überplanmäßig erreicht: Maßnahme 1: Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Beschreibung der Maßnahme
Garantiefähig sind Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen aller in der Richtlinie genannten Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer.
Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung/Übernahme max. 5 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit (auch: keine Nebenbeschäftigung)
-) Gesellschaften: direkte Beteiligung von mind. 25% und unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch Jungunternehmer
-) Unternehmensübernahmen: mind. 50% des Unternehmens müssen übernommen werden
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken -- auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer -- bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte -- Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Beurteilung der Umsetzung der Maßnahme: überplanmäßig erreicht.
Der Maßnahme zugeordnete Ziele