Verordnung: Änderung der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV)
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV) geändert wird | BMASGK | UG 21 | 2013 | 2013 | -5.394 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- nicht erreicht: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung der Europa 2020 Zielgruppe (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- überwiegend erreicht: Festlegung der Schwerpunkte des Beitrags des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- zur Gänze erreicht: Festlegung des Beitrags des BMASGK zum Nationalen Reformprogramm (NRP). (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2018)
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: (EG) 1177/2003
Nationale Rechtsgrundlage
277. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung - ELStV)
Problemdefinition
Das BMASK hat mit dem BGBl II, Nr. 277 aus 2010 die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) erlassen. Geregelt wird darin die Verwendung von Verwaltungsdaten zur Erhebung der Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC) in Österreich.
Laut § 13, Abs. 2 hat eine Evaluierung der Kosten im Jahr 2013 zu erfolgen:
(2) Im Jahr 2013 sind die Kosten für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2013 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 offen zu legen.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Ergebnisse der Statistik zu den Einkommens- und Lebensbedingungen, die jährlich durch die Bundesanstalt Statistik Österreich für Österreich erhoben wird, dienen zur Messung der Indikatoren im Rahmen der EU 2020 Strategie für den Bereich des Sozialziels "Armuts- und Ausgrenzungsgefährdete Personen" sowie der Indikatoren für das Wirkungsziel 2 der UG 21. Daher muss die Sicherstellung der Finanzierung der Erhebung gewährleistet werden.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.098 | 1.098 | 0 | 5.394 | 5.394 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.074 | 1.074 | 0 | 1.098 | 1.098 | 0 | 5.394 | 5.394 | 0 |
Nettoergebnis | -1.074 | -1.074 | -1.074 | -1.074 | -1.074 | -1.074 | -1.074 | -1.074 | -1.098 | -1.098 | -5.394 | -5.394 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Aufgrund der in der Verordnung festgelegten Wertsicherungsklausel erhöhte sich der Kostenersatz im Jahr 2017 auf 1.127.700 Euro (plus 5%). Die Wertsicherungsklausel kommt zur Anwendung, wenn eine Erhöhung oder Verminderung des wertangepassten Kostenersatzes um mindestens 5% auf Basis des Verbraucherpreisindex 2010, Indexzahl September 2013 eintritt. Mit Mai 2017 wurde die Fünf-Prozent-Schwelle erreicht, der Kostenersatz musste daher gemäß der gegenständlichen Verordnung angepasst werden. Da die Erhebung in drei Phasen über 3 Jahre läuft und somit 3 Teilzahlungen je nach Erhebungsjahr ausbezahlt werden, wurden nicht alle Teilzahlungen valorisiert (3. Teil- und somit Schlusszahlung für EU-SILC 2016 wurde nicht valorisiert). Daher musste 2017 nicht die gesamte valorisierte Summe ausbezahlt werden, insgesamt wurden 1.098.165 Euro ausbezahlt.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Auf Basis der jährlich vorgelegten Erhebungsergebnisse konnten die Indikatoren für die Wirkungsdimension der Europa-2020-Sozialzielgruppe der UG 21 berechnet werden. Das Sozialziel besagt, dass in Österreich im Zeitraum von 10 Jahren 235.000 Personen aus Armut- oder Ausgrenzungsgefährdung gebracht werden sollen. Im Beobachtungszeitraum hat sich die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten um 157.000 Personen reduziert.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Mit der Erlassung der Verordnung über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung - ELStV) hat die Bundesanstalt Statistik Österreich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen- und Lebensbedingungen jährlich die Statistiken über Einkommen von Personen und Privathaushalten sowie Statistiken über Lebensbedingungen zu erstellen und zu veröffentlichen. Entsprechend der 277. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung - ELStV) sind im Jahr 2013 die Kosten für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2013 neu festzulegen. Für die Evaluierung hat die Bundesanstalt die Unterlagen der internen Kostenrechnung gemäß § 32 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 offen zu legen. Die tatsächlichen Erhebungskosten wurden von einer externen Wirtschaftsprüfungskanzlei unter Einhaltung der Vergaberichtlinien geprüft. Auf Basis der Prüfergebnisse wurde der Kostenersatz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen auf 1.074.000 Euro festgelegt.
In der gegenständlichen Verordnung wurde als Ausgangsbasis für die Wertsicherungsklausel der Verbraucherpreisindex 2010 mit der Indexzahl September 2013 festgelegt. Aufgrund der Erhöhung um 5% auf Basis der Wertsicherungsklausel bis zum Monat Mai 2017, wurde der Kostenersatz neuerlich angepasst und lag damit ab dem Jahr 2017 bei 1.127.700 Euro.
Der Kostenersatz konnte jedes Jahr aus der UG 21 bedeckt werden und die Durchführung der Erhebung durch die Bundesanstalt Statistik Austria wurde damit auch gewährleistet. Die Daten zur Messung der Indikatoren für die Wirkungsdimension der Europa-2020-Sozialzielgruppe und die Indikatoren für das Wirkungsziel 2 der UG 21 konnten damit jährlich vorgelegt werden.
In der gegenständlichen Verordnung wurde auch eine Evaluierung des Kostenersatzes für das Jahr 2018 festgelegt. Das Ressort hat dafür eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei unter Einhaltung der Vergaberichtlinien mit der Überprüfung der tatsächlichen Erhebungskosten bei der Bundesanstalt Statistik Österreich beauftragt. Auf Basis des Prüfberichts wurde der neue Kostenersatz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. Der ab dem Jahr 2018 geltende Kostenersatz beläuft sich auf 1.149.000 Euro.
Verbesserungspotentiale
Evaluierung 2018: Bei der Festsetzung des neuen Kostenersatzes für die Erhebung wurde auf eine möglichst kosteneffiziente Durchführung der Erhebung geachtet, um die Erhebung weiterhin aus der UG 21 finanzieren zu können. Es wurde durch eine Aktualisierung der Merkmale sichergestellt, dass die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen den aktuellen statistischen Anforderungen gerecht wird. Die Verweise der Verordnung entsprechen den geltenden Fassungen der innerstaatlichen und europäischen Fassungen.
Weitere Evaluierungen
Die gegenständliche Verordnung wurde 2018 unter Einbindung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei in Bezug auf den Kostenersatz sowie auf weitere zu aktualisierende Verordnungsbestandteile einer Evaluierung unterzogen und im selben Jahr neu erlassen. 2023 wird eine neuerliche Evaluierung der Verordnung inklusive Kostenersatz erfolgen.