RP7 ein. Die österreichischen Koordinator/innen sind überdurchschnittlich hoch am RP7 beteiligt. 3,3 % aller erfolgreichen RP7 Projekte laufen unter österreichischer Koordination. Die Rücklussquote gemessen am fiktiven österreichischen Beitrag zum EU-Haushalt beträgt 125 % (Stand 5/2013).
Die mit der Beauftragung 2014 - 2020 verfolgten Ziele sind Teil der nationalen FTI-Strategie Österreichs:
- Halten des bisherigen Niveaus der Beteiligungschance der österreichische Forschungsorganisationen und ihren Forschenden am HORIZON 2020 (Nachfolgeprogramm vom 7. EU-Forschungsrahmenprogramm 2007 - 2013) und am Europäischen Forschungs- und Innovationsraum; die ausgezahlten österreichischen Rückflüsse sollen weiterhin über dem Wert der österreichischen Eigenmittelzahlungen zum EU-Haushalt liegen.
- Stärkung der österreichischen Forschung und Innovation durch Internationalisierung;
- Abstimmung nationaler FFG-Programme, europäischer und multilateraler Förderprogramme;
- Stärkung des österreichweiten Interessensaustausches im Bereich Forschung und Innovation im EU-Kontext.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Forschung und technologische Entwicklung werden in der Europäischen Union durch die FTI-Förderung in Forschungsrahmenprogramme der EU (derzeit Horizon 2020) und durch eine Reformagenda für die nationalen FTI-Systeme unterstützt, mit dem langfristigen Ziel der Schaffung eines "Binnenmarkt der Forschung" in Europa. Die Beauftragung 2014 - 2020 unterstützt unmittelbar die Umsetzung von darauf reflektierenden Zielen in der nationalen FTI-Strategie Österreichs (siehe Problemdefinition) sowie Prioritäten der "Österreichischen ERA-Roadmap", die im Kontext des Europäischen Forschungsraums (EFR) von der österreichischen Bundesregierung am 26. April 2016 beschlossen wurden. Das Vorhaben ist eine wesentliche Maßnahme zur Optimierung der Beteiligung österreichischer Wissenschafts- und Wirtschaftsorganisationen in Horizon 2020, multilateralen FTI-Initiativen (MULLATS) sowie im Europäischen Forschungsraum und trägt zu guten Grundlagen für eine strategische Herangehensweise für nationale Reformen in ERA bei. Österreich ist sowohl in Horizon 2020 als auch im Europäischen Forschungsraum (EFR) ein aktives EU-Mitgliedsland, mit einer erfolgreichen Beteiligungsquote um die Know-how Gewinnung zu sichern, und mit bisher mit guten Rückflüssen an Finanzmitteln.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überplanmäßig eingetreten: Optimale Beteiligung österreichischer Wissenschaftsorganisationen am HORIZON 2020
- überplanmäßig eingetreten: Verstärkte Beteiligung der Wirtschaft bei entsprechend umgesetzter Innovationsorientierung von HORIZON 2020
- überplanmäßig eingetreten: Optimale Grundlagen für eine strategische Herangehensweise und Prioritätensetzung bezüglich der österreichischen Beteiligung
- überwiegend eingetreten: Hohe Kund/innenzufriedenheit bei den Zielgruppen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 125 | 125 | 0 | 128 | 128 | 0 | 130 | 130 | 0 | 133 | 133 | 0 | 516 | 516 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 3.575 | 3.160 | -415 | 3.720 | 3.393 | -327 | 3.738 | 3.380 | -358 | 3.733 | 3.732 | -1 | 14.766 | 13.665 | -1.101 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 3.700 | 3.285 | -415 | 3.848 | 3.521 | -327 | 3.868 | 3.510 | -358 | 3.866 | 3.865 | -1 | 15.282 | 14.181 | -1.101 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | -3.700 | -3.285 | -3.848 | -3.521 | -3.868 | -3.510 | -3.866 | -3.865 | -15.282 | -14.181 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Das geplante anteilige Budget des Bundes wurde im Evaluierungszeitraum 2014 - 2017 um rund 1.101 Mio EUR unterschritten. Grundlage für die Berechnung ist der H2020 Zahlungsplan Stand August 2017 des gegenständlichen Vertrags. Für die Jahre 2014 - 2016 wurden die jeweiligen abgerechneten Jahresgesamtbeträge herangezogen, für das noch nicht definitiv abgerechnete Jahr 2017 wurde das Budget 2017 d. h. ohne Ausgleich des Vorjahres 2016, herangezogen. Der Personalaufwand für das begleitende Controlling/Monitoring des gegenständlichen Vorhabens blieb seitens des Bundes unverändert. Der Vertrag sieht eine jährlich flexible Auszahlung vor, die auf einer jährlichen Berechnung der erfolgten Leistungen basiert. Dies gilt auch für Mehr- oder Minderauszahlungen in der noch offenen Vertragsperiode.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Auswirkungen auf Internationalisierung: Im Zeitraum 2014 bis einschließlich September 2017 haben 445 Organisationen mit KMU-Einstufung, das sind 25% an allen österr. Beteiligungen, und 343 Unternehmen, die sich nicht als KMU einstufen, das sind 19% an allen österr. Beteiligungen, an H2020 teilgenommen. Auf die Gesamtlaufzeit von H2020 extrapoliert können ca. 900 KMU Beteiligungen und 700 Beteiligungen von Großunternehmen erwartet werden[1].
Die Interim-Evaluierung von H2020 zeigt, dass Fördermittel für die Projektteilnehmer/innen hochgradig additional sind und für die Mitgliedsstaaten und die teilnehmenden Organisationen einen Mehrwert schaffen, der über die Förderung nationaler und regionaler Programme hinausgeht. Weiters weist die Interim-Evaluierung von H2020 klar auf den Zusammenhang zwischen der Teilnahme von Unternehmen an Forschungskooperation und deren Markterfolg hin. Dies drückt sich unter anderem auch im Beitrag von H2020 zu neuen, kommerziell verwertbaren Patenten und anderen IPR aus. Insbesondere in den Bereichen „Industrial Leadership“ in dem eine hohe Beteiligung des privaten Sektors vorliegt, hätten 92% der Projekte gar nicht, oder nur mit bedeutenden Veränderungen durchgeführt werden können. Für 66% der H2020 Teilnehmenden wäre der internationale Wissenstransfer ohne H2020 geschwächt worden und 72% hätten negative Auswirkungen auf Kooperationen mit der Industrie und neuen Unternehmenspartnern innerhalb der Europäischen Union in Kauf nehmen müssen.
Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit: Die auf EU-Ebene eingesetzten Instrumentarien decken ein breites Spektrum von der Grundlagenforschung bis hin zur Innovationsförderung ab. H2020 legt im Vergleich zum 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung eine höhere Innovations- und Wirkungsorientierung bereits im Programmdesign aufgrund 1) einer Orientierung an großen (gesellschaftlichen) Herausforderungen, 2) Finanzierungsmöglichkeiten vom Labor bis zum Markt und 3) einer integrierten Wirkungsorientierung in Projektanträgen, Reporting und Monitoring. Eine Stärkung der Elemente des Wissens- und Erkenntnistransfers hin zur Steigerung der Innovationsfähigkeit ist besonders im Instrumentenportfolio evident, durch die Stärkung umsetzungsorientierter Instrumente in H2020. Sie spiegelt sich auch in der stärkeren Integration von KMUs in die Säulen II und III von Horizon 2020. Unter anderem spielt dabei das KMU-spezifische Instrument, mit seiner gezielten Unterstützung für marktschaffende Innovation, eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt zeigt sich die Stärkung des Wissens- und Erkenntnistransfers in einem höheren Anteil von Unternehmen an der Gesamtzahl der Antragsteller und Projektpartner. Zur Stärkung der Innovationsfinanzierung bietet InnovFin (Kooperation der EK mit EIB/EIF) passende Finanzierungsinstrumente – für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für Großunternehmen oder Forschungsinstitute. Die InnovFin-Produkte sind für alle Sektoren verfügbar; zumeist dienen sie der Finanzierung des letzten Schrittes im von H2020 unterstützten Innovationsprozess hin zum Markt. In Österreich haben bislang 105 KMU bzw. Mid-Caps 120,4 Mio EUR EIB-rückgarantierte Kredite in Anspruch genommen. FFG-EIP ist in Österreich beim Key Account Management (KAM = ‚Mentoring‘ in WFA) und bei den EIMC-Services (Enhancing the Innovation Management Capacity) für den Raum Niederösterreich, Wien und Burgenland zuständig - und zwar gekoppelt an seine regionale Zuständigkeit als EEN-Knoten. Während KAM allen erfolgreichen Teilnehmern am KMU-Instrument angeboten wird (das EEN von FFG-EIP war bislang für 32 KAM-Fälle - das sind alle erfolgreichen KMU-Instrument-Teilnehmer aus der Region- und 36 EIMC-Fälle verantwortlich), obliegt es im Falle von EIMC FFG-EIP, besonders vielversprechende KMU-Player aus der Region - zusätzlich zu den KAM-Playern - zu selektieren, die in den Nutzen dieser Services gelangen. Der Nutzen von KAM und EIMC ist für die teilnehmenden KMU sehr hoch.
[1] Extrapolation unter der Annahme, dass im 1. Jahr von H2020 die Anzahl der Beteiligungen 50% unter den Folgejahren lag.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überplanmäßig eingetreten.
Die Beauftragung stützt sich auf das in Europa anerkannte Konzept einer gemeinsamen Servicestelle für Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Intermediäre in Forschung, Technologie und Innovation, die mit hoher Kompetenz und Erfahrungen aus bisherigen Beauftragungen sowie ihre eigene starke fachliche Vernetzung die Beteiligung Österreichs begleitet hat. Der Bereich Europäische und Internationale Programme der FFG (EIP) bietet ein breites Spektrum an Instrumenten zur Bewusstseinsbildung, Informationsvermittlung, Programm- und Projektberatung, strategische Beratung und ERA-Orientierungswissen.
Die stärkere Innovationsorientierung von H2020 und die wachsende Anzahl der multilateralen Initiativen ging mit einer entsprechenden Veränderung des Leistungsportfolios der laufenden EIP-Beauftragung einher (siehe auch Zwischenbericht Kapitel 2.1): Wissenschafts- und Wirtschaftsorganisationen sollen in ihren Strategie- und Positionierungsprozessen so unterstützt werden, dass sie in der Lage sind europäische Programme und ERA-Entwicklungen mit maximaler Hebelwirkung für eigene Zielsetzungen einsetzen zu können. Das Kooperationsprofil mit den Unterstützungsstrukturen (insbesondere) an Universitäten soll so ausgerichtet werden, dass mittelfristig Erstanfragen und Projektabwicklungsfragen verstärkt organisationsintern abgewickelt werden können. Unternehmen und KMU sollen aufgrund der stärkeren Innovationsorientierung von H2020 stärker betreut werden. ERA-Initiativen und Programmen sollen ins Leistungsportfolio der FFG-EIP aufgenommen und die Governance Strukturen von MULLATs unterstützt werden. FFG-EIP soll auch den Ausbau der strategischen Intelligenz im Sinne von Zusammenschau und Überblick anbieten.
Die Ziele und erwünschten Wirkungen wurden überplanmäßig erreicht. Dies spiegelt sich schließlich in der über den EU-Schnitt liegenden Erfolgsquote bei Beteiligungen und Rückflussquote wider: Die Anzahl der Beratungen für KMUs stieg im Vergleich zu FP7 deutlich, durchschnittlich um 35%. Die Beteiligung der Wirtschaft ist im Vergleich zum 7. Rahmenprogramm auch deutlich gestiegen, Unternehmen stellten in FP7 26% der österreichischen Beteiligung dar, in H2020 sind es bis 2017 38% (siehe Zwischenbericht Annex I). Durch das neue Betreuungsinstrument für Wissenschaftsorganisationen „ERA-Dialog“ ist u.a. eine direkte Verbindung mit den Vize-Rektoraten hergestellt worden, jedoch kann noch nicht endgültig beantwortet werden, ob die Arbeit der FFG dazu beigetragen hat, Strategiebildungsprozesse in Hinblick auf H2020 und ERA zu stärken. Die oft fehlende Verbindung zwischen der strategischen und operativen Ebene der Universitäten selbst (Forschung findet „bottom-up“ statt) und die damit einhergehende Governance Problematik der Universitäten liegt jedoch jenseits der Einflussmöglichkeiten der FFG. Das Instrument selbst und das interaktive Format wurde überwiegend positiv bewertet, der Nutzen lag aus Sicht der teilnehmenden Universitäten insbesondere in der Außensicht auf die Organisation sowie der Zeit für gemeinsame Reflexion (siehe Zwischenbericht „Erkenntnisse zu den ERA-Dialogen“). Ähnlich ist die Erkenntnis bei Unternehmen: Kunden des C3 weisen auf positive Effekte der Betreuung für die Strategiefindung hin, jedoch kann noch nicht endgültig bewertet werden, inwiefern sich diese positiv auf das „Empowerment“ ausgewirkt hat (siehe Zwischenbericht „Erkenntnisse zum Core Customer Concept - C3 der FFG“). Das Ziel des „Empowerment“ der Universitäten wurde nur teilweise erreicht, ist aber auf einem guten Weg: Der Anteil der First Level Beratungen der Forschenden ist rückläufig und lag im Jahr 2014 bei 25% und sank bis 2017 auf 19%*. Die Neuausrichtung der Dienstleistungen war für die Universitäten spürbar, jedoch muss der interne Support weiter aufgestockt werden. In Gesprächen mit Universitäten wurde die persönliche Beratungsleistung der FFG in dieser Übergangsphase als unersetzbar eingeschätzt (siehe Zwischenbericht Kapitel 2.2.3 und Annex I). Auch das Leistungsportfolio insgesamt wird von FTI-Akteuren in Hinblick auf Qualität und Relevanz sehr geschätzt – 76% der Befragten bewerteten das Angebot mit Schulnote „Sehr gut“ oder „gut“ (siehe Zwischenbericht Annex I). Es wurden wesentliche neue Beratungs- und Betreuungsinstrumente (Aufnahme der MULLATs ins Leistungsportfolio, ERA-Dialog, C3, etc.) bei gleichem Personalstand entwickelt. Auch die Budgetallokation des EIP insgesamt scheint in Anbetracht der österreichischen Beteiligungsstruktur in H2020 angemessen zu sein (siehe Zwischenbericht Kapitel 2.4).
*Erklärung Ziel 1, Kennzahl 3: Die Unterscheidung zwischen First und Second Level Beratung wurde 2014 eingeführt. Daher ist kein Vergleich mit dem Ausgangszustand möglich.
Quelle: AIT "Zwischenbericht zur Evaluierung der Umsetzung der H2020, EUREKA, COSME, EEN und ERA in Österreich", Wien, Jänner 2017
Verbesserungspotentiale
Die vorläufigen Ergebnisse der Evaluierung weisen auf Potenziale zur verbesserten Darstellung und Strukturierung des Informations- und Beratungsangebotes von FFG-EIP hin, vor allem wurde im Rahmen der Befragung die Unübersichtlichkeit des gesamten Leistungsportfolios und der Homepage kritisiert. Angedacht werden könnte eine Neustrukturierung des Dienstleistungsspektrums entlang spezifischer Bedarfslagen und Vorkenntnissen von Akteursgruppen. In Gesprächen wurde darüber hinaus auf potentielle Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Geschwindigkeit der Weitergabe von Informationen und der Verbesserung der strategischen Positionierung der FFG hingewiesen (siehe Zwischenbericht Kapitel 2.2.3). Es gibt auch Anzeichen dafür, dass der Einfluss des Angebotes auf strategische Verhaltensänderungen und „Empowerment“ noch in einer Entwicklungsphase zu sein scheint. Die Evaluierung zeigt möglichen Änderungsbedarf in Hinblick auf Ausrichtung und Umsetzung einzelner Beratungsinstrumente (ERA-Dialoge und C3), um das strategische „Empowerment“ der Universitäten und Unternehmen zu beschleunigen. Die FFG verfügt aber hierfür über eine gute Basis an Beratungsleistungen, die Intensität und die Ausrichtung der Leistungen, speziell die für die Forschungsservicestellen, könnten aber geschärft werden (siehe Zwischenbericht Kapitel 2.2.3 und Kapitel 2.3.4).
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.