Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird | BMF | UG 15 | 2013 | 2013 | 0 | Verordnung |
Hintergrund
Nationale Rechtsgrundlage
Einkommenssteuergesetz (EStG) 1988
Problemdefinition
Aufgrund des neu eingeführten Pendlereuros und dem Wegfall des Anspruchs auf Pendlerpauschale und Pendlereuro bei Zurverfügungstellung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind vom Arbeitgeber derzeit nicht alle die Pendlerförderung betreffenden relevanten Informationen am Lohnkonto anzugeben.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Keine finanziellen Auswirkungen)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Keine abweichenden finanziellen Auswirkungen seit Erstellung der WFA.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Da die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die steuerrechtlich als Pendler eingestuft werden und denen ein arbeitgebereigenes KFZ für nicht beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung gestellt wird, keiner starken Schwankung unterliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die angegebene Betragszahl für diese Wirkungsdimension nahe an den tatsächlichen Kosten liegt (Verwaltungslasten laut WFA 170.000 EUR pro Jahr und Fallzahl laut WFA 1,1 Mio. ArbeitnehmerInnen).
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Es wurde ein neuer Absetzbetrag (Pendlereuro) in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingeführt. Die Höhe des Absetzbetrages muss im Lohnkonto und auch auf dem Lohnzettel, auf volle Cent gerundet, angegeben werden. Weiters muss angegeben werden, ob ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird.
Dem Arbeitnehmer sollen kein Pendlerpauschale und kein Pendlereuro zustehen, wenn diesem im Kalendermonat ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird. Im Lohnkonto sollen daher die Kalendermonate, in denen ein Arbeitnehmer über ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfügen kann, eingetragen werden. Durch die Eintragung im Lohnkonto und auch auf dem Lohnzettel soll gewährleistet werden, dass diesem Arbeitnehmer ein Pendlerpauschale weder im Rahmen des Lohnsteuerabzuges noch im Rahmen der Veranlagung gewährt wird.
Durch die Anpassung der Regelung des Sachbezuges bei Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/16 hat die Änderung der Verordnung an Bedeutung gewonnen.
Durch die Verordnungs-Änderung ist die intendierte Wirkung eingetreten. Einerseits wurde das Ziel erreicht, andererseits wurde dies unter möglichst effizientem Ressourceneinsatz sowohl aufseiten der Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer wie auch aufseiten der Finanzverwaltung gewährleistet.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.