Sozialversicherungsänderungsgesetz 2013
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetzes 1972 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) | BMASGK | UG 22 | 2013 | 2013 | -22.035 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Problemdefinition
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind einige Anregungen zu Novellierungen der Sozialversicherungsgesetze vorgemerkt.
So hat sich die Bundesregierung in der Sitzung des Ministerrates vom 9. November 2012 auf ein Maßnahmenpaket zum Ausbau der sozialen Absicherung von Einpersonen- und Kleinunternehmer/inne/n geeinigt. Neben den Maßnahmen einer Erhöhung des Wochengeldes und der Einführung eines Krankengeldes für Selbständige, die bereits im Rahmen des SVÄG 2012, BGBl. I Nr. 123, realisiert wurden, sollen nunmehr alle weiteren Punkte dieses Maßnahmenpaketes umgesetzt werden.
Darüber hinaus soll mit dem vorliegenden Entwurf die Empfehlung des Rechnungshofes zur Auflösung des Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung umgesetzt und folgende Übereinkunft der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Beschluss des "Stabilitätspaketes 2012" vom 6. März 2012 verwirklicht werden:
"Man kommt überein, durch gemeinsam mit BMJ, BMASK und den Trägern der Pensionsversicherung zu entwickelnde verwaltungsorganisatorische Maßnahmen, wie etwa dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltete zusätzliche Streitbeilegungsmechanismen oder innerhalb der Verwaltung gehaltene Rechtsschutzeinrichtungen, den Anfall an Verfahren bei den Arbeits- und Sozialgerichten möglichst gering zu halten."
Schließlich sieht der gegenständliche Gesetzentwurf Anpassungen an die Rechtsentwicklung vor.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Im Stabilitätspaket 2012 kommt man überein, durch verwaltungsorganisatorische Maßnahmen der Anfall an Verfahren bei Arbeits- und Sozialgerichten möglichst gering zu halten. Um dies auch im Zusammenhang mit der Kontoerstgutschrift zu gewährleisten, wird im SVÄG 2013 die Möglichkeit eines Widerspruches gegen Bescheide über die Feststellung der Kontoerstgutschrift geschaffen. Der Widerspruch bewirkt, dass der Bescheid, nicht unmittelbar vom Arbeits- und Sozialgericht behandelt wird, sondern vom erlassenden Versicherungsträger nochmals überprüft wird.
Für Selbständige wurden bereits im SVÄG 2012 Maßnahmen gesetzt. Die Verbesserung für Selbständige werden im SVÄG 2013 fortgeführt. Z.B. Beitragsrechtliche Entlastung von Jungunternehmer, Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für Kleinunternehmer.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und selbständiger Erwerbstätigkeit von EPUs
- zur Gänze eingetreten: Beitragsrechtliche Entlastung von JungunternehmerInnen
- zur Gänze eingetreten: Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für KleinunternehmerInnen
- überwiegend eingetreten: Einführung eines Widerspruchs gegen Bescheide über die Feststellung der Kontoerstgutschrift
- zur Gänze eingetreten: Klarstellung der Zuständigkeit für die Krankenversicherung von pensionierten Vertragsbediensteten
- zur Gänze eingetreten: Verschiebung der Frist für die Mitteilung der Kontoerstgutschrift um ein halbes Jahr
- zur Gänze eingetreten: Anpassung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften an das neue Kindschafts- und Namensrecht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 2.430 | 1.026 | -1.404 | 5.736 | 5.052 | -684 | 5.093 | 4.903 | -190 | 5.215 | 5.346 | 131 | 5.339 | 5.708 | 369 | 23.813 | 22.035 | -1.778 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 2.430 | 1.026 | -1.404 | 5.736 | 5.052 | -684 | 5.093 | 4.903 | -190 | 5.215 | 5.346 | 131 | 5.339 | 5.708 | 369 | 23.813 | 22.035 | -1.778 |
Nettoergebnis | -2.430 | -1.026 | -5.736 | -5.052 | -5.093 | -4.903 | -5.215 | -5.346 | -5.339 | -5.708 | -23.813 | -22.035 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA konnte über die Anzahl der betroffenen Personen nur grobe Schätzungen angestellt werden, z.B. waren beim Wochengeldbezug die Annahmen im ersten Jahr zu hoch und in den Folgejahren zu gering gegriffen.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Adaptierungen aufgrund des Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes. Laut Statistik Austria leben 250 Tausend Kinder in Lebensgemeinschaften. Diese waren von der vorliegenden Gesetzesänderung betroffen.
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch das SVÄG 2013 wurde ein Überbrückungshilfefonds in Höhe von 1,5 Mio.€ eingerichtet. Aus dem bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft gebildete Fonds soll selbständigen Erwerbstätigen ein Zuschusses zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden. Dadurch sollen insbesondere bei EPUs und kleinen Betrieben die finanzielle Belastung die aufgrund der SV-Beitragszahlung entsteht, gemindert werden. Bisher wurde aus dem Fonds der Überbrückungshilfe ca. 500 T € gewährt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Durch das SVÄG 2013 wurden nachfolgende Bereiche geregelt:
- Befreiung der Bezieherinnen von Wochengeld nach dem GSVG von der Beitragspflicht bei Ruhensmeldung bzw. Anzeige der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit sowie Schaffung einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung. Diese neue Regelung konnten im Jahr 2018: 1.598 Frauen in Anspruch nehmen.
- Ausnahme von der GSVG Pflichtversicherung bei geringfügiger selbstständiger Erwerbstätigkeit neben einem Kinderbetreuungsgeldbezug. Von dieser Ausnahmeregelung profitierten im Jahr 2018 407 Personen.
- Ermöglichung einer zinsenfreien Aufteilung der Beitragsnachzahlung nach dem GSVG für JungunternehmerInnen auf drei Kalenderjahre in zwölf gleichen Raten
- Auflösung des Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung. Die Mittel in der Höhe von 760 T € flossen in den Überbrückungshilfefonds.
- Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für Klein(st)unternehmerInnen nach dem GSVG in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen. Ausgeschattet wurde die Überbrückungshilfe aus dem aufgelösten Härteausgeleichsfonds und aus Mittel des Unterstützungsfonds der SVA zu je 50 % (1,52 Mio.€). An Überbrückungshilfe wurde in der Folge 500 T€ zuerkannt.
- Einführung eines Widerspruchs gegen Bescheide über die Feststellung der Kontoerstgutschrift. Ausgegangen wurde davon, dass 2 % der 3,6 Mio. Kontoerstgutschriften im ASVG Bereich als zusätzliche Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Hierbei würde es sich um 72.000 zusätzliche Verfahren handeln. Um die Belastung des ASG möglichst gering zu halten, wurde das Widerspruchsverfahren eingeführt. Die Praxis ergab jedoch, dass in den Jahren 2013 bis 2018 nur 88 Widerspruche gegen die Kontoerstgutschrift beim Pensionsversicherungsträger eingebracht wurden. Weiters gab es von 2014 bis 2018 insgesamt 36 Klagen (I. Instanz) vor dem ASG. Es ergibt sich dadurch eine Reduktion vor dem ASG um 70,97 %. Dadurch wurde trotz der sehr geringen Belastung des ASG, rein rechnerisch das gesetzte Ziel von einer Entlastung um 80 % nicht vollständig erreicht.
- Verlängerung der Frist für die Mitteilung der Kontoerstgutschrift um ein halbes Jahr.
- Anpassung des sozialversicherungsrechtlichen Kindesbegriffes an die im Rahmen des Kindschaft- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 erfolgten Änderungen des ABGB.
- Klarstellung der Zuständigkeit für die Krankenversicherung von pensionierten Vertragsbediensteten.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.