GmbH-Reform
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | GmbH-Reform | BMJ | UG 13 | 2013 | 2013 | 0 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Nationale Rechtsgrundlage
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_109/BGBLA_2013_I_109.pdfsig
Problemdefinition
Bei der Gründung eines Unternehmens stellt die GmbH derzeit nur dann eine Alternative dar, wenn der Gründer über ein gewisses Startkapital verfügt, weil das halbe Mindeststammkapital - also ein Betrag 17.500 Euro - in der Regel bar aufzubringen ist.
Um die Rechtsform der GmbH auch jenen zugänglich zu machen, die ihre unternehmerische Tätigkeit gemessen am Unternehmenszweck mit einer geringeren Kapitalausstattung beginnen können, soll das Mindeststammkapital von derzeit 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden; bar aufzubringen wäre dann zunächst nur ein Betrag von 5.000 Euro. Außerdem soll die Gründung einer GmbH durch eine Reduktion der dabei anfallenden Kosten attraktiver gemacht werden. Dadurch soll die zuletzt stagnierende Anzahl von jährlichen GmbH-Gründungen gesteigert werden.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | -15.425 | 0 | 15.425 | -64.177 | 0 | 64.177 | -64.177 | 0 | 64.177 | -41.958 | 0 | 41.958 | -26.405 | 0 | 26.405 | -212.142 | 0 | 212.142 |
Personalaufwand | 245 | 0 | -245 | 499 | 0 | -499 | 509 | 0 | -509 | 278 | 0 | -278 | 37 | 0 | -37 | 1.568 | 0 | -1.568 |
Betrieblicher Sachaufwand | 86 | 0 | -86 | 175 | 0 | -175 | 178 | 0 | -178 | 97 | 0 | -97 | 13 | 0 | -13 | 549 | 0 | -549 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 331 | 0 | -331 | 674 | 0 | -674 | 687 | 0 | -687 | 375 | 0 | -375 | 50 | 0 | -50 | 2.117 | 0 | -2.117 |
Nettoergebnis | -15.756 | 0 | -64.851 | 0 | -64.864 | 0 | -42.333 | 0 | -26.455 | 0 | -214.259 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Durch die neuerliche Änderung der Rechtslage mit dem AbgÄG 2014 haben sich die beim GesRÄG 2013 geschätzten finanziellen Auswirkungen grundlegend geändert.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die neuerliche Änderung der Rechtslage mit dem AbgÄG 2014 haben sich die beim GesRÄG 2013 angenommenen Auswirkungen grundlegend geändert.
Wegen der lediglich kurzen Geltungsdauer können sonstige wesentliche Auswirkungen ex post nicht festgestellt werden. -
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für BürgerInnen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die neuerliche Änderung der Rechtslage mit dem AbgÄG 2014 haben sich die beim GesRÄG 2013 angenommenen Auswirkungen grundlegend geändert.
Wegen der lediglich kurzen Geltungsdauer können sonstige wesentliche Auswirkungen ex post nicht festgestellt werden. -
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die neuerliche Änderung der Rechtslage mit dem AbgÄG 2014 haben sich die beim GesRÄG 2013 angenommenen Auswirkungen grundlegend geändert.
Wegen der lediglich kurzen Geltungsdauer können sonstige wesentliche Auswirkungen ex post nicht festgestellt werden.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Durch die neuerliche Änderung der Rechtslage mit dem AbgÄG 2014 war das GesRÄG 2013 lediglich acht Monate in Kraft.
Die Gründe, warum hochgerechnet deutlich mehr als die angestrebten 9.000 GmbHs gegründet wurden bzw. worden wären (auf zwölf Monate bezogen), sind nicht bekannt.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.