Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
teilweise eingetreten: | Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes | BMF | UG 45 | 2013 | 2013 | -116.000 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Sicherung der Stabilität der Euro-Zone (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Sicherung der Stabilität der Euro-Zone (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Problemdefinition
Zur Sicherung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands haben die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gruppe) am 27. November 2012 zugesagt, an Griechenland ab dem Finanzjahr 2013 jährlich Beträge weiterzuleiten, die den geschätzten Einkünften der nationalen Zentralbanken aus im Rahmen des EZB-Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen griechischen Wertpapieren entsprechen. Erträge aus diesen Wertpapieren, die im öffentlichen Interesse von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets angekauft wurden, sollen Griechenland zugutekommen. In der Einschätzung der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds (sogenannte „Troika“) war diese Zusage ein unabdingbares Element eines Maßnahmenbündels, das die Rückführung der Schuldenquote auf 124% im Jahr 2020 und unter 110% im Jahr 2022 zum Ziel hat. Mit der Maßnahme werden rund 10 Milliarden Euro des Finanzierungsbedarfs Griechenlands abgedeckt; der österreichische Anteil ergibt sich aus dem Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB.
Einkünfte der Oesterreichischen Nationalbank werden gem. § 69 Nationalbankgesetz an den Bund abgeführt.
Für die Auszahlung der vereinbarten Beträge ist eine Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen erforderlich, die aus systematischen Gründen im Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz verankert werden soll.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 61.000 | 61.000 | 0 | 55.000 | 55.000 | 0 | 42.000 | 0 | -42.000 | 32.000 | 0 | -32.000 | 25.000 | 0 | -25.000 | 215.000 | 116.000 | -99.000 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 61.000 | 61.000 | 0 | 55.000 | 55.000 | 0 | 42.000 | 0 | -42.000 | 32.000 | 0 | -32.000 | 25.000 | 0 | -25.000 | 215.000 | 116.000 | -99.000 |
Nettoergebnis | -61.000 | -61.000 | -55.000 | -55.000 | -42.000 | 0 | -32.000 | 0 | -25.000 | 0 | -215.000 | -116.000 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
In den Jahren 2013 und 2014 erfolgten von österreichischer Seite Zahlungen an das ESM-Sammelkonto in Höhe von insgesamt 116 Mio. Euro. Davon wurden letztlich nur 61 Mio. Euro an Griechenland ausbezahlt; die übrigen 55 Mio. Euro gelangten nicht zur Auszahlung, da die letzte Programmprüfung im Rahmen des EFSF-Finanzhilfeprogramms nicht positiv abgeschlossen werden konnte. Gemäß den Beschlüssen der Eurogruppe vom 25. Mai 2016 verblieben die bereits überwiesenen SMP-Zuschüsse auf dem ESM-Sammelkonto, wo sie treuhänderisch vom ESM verwaltet werden. Die Auszahlung der SMP-Zuschüsse in den Jahren 2015 und 2016 entfiel. Die Zuschüsse ab dem Jahr 2017 sowie die Zuschüsse auf dem Sammelkonto sollen gemäß dem Beschluss der Eurogruppe vom 22. Juni 2018 an Griechenland ausbezahlt werden, sofern Griechenland die dafür vorgesehenen Auflagen im Zusammenhang mit dem im August 2018 abgeschlossenen ESM-Programm erfüllt. Im Ergebnis wird der im Gesetz festgelegte Höchstbetrag nicht ausgenützt.
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: teilweise eingetreten.
Die Griechenland gewährten Zuschüsse (darunter der Beitrag Österreichs) haben zu einer Reduktion des griechischen Schuldendienstes (d.h. Zins- und Tilgungszahlungen) und damit der griechischen Schuldenlast insgesamt geführt, was sich positiv auf die griechische Schuldentragfähigkeit ausgewirkt hat. Nachdem die Zuschüsse jedoch nicht wie geplant ausbezahlt wurden, konnte nicht das volle Potenzial dieser (schuldenreduzierenden) Maßnahme ausgeschöpft werden. Konkret beschloss die Eurogruppe im Juni 2015, die Zahlungen auszusetzen (aufgrund des Auslaufens des Finanzhilfeprogramms), während sie erst im Mai 2016 eine Wiederaufnahme der Zahlungen per 2017 in Aussicht stellte, weshalb die Auszahlung der Zuschüsse für 2015 und 2016 entfiel. Zudem führte der Umstand, dass Griechenland sich gegen Ende des zweiten Finanzhilfeprogramms nicht mit seinen öffentlichen Gläubigern einigen konnte und schließlich im Sommer 2015 um ein weiteres Finanzhilfeprogramm ansuchen musste dazu, dass die griechische Wirtschaft großen Schaden nahm, was die Verschuldungsquote weiter in die Höhe trieb. Im Ergebnis wurde das Ziel daher nur teilweise erreicht.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.