Änderung des Hochschulgesetzes 2005
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Änderung des Hochschulgesetzes 2005 | BMBWF | UG 30 | 2013 | 2013 | -1.124 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- nicht erreicht: Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Problemdefinition
PädagogInnenbildung NEU: Im Rahmen mehrerer Expertengruppen und Stakeholderkonferenzen wurde ein Konzept für die neue Ausbildung der Pädagogen und Pädagoginnen in Österreich entwickelt. Neben der Ausdehnung der Länge des Bachelorstudiums auf acht Semester wurde das Masterstudium als notwendige Weiterqualifizierung des Lehrers bzw. der Lehrerin festgelegt. Die Lehrämter werden nach der Bildungshöhe nach Primarstufe und Sekundarstufe im Bereich der Allgemeinbildung oder der Berufsbildung definiert. Zur Umsetzung dieses Pakets haben die Pädagogischen Hochschulen in ihrem Angebotsbereich mit den Universitäten eng zu kooperieren.
– Die Möglichkeit, Masterlehrgänge anzubieten, ist derzeit auf die eigene Rechtspersönlichkeit beschränkt, was bedeutet, dass diese nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Pädagogischen Hochschule durchgeführt werden können und nur solche Inhalte zum Gegenstand haben können, die nicht bereits durch die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags abgedeckt sind.
– Die Durchlässigkeit der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung zu anderen Ausbildungen ist optimierbar, da facheinschlägige (Berufs-)Ausbildungen derzeit nur im Wege der individuellen Anrechnung geltend gemacht werden können. In Anbetracht des künftig hohen Bedarfs an qualifizierten Lehrkräften sollte es auch sogenannten Quereinsteigern und Quereinsteigerinnen mit einem facheinschlägigen Studium ermöglicht werden, durch Absolvierung ausgewählter pädagogischer und didaktischer Lehrinhalte ein Lehramt zu erlangen.
– Das Hochschulgesetz ist im Bereich der Zulassung für solche Personengruppen, deren Präsenz im Lehrberuf für das Bildungssystem wichtig ist, zu öffnen.
– Die Studieneingangsphase soll als echte Orientierungsphase für Studierende im Sinne einer aktiven Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Studiums und des Lehrberufs sowie intensiven Reflexionsphasen gestaltet werden.
– Das Lehramt für Neue Mittelschulen ist im Hochschulgesetz 2005 noch zu verankern.
– Die Abschnittsgliederung und die Nachfrist der Zulassung bereiten in Hinblick auf die studienrechtliche Organisation Schwierigkeiten.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die kompetenzorientierten Lehramtsstudien nach der neuen Studienarchitektur sollen künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf die Herausforderungen des beruflichen Alltags vorbereiten und allen Studierenden grundlegend den altersgerechten Umgang mit in der Gesellschaft vorhandener Diversität vermitteln. Des Weiteren soll in den neuen Lehramtsstudien gemäß den Vorgaben des Bundesrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen durch die gleichwertige, akademische Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrer nach Altersbereichen und nicht nach Schularten und die verstärkte Verschränkung von wissenschaftlich fundierter Theorie und Praxis, die Versorgung des österreichischen Schulsystems mit bestmöglich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern sichergestellt werden.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Akademisierung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten
- zur Gänze eingetreten: Gewährleistung des Angebotes der Masterlehrgänge auch in den vom öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag umfassten Bereichen
- zur Gänze eingetreten: Erhöhung der Durchlässigkeit der Lehramtsausbildung zu anderen facheinschlägigen Studien
- zur Gänze eingetreten: Verankerung des Lehramtes für Neue Mittelschulen im HG 2005
- zur Gänze eingetreten: Attrahierung von Studierenden bestimmter Personengruppen (behinderte Studierende, Studierende mit anderen Erstsprachen als Deutsch) in den Lehrberuf
- zur Gänze eingetreten: Abschaffung der Abschnittsgliederung und der Nachfrist
- zur Gänze eingetreten: Neugestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase als Orientierungs- und Reflexionsphase
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 30 | 30 | 0 | 93 | 93 | 0 | 95 | 95 | 0 | 97 | 97 | 0 | 99 | 99 | 0 | 414 | 414 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 18 | 18 | 0 | 53 | 53 | 0 | 53 | 53 | 0 | 54 | 54 | 0 | 55 | 55 | 0 | 233 | 233 | 0 |
Werkleistungen | 37 | 37 | 0 | 110 | 110 | 0 | 110 | 110 | 0 | 110 | 110 | 0 | 110 | 110 | 0 | 477 | 477 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 85 | 85 | 0 | 256 | 256 | 0 | 258 | 258 | 0 | 261 | 261 | 0 | 264 | 264 | 0 | 1.124 | 1.124 | 0 |
Nettoergebnis | -85 | -85 | -256 | -256 | -258 | -258 | -261 | -261 | -264 | -264 | -1.124 | -1.124 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung wurde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§ 74a HG 2005) eingerichtet und betrieben. Der personelle und finanzielle Aufwand ist wie geplant eingetreten und konnte innerhalb des oben dargestellten Rahmens bedeckt werden.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Erleichterung des Zugangs zu Lehramtsstudien für behinderte Personen und die Möglichkeit zur Modifikation der Anforderungen des Curriculums wurde ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ihre Beschäftigbarkeit verbessert.
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die PädagogInnenbildung NEU garantiert die Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrern auf tertiärem Niveau und bewirkt durch den Einsatz der Absolventinnen und Absolventen im Schulsystem mittelbar eine Anhebung des Bildungsniveaus von Kindern und Jugendlichen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Mit dem Vorhaben wurden die Zielsetzungen des Konzepts der "Pädagog/innenbildung NEU" gesetzlich verankert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neue Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Sinne dieses Konzepts geschaffen. Auf Basis der neuen Studienstruktur und anderen, gesetzlichen Rahmenvorgaben wurden entsprechende Curricula erstellt: Die Bachelorstudien der neuen Lehramtsausbildungen wurden wie vorgesehen auf acht Semester erweitert (240 ECTS-Anrechnungspunkte) und anschließende Masterstudien im Umfang von 60 bis 120 ECTS-Anrechnungspunkten erarbeitet. Die Lehrämter sind entsprechend der Bildungshöhe nach Primarstufe und Sekundarstufe im Bereich der Allgemeinbildung oder der Berufsbildung definiert. Im Bereich der Lehramtsausbildung der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kooperieren die Pädagogischen Hochschulen mit den Universitäten und können - wie es dem Konzept entspricht - ihre jeweiligen Stärken und Erfahrungen in eine bestmögliche Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer dieses Altersbereiches einbringen. An allen Pädagogischen Hochschulen werden im Bereich der Primarstufe österreichweit seit dem Studienjahr 2015/16, im Bereich der Sekundarstufe seit 2016/17 Lehramtsstudien nach der neuen Rechtlage angeboten und durchgeführt.
Darüber hinaus wurden einige Neuerungen geschaffen, die eine besonders hohe Qualität der Lehrer/innenausbildung gewährleisten und gleichzeitig den Blick auf nicht traditionelle Zugänge zum Studium und/oder zum Beruf berücksichtigen sollten:
- Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes 2005 wurde für die Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit geschaffen, im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag Masterlehrgänge anzubieten.
- Für "Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger" wurde der Zugang zu Masterstudien für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in nur einem Unterrichtsfach gem. § 38a Abs. 1 HG 2005 idgF geschaffen. Fachwissenschaftliche, akademische Ausbildung und facheinschlägige Berufspraxis können um bildungswissenschaftliche, fachdidaktische und pädagogisch-praktische Inhalte ergänzt werden. Darüber hinaus existiert im Rahmen der Berufsbildung die Möglichkeit zur Absolvierung „facheinschlägiger Studien ergänzenden Studien“ gem. § 38a Abs. 2 HG 2005 idgF in verschiedenen Fachbereichen.
- In der aktuell geltenden Fassung des Hochschulgesetzes 2005 sind für die Eignungsfeststellung Sonderbestimmungen für Studienwerberinnen und Studienwerber mit einer anderen Erstsprache als Deutsch oder einer Behinderung iSd BGStG enthalten.
- Die Studieneingangsphase wurde durch Wegfall der Abschnittsgliederung (vgl. § 35 Z 3 und Z 4 HG 2005 idgF) und durch Änderung der Zulassungsbestimmungen als echte Orientierungsphase für Studierende gestaltet.
- Durch das Angebot im Rahmen der neuen Lehramtsausbildung Sekundarstufe (Allgemeinbildung) erfolgt eine gemeinsame, gleichwertige Ausbildung für alle Schularten der Sekundarstufe (NMS, AHS).
Verbesserungspotentiale
Das derzeit bestehende Angebot für den Quereinstieg im Bereich der Musikerziehung soll auf mehrere andere Fächer erweitert werden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.