Sicherstellung ganztägiger Schulformen und Aufwertung von Bewegung und Sport
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Sicherstellung eines Angebots an ganztägigen Schulformen (in verschränkter / nicht verschränkter Form) nach entsprechenden Qualitätskriterien in zumutbarer Entfernung und Aufwertung von Bewegung und Sport | BMBWF | UG 30 | 2015 | 2015 | -71.185 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler (BVA 2015 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (BVA 2015 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern (BVA 2015 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- teilweise erreicht: Bereits bestehende Möglichkeiten im Rahmen der Schulautonomie forcieren und zusätzliche ermöglichen (Finanzjahr des Vorhabens: 2015)
- überwiegend erreicht: Ausbau ganztägiger Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe (Finanzjahr des Vorhabens: 2015)
Nationale Rechtsgrundlage
SchOG § 2 und § 8
Problemdefinition
Ein qualitätsvolles Angebot an ganztägigen Schulformen ist für die individuelle Förderung von Kindern notwendig. Ganztägige Schulformen ermöglichen vor allem in Form der verschränkten Ganztagsschule die Umsetzung des Konzepts des pädagogisch fundierten Abwechselns zwischen Lerneinheiten, Fördereinheiten, Sport und Freizeit. Ganztägige Schulformen sind sozial gerechter, da vielfach erwiesen wurde, dass in dieser Schulform die Kosten für Nachhilfe sinken – bei ganztägigen Schulangeboten werden dadurch sozial schwächere Familien finanziell entlastet. Ganztägige Schulformen ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung, was vor allem Frauen zu Gute kommt, die voll erwerbstätig sein wollen. Ganztägige Schulformen sind ein Motor der Integration für SchülerInnen mit Migrationshintergrund, da durch das gemeinsame Lernen spielerisch Spracherwerb erleichtert und Diversität so gelebt wird, dass kulturelle sowie soziale Barrieren spielerisch abgebaut werden.
Durch die Qualitätsmanager der Schulaufsicht wird das Angebot der Standorte weiterentwickelt. Die Ergänzung zu diesen Bestimmungen soll klar stellen, dass bei Schulen mit ganztägiger Schulform (Schulen mit Tagesbetreuung, vgl. § 8 lit. j SchOG) auch der Betreuungsteil der Schulaufsicht unterliegt. Dieser umfasst neben den Lernzeiten jedenfalls einen Freizeitteil (einschließlich Verpflegung). Alle Teile der ganztägigen Schulen, egal ob sie mit dem Unterrichtsteil in verschränkter oder in getrennter Form geführt werden, sind vom Geltungsbereich des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes umfasst und unterliegen dessen Qualitätsmanagement. Davon unberührt bleiben die Zuständigkeiten anderer Stellen (Diensthoheit gegenüber Lehr- und sonstigem Personal durch Bund, Land und/oder Schulerhalter, Ausstattung und Verpflegung durch Schulerhalter) gemäß den Vollzugszuständigkeiten der Art. 14 und 14a B-VG.
An ganztägigen Schulformen bildet der Betreuungsplan einen Teil des Lehrplanes. Derzeit sind Betreuungspläne nur für die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit festzulegen. Tatsächlich enthalten die Lehrpläne nur marginal Bestimmungen, die auch den Freizeitteil anlangen. Die zu überarbeitenden Lehrpläne sollen für den Betreuungsteil vorsehen, dass die Lernzeiten jedenfalls der Bearbeitung von Hausübungen, der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit sowie der individuellen Förderung dienen. Die Erarbeitung neuer Lerninhalte im Betreuungsteil soll auch in Zukunft nicht zulässig sein.
Die Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität für die Gesundheit wird in der Gesellschaft zunehmend wahrgenommen und akzeptiert. So verweisen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Kommission explizit auf den hohen Stellenwert von Bewegung für die Gesundheit und fordern dazu auf, der körperlichen Aktivität auf nationaler Ebene mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Bewegung und Sport werden in zunehmendem Maße als notwendiger Bestandteil nationaler Public-Health-Maßnahmen verstanden und bilden einen zentralen Pfeiler der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt insbesondere der Bewegung im Kindes- und Jugendalter einen hohen Stellenwert zu, da körperliche Aktivität unter anderem die Lernfähigkeit fördert und Bewegungsgewohnheiten, die man im Kindes- und Jugendalter annimmt, sehr wahrscheinlich im Erwachsenalter beibehalten werden (World Health Organization, 2012).
Bundeslandspezifische Untersuchungen (siehe u.a. Gesundheits- und Fitnessstudie NÖ SchülerInnen 2010) über Schülerinnen und Schüler der 4. – 13 Schulstufe belegen, dass 22% der Burschen und 16% der Mädchen übergewichtig oder adipös sind, 18,5% der Burschen und 15,5% der Mädchen wegen struktureller Auffälligkeiten des Bewegungsapparates oder starker Haltungsschwäche eine fachärztliche orthopädische Begutachtung oder Verlaufskontrolle empfohlen wurde.
Diese bundeslandspezifischen Ergebnisse können im Allgemeinen als Indiz für den Gesundheitszustand österreichischer Schülerinnen und Schüler exemplarisch herangezogen werden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Der bedarfsgerechte Ausbau der ganztägigen Schul- und Betreuungsformen ist im Regierungsprogramm 2017 - 2022 als Vorhaben verankert. Auch die Weiterentwicklung der mit dem Modell "Tägliche Bewegungseinheit" gesetzten Aktivitäten und die Entwicklung einer effektiven und praktikablen Lösung für mehr Sport und Bewegung an Schulen ist Teil des Regierungsprogramms.
Eines der Wirkungsziele des BMBWF lautet "Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen". Eine der dafür angegebenen Kennzahlen bezieht sich auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Ganztagesschule. Auch auf Global- und Detailbudgetmaßnahmenebene ist der Ausbau der ganztägigen Schulformen als Maßnahme formuliert.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Qualitatives Angebot an und quantitativer Ausbau von ganztägigen Schulformen
-
zur Gänze eingetreten:
Tägliche Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe und der Sekundarstufe 1
- zur Gänze eingetreten: Absicherung der Gesamtzahl der Bewegung und Sportstunden in den Stundentafeln der Volksschule
- teilweise eingetreten: Integration von Bewegungselementen in den Unterricht
- zur Gänze eingetreten: Kooperation Schule und Sportverein
- zur Gänze eingetreten: Sicherstellung von Bewegung im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 2.217 | 231 | -1.986 | 8.066 | 435 | -7.631 | 12.311 | 516 | -11.795 | 16.556 | 2.875 | -13.681 | 19.386 | 5.213 | -14.173 | 58.536 | 9.270 | -49.266 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 2.298 | 1.992 | -306 | 8.926 | 7.874 | -1.052 | 15.026 | 13.375 | -1.651 | 21.126 | 18.063 | -3.063 | 25.193 | 20.611 | -4.582 | 72.569 | 61.915 | -10.654 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 4.515 | 2.223 | -2.292 | 16.992 | 8.309 | -8.683 | 27.337 | 13.891 | -13.446 | 37.682 | 20.938 | -16.744 | 44.579 | 25.824 | -18.755 | 131.105 | 71.185 | -59.920 |
Nettoergebnis | -4.515 | -2.223 | -16.992 | -8.309 | -27.337 | -13.891 | -37.682 | -20.938 | -44.579 | -25.824 | -131.105 | -71.185 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen blieben unter der Planung, da im Gesamtzeitraum nur 37.500 der geplanten 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen geschaffen wurden. Die Plandaten stammen aus dem zur Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19 entwickelten Ausbauszenario mit einem Ausbauziel von 200.000 Betreuungsplätzen. Für diesen geplanten Ausbau wurden den Schulerhaltern die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Der Ausbau ganztägiger Schulformen erfolgt aber immer bedarfsorientiert, also nur dann, wenn genügend Anmeldungen vorhanden sind. Im Schuljahr 2014/15 waren 140.000 Schüler/innen zu ganztägigen Schulformen angemeldet, im Schuljahr 2018/19 waren es 177.500. Entsprechend dem geringeren Ausbau wurden auch die Mittel aus der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von den Schulerhaltern nicht zur Gänze abgerufen.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
- Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Der quantitative und qualitative Ausbau der ganztägigen Schulformen schreitet sukzessive bedarfsgerecht voran, es wurden jedoch die zur Verfügung stehenden Mittel aus 15a-Vereinbarungen nicht zu Gänze abgerufen. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen blieben daher unter der Planung, da im Gesamtzeitraum nur 37.500 der geplanten 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätze an ganztägigen Schulformen geschaffen wurden.
Die Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern haben sich im Bereich qualitative Entwicklung im Beobachtungszeitraum positiv verändert. Die seit Schuljahr 2016/17 gültigen Betreuungspläne geben dem Bereich Bewegung und Sport einen fixen Stellenwert im Ablauf der Freizeitbetreuung, d.h. die Inhalte der Freizeitbetreuung wurden entsprechend angepasst. Die tägliche Bewegungseinheit gilt darin als zentraler Schwerpunkt. Das Qualitätsmanagement ist klar bei der Schulaufsicht verankert, die Ganztägigkeit ist Teil der Schulentwicklung. Damit leisten ganztägige Schulformen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Schulen haben die Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit aufgrund der Verankerung in den Betreuungsplänen umgesetzt.
Durch die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen ist für eine qualitätsvolle Umsetzung der Betreuungspläne gesorgt, da der Bereich "Sport" als Teil der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule in der Freizeitpädagogik verankert ist. Dies gilt nicht nur für jene Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen mit dem Schwerpunkt Sport, sondern generell für diese Ausbildung.
2015 wurden die positiven Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung bzw. das Erreichen eines Bildungsziels insbesondere auf Kinder in ganztägigen Schulen in verschränkter Form gesehen. Die Entwicklung zeigte jedoch, dass die getrennte Form von Seiten der Eltern die dzt. bevorzugte ist (über 90% der Standorte). Positive Auswirkungen auf Kinder aus sozial schwachen Familien sowie auf Kinder mit Migrationshintergrund werden zwar nach wie vor erwartet, allerdings zeigt sich, dass diese Bevölkerungsteile das Angebot weniger annehmen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Von Schuljahr 2014/15 bis Schuljahr 2018/19 wurden an zusätzlichen 366 Standorten über 37.500 Schülerinnen zusätzlich betreut. Die quantitative Steigerung geht Hand in Hand mit einer qualitativen Verbesserung, die sich insbesondere durch die engmaschige Begleitung der Schulen in der Erstellung ihres pädagogischen Konzeptes und dessen Bewertung durch die Schulaufsicht auszeichnet.
Die angestrebte Schaffung von Rahmenbedingungen zur Integration von mehr Bewegung in den Schulalltag wurde an den ganztägigen Schulformen im Wesentlichen erreicht. Die Betreuungspläne geben die tägliche Bewegungseinheit als zentralen Schwerpunkt vor. Die Qualitätsentwicklung der ganztägigen Schulformen wurde standardisiert und wird von Seiten der Schulaufsicht im Rahmen der Schulqualitätsentwicklung und einer Online-Erfassung des pädagogischen Konzeptes aller ganztägig geführten Schulen begleitet und kontrolliert. Die Voraussetzungen für den Einsatz von qualitätsvoll ausgebildetem Personal auch in den Freizeiteinheiten wurden geschaffen.
Die Erhebung des Einsatzes von Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport lässt sich in der angedachten Form nicht realisieren, da einerseits die Zuständigkeit für die Anstellung des Freizeitpersonals bei den Schulerhaltern liegt (d.h. im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen ist dies in der Regel die Aufgabe der Gemeinde) und andererseits nachfragebedingt nicht entsprechend viele Personen mit dieser Schwerpunktsetzung ausgebildet wurden. Von Seiten des Bundes wurden jedoch mit SchOG § 8 (j) die Voraussetzungen geschaffen und wurden bzw. werden weiterhin die Mittel für die Ausbildung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen an den Pädagogischen Hochschulen bereit gestellt.
Das Vorhaben, die für eine gesunde Entwicklung wichtige Bewegungszeit im Regelunterricht abzusichern und über den Ausbau ganztägiger Schulformen sogar auszubauen, kann insgesamt als gelungenes Regelungsvorhaben bezeichnet werden. Die Maßnahme, dass Personen, die eine entsprechende Vorqualifikation im sportlichen Bereich vorweisen können, einen vereinfachten Weg für die Tätigkeit im Freizeitteil ganztägiger Schulformen eröffnet wird (siehe dazu auch BGBl Nr. 374/2017) wird ebenso als qualitativ wertvoll bewertetet und ist grundsätzlich gegeben. Mit der Maßnahme Vorqualifikationen im sportlichen Bereich anzuerkennen und einen effizienten Weg zur Qualifikation wie im SchOG § 8 (j) beschrieben, aufzuzeigen, konnte mit dem vorliegenden Vorhaben auch dem Anliegen des organisierten Sports Rechnung getragen werden, die Schule für qualifiziertes Personal aus dem Sportbereich zu öffnen. Eine erste Auswertung der pädagogischen Konzepte der Ganztagsschulen zeigt zudem, dass die Kooperation mit Sportvereinen zur unterstützenden Gestaltung des Freizeitteils bei 40% aller Kooperationsformen mit außerschulischen Einrichtungen liegt, was auch als Erfolg bezeichnet werden kann.
Verbesserungspotentiale
Im Bereich der FreizeitpädagogInnen mit dem Schwerpunkt Sport wäre die Anstellungsquote im Verhältnis zu sonstigem Betreuungspersonal im Freizeitteil eine sinnvolle Kennzahl. Diesbezüglich wäre mit den Schulerhaltern eine Vereinbarung zu treffen.
-
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.