GTelV 2013
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
teilweise eingetreten: | Gesundheitstelematik-Verordnung 2013 | BMGF | UG 24 | 2013 | 2013 | 0 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Gesundheitsstrukturpolitik (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Gesundheitsstrukturpolitik (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- teilweise erreicht: eHealth: Entwicklung eines elektronischen Systems für das Wissens- und Informationsmanagement im Gesundheitswesen (ELGA) (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- überwiegend erreicht: eHealth: Entwicklung eines elektronischen Systems für das Wissens- und Informationsmanagement im Gesundheitswesen (ELGA) (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2017)
Nationale Rechtsgrundlage
Gesundheitstelematikgesetz 2012
Problemdefinition
Am 1. Jänner 2013 ist das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, in Kraft getreten. Unter anderem ist seither die Eintragung von Gesundheitsdiensteanbietern in den eHealth-Verzeichnisdienst durch Registrierungsstellen verpflichtend. Auch hat die bisherige Vollzugspraxis gezeigt, dass der Katalog der Rollen für Gesundheitsdiensteanbieter ergänzungsbedürftig ist. Dem Gedanken folgend, dass der eHealth-Verzeichnisdienst einen Bestandteil der nationalen eHealth-Infrastruktur bilden soll, muss die breitere Verwendung der Daten ermöglicht werden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das aktuelle Regierungsprogramm widmet der Digitalisierung hohes Augenmerk. Eine der Voraussetzungen für eine intensivere Nutzung von IKT im Gesundheitswesen ist, dass die Berufsberechtigungen bzw. vergleichbare Berechtigungen von Gesundheitsdiensteanbietern (health professionals) zweifelsfrei öffentlich dokumentiert werden, dass diese Dokumentation zugänglich und auch technisch für Authentifizierungszwecke nutzbar ist. Einheitlich geregelte Rollen ermöglichen die Anknüpfung applikationsspezifischer Berechtigungssysteme und vermeiden damit Wartungsaufwände der Applikationsbetreiber. Die damit geschaffene eHealth-Infrastruktur trägt somit unmittelbar zur Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung bei.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- teilweise eingetreten: Bereitstellung von Grundlagen für das Berechtigungsmanagement im Gesundheitswesen
- teilweise eingetreten: Verbesserung der Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten
- überwiegend eingetreten: Ausbau der nationalen eHealth-Infrastruktur
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Ein Mehraufwand für den Bund in finanzieller Hinsicht ist durch das Vorhaben bis zum Evaluierungszeitpunkt nicht entstanden.
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: teilweise eingetreten.
Das mit der GTelV 2013 konkretisierte Rollenkonzept ist im Gesundheitswesen anerkannt und bildet insbesondere die Grundlage für die Gestaltung von Zugriffsberechtigungen auf ELGA. Eine punktuelle Ergänzung des Rollenkatalogs erfolgte mit der bundesgesetzlichen Regelung der Primärversorgung, ein darüber hinausgehender Erweiterungsbedarf war bisher nicht gegeben. Das Ziel 1 wurde somit zum Evaluierungszeitpunkt überwiegend erreicht. Die Datenaufbringung entspricht weitgehend der ursprünglichen Erwartungshaltung, die Herstellung der notwendigen Datenqualität hat sich allerdings als zeitaufwändiger erwiesen. Die dafür notwendigen Maßnahmen waren auf Seiten der Registrierungsstellen in deren Ausgangsverzeichnissen durchzuführen und sind damit als zeitlicher Einflussfaktor auf die Zielerreichung evident. Weitere Berufsverzeichnisse, wie etwa das Gesundheitsberuferegister (GBR), als Datenquellen sind aktuell erst im Entstehen, woraus sich Abweichungen zur Zielerreichung ergeben. Legistisch wurde sichergestellt, dass die qualitätsgesicherten Daten des GBR automationsunterstützt an den eHVD übermittelt werden. Damit wird der Datenbestand des eHVD um die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie die Angehörigen der medizinisch-technischen Dienste (rd. 100.000 Personen) erweitert. Die technischen Voraussetzungen für die automationsunterstützte Nutzung des eHVD wurden zwischenzeitlich geschaffen, ein erster Zugriff wurde im Rahmen der ELGA-Organisation eingerichtet. Offen bzw. als für das Jahr 2018 geplante Maßnahme ist die Einrichtung der operativen Anforderungen für und die Aufnahme der Einzelregistrierungen. Gleiches gilt für die Beistellung des Arbeitsbehelfs. Diese Arbeiten mussten im Hinblick auf kurzfristige ELGA-Anforderungen zurückgestellt werden. Das Ziel 3 ist somit zu Evaluierungszeitpunkt noch nicht vollständig erreicht. Die Erhebung von Mengengerüsten in Bezug auf die Verwendung der in der GTelV 2013 genannten kryptografischen Verfahren wäre nur mit unwirtschaftlich hohem Aufwand möglich, unbeschadet dessen ist aus den vorliegenden Informationen (Rückmeldungen und Anfragen) erkennbar, dass in der Verwendung, insbesondere der Übermittlung, von Gesundheitsdaten ein Bewusstseinswandel eingetreten ist. Solche Verfahren werden - wohl noch nicht flächendeckend - aber doch zunehmend eingesetzt. Die mit Ziel 2 intendierte Verbesserung der Awareness bzw. die Anhebung des Vertrauens im Umgang mit Gesundheitsdaten konnte somit weitgehend erreicht werden. Eine weitere geplante Maßnahme ist die Anpassung der GTelV 2013 an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG bzw. das hierzu verabschiedete Sicherheits- und Vertrauensdienstegesetz sein. Mit dem Vorhaben wurden die gesetzten Ziele weitgehend, aber noch nicht vollständig erreicht, weil die Wirkungen bzw. der Erfolg erst sukzessive sichtbar werden. Das Verhältnis von Input zu den bereits erreichten Wirkungen ist daher positiv, zumal wesentliche Gruppen von Gesundheitsdiensteanbietern, vor allem jene, die für ELGA in Betracht kommen, nahezu vollständig und mit hoher Datenqualität erfasst sind. Verbesserungspotenziale, beispielsweise in Bezug auf die Messbarkeit der Zielformulierung mittels Kennzahlen, werden derzeit nicht gesehen, weil die personelle Dynamik einzelner Berufsgruppen außerordentlich hoch ist - diesbezüglich sei lediglich auf die vorhersehbare Pensionierungswelle bei niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten hingewiesen. Nach Vorliegen ausreichender Erfahrungswerte mit der Nutzung der Daten des eHVD wird aber zu prüfen sein, ob das derzeit vorgesehene Antragsprinzip für ihre Nutzung beibehalten wird oder ihre Bereitstellung als open data nicht mit zusätzlichen Nutzeneffekten verbunden sein könnte.
Verbesserungspotentiale
Unumgängliche Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität in den Vorverzeichnissen; Clearingbedarf zwecks flächendeckender Ausstattung von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit bPK durch die Registrierungsstellen
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.