Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz. | BMBWF | UG 31 | 2014 | 2014 | -8.050 | Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Hebung des tertiären Bildungsniveaus (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Hebung des tertiären Bildungsniveaus (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Spitzenforschung und Europäischer Forschungsraum (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Exzellente Grundlagenforschung und Europäischer Forschungsraum (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Nationale Rechtsgrundlage
UG 71c
Problemdefinition
Die vorliegende Art.-15a-B-VG-Vereinbarung bildet die Grundlage für eine auf Grund von § 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz-Verfassungsgesetz 1948 – F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, erforderliche rechtliche Regelung, mit der – abweichend von § 12 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) – die Kostenaufteilung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich festgeschrieben wird. Diese Vorgehensweise soll die Einbeziehung aller betroffenen Gebietskörperschaften durch die vorherige Einbindung in den Abstimmungsprozess gewährleisten und somit auch eine von § 12 UG abweichende Regelung zur Finanzierung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz mit einer organisatorischen und finanziellen Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und dem Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz, sowie an der Durchführung des Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums, ermöglichen.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel des Ausbaus der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin auf bis zu 2000 Studienplätze (§71c UG 2002). Mit dem Endausbau der Medizinischen Fakultät an der JKU Linz im Jahr 2022 wird die Zahl der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin österreichweit auf 1800 erhöht, wobei derzeit eine Aufteilung von 1654 Studienplätze für Humanmedizin und 144 Studienplätze Zahnmedizin vorgesehen ist.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Erhöhung der Anzahl an Studienplätzen Humanmedizin
- zur Gänze eingetreten: Stärkung des Forschungsstandortes Österreich
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.300 | 2.300 | 0 | 2.300 | 2.300 | 0 | 3.450 | 3.450 | 0 | 8.050 | 8.050 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.300 | 2.300 | 0 | 2.300 | 2.300 | 0 | 3.450 | 3.450 | 0 | 8.050 | 8.050 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.300 | -2.300 | -2.300 | -2.300 | -3.450 | -3.450 | -8.050 | -8.050 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Auszahlung der Beträge für Erstinvestition in Forschungsgroßgeräte laut Anlage 1 der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG. Hinweis: Die in der Vereinbarung nach Art 15a B-VG vorgesehene Valorisierung erfolgt jeweils im Folgejahr für die Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge und wird nicht für die einzelnen Teilbeträge einzeln ausgewertet
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
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Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz erfordert auch Investitionen in die Infrastruktur in Form von baulichen Maßnahmen wie Neuerrichtung von Gebäuden und Flächen für die neue Medizinische Fakultät. Durch die zu vergebenden Aufträge kommt es zu einer Stärkung der Baubranche und dadurch zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zur Deckung des Bedarfs.
Zusätzlich kommt es durch die Erhöhung der Zahl der Studierenden zu einer Erhöhung der Nachfrage im Bereich Wohnen/Immobilien und allen weiteren betroffenen Branchen und Betrieben im Raum Linz. -
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Neuausschreibung von Stellen an der Universität Linz ermöglicht es, dort wo angezeigt, durch gezielte Ausschreibungen den Frauenanteil zu heben und so zur weiteren Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beizutragen.
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Wirkungsdimension: Soziales
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Bei den neu auszuschreibenden Stellen an der Universität Linz im Zusammenhang mit der Errichtung der Medizinischen Fakultät sind die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetz zu beachten, wodurch eine Erhöhung der Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze für begünstigte Personen ermöglicht wird.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Errichtung der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz findet laufend auf mehreren Ebenen statt und wird erst mit den Endausbau im Jahr 2022 abgeschlossen sein. Derzeit ist die Umsetzung der entsprechenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG im Zeitplan und wird weiter fortgesetzt.
Bisher konnten durch die mit dem Aufbau der Medizinischen Fakultät im Zusammenhang stehenden Investitionen in die Bau- und Infrastruktur erste Akzente für den Wirtschaftsstandort Linz gesetzt werden, wobei derzeit durch die Bautätigkeit in erster Linie die Bauwirtschaft und weitere verbundene Branchen profitieren. Da die Investitionen noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit die Gesamtauswirkung auf die Branche noch nicht beziffert werden. Bis zum Vollausbau der Medizinischen Fakultät 2028 sind durch die bis dahin weiter steigenden Zahlen an Studierenden, Lehrenden und sonstigen wissenschaftlichen bzw. nicht wissenschaftlichen Personals, weitere Positive Impulse nicht nur im Bereich Wohnen, sondern auch Branchenübergreifend im Dienstleistungsbereich zu erwarten. Die im Zuge der Errichtung abgeschlossene Kooperationsvereinbarung mit der Medizinischen Universität Graz setzt zusätzliche, sich gesamtwirtschaftlich auswirkende Impulse im Raum Graz, die sich vor allem durch zusätzlichen Kunden im Einzelhandel auswirken.
Für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Österreich führt die neue Medizinische Fakultät aufgrund der bis zum Endausbau steigenden Zahl der Studierenden, zu einer Stärkung der universitären Lehre und der Profilbildung in der universitären Landschaft. Für die Grundlagen- und die angewandte Forschung bedeutet die neue Medizinische Fakultät die Möglichkeit einer verstärkten Profilbildung und Spezialisierung auf einzelne Bereiche und somit eine Ergänzung zu den bestehenden Forschungsschwerpunkten an den anderen öffentlichen Medizinischen Universitäten. Für den Forschungsstandort Linz eröffnen sich insbesondere im Bereich Medizintechnik neue Möglichkeiten zur Stärkung der interuniversitären Kooperation mit der Technischen Universität und dem Fachholschulbereich.
In einer gesamten Betrachtung zeigt der bisherige Fortschritt der Errichtung der medizinischen Fakultät Linz den erwarteten positiven Effekt nicht nur für den Universitätsstandort Österreich, sondern auch jenen auf einer gesamtwirtschaftlichen Ebene im gesamten Bundesgebiet.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.