Vereinbarung über polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Montenegros zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa | BMEIA | UG 12 | 2013 | 2013 | 0 | Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Weitere Optimierung der internationalen Vernetzung und Intensivierung des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- zur Gänze erreicht: Beibehaltung des hohen Niveaus der internationalen Vernetzung und des grenzüberschreitenden Sicherheitsmanagements (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2018)
Problemdefinition
Die in den letzten Jahren erhöhte Bedrohung der inneren Sicherheit Österreichs durch den internationalen Terrorismus, die grenzüberschreitende Kriminalität und die illegale Migration führt zur Notwendigkeit, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, um diesen Bedrohungen wirksam begegnen zu können.
In Ergänzung zu den Anstrengungen innerhalb der Europäischen Union zur Verstärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen hat Österreich in den letzten Jahren eine Reihe von bi- und multilateralen Staatsverträgen in diesem Bereich abgeschlossen. So initiierte Österreich unter anderem die Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Police Cooperation Convention for Southeast Europe, kurz: PCC SEE; im Folgenden "Konvention"). Diese Konvention sieht umfassende Möglichkeiten zur internationalen polizeilichen Zusammenarbeit vor und verstärkt die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung sowie zur Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von strafbaren Handlungen. Derzeit sind elf Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowenien und Ungarn) Vertragsstaaten zur Konvention. Österreich trat der Konvention 2011 bei (BGBl. III Nr. 152/2011).
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Staaten des Westbalkan zur Bekämpfung von Kriminalität und ihre Heranführung an EU- und Schengen-Standards ist für die innere Sicherheit Österreichs und der EU insgesamt von großer Wichtigkeit.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Keine finanziellen Auswirkungen)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Aus dem Vorhaben ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Das Abkommen ist im Zusammenhang mit der Police Cooperation Convention for Southeast Europe (PCC SEE) entstanden. Es wurde in Durchführung dieser und entsprechend „abhängig“ von den dortigen Vorgaben für einzelne (wenige) Zusammenarbeitsbereiche zwecks praktischer Umsetzung abgeschlossen. Die Tätigkeiten werden Großteils im täglichen Dienstbetreib abgehandelt.
Der bilaterale Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 105 Akte zur Destination Montenegro in Bearbeitung. Das bedeutete eine Verdoppelung zu 2014 (50 Akte) und entspricht ebenso konstant seit 4 Jahren etwa 10% der Gesamtaktenleistung der Destination „Serbien, Mitbetreuung Montenegro“. Die Police Cooperation Convention (PCC) wurde vor allem im Bereich „Bilaterale Maßnahmen, wie Entsendung von Dokumentenberatern, bzw. Grenzschutzschwerpunkten an der Grenze zu Albanien und Alpinausbildung und andere Formen von Ausbildung“ herangezogen.
Die meisten operativen Kooperationsakte finden sich im Bereich Suchtgift und Organisierter Kriminalität (OK) sowie Fahndung. Montenegrinische Tätergruppierungen finden sich nahezu immer im Kontext zu serbischen Gruppierungen und auch der Informationsaustausch findet im Verbindungsbeamten-Büro nahezu ausschließlich über das 3-Länder-Ermittlungsfeld Österreich-Serbien-Montenegro statt. Ein alleiniges Auftreten einer montenegrinischen Täterstruktur im österreichischen Bundesgebiet ist dem Verbindungsbeamten in seinem Tätigkeitsfeld seit 2014 noch nie untergekommen. Die Auskunftsbereitschaft der montenegrinischen Sicherheitsbehörden, vor allem gegenüber dem Bundeskriminalamt ist vorbildlich.
Medial aufsehenerregende Fälle (wieder Montenegro und Serbien gemeinsam) konnten erfolgreich bearbeitet werden (zB „Pink Panther“, OK-Morde auch in Wien, Operation „Streetrunner“).
Die Zusammenarbeit funktioniert gut. Jeder Schritt für eine verbesserte Zusammenarbeit ist zu begrüßen, sohin auch dieses Abkommen, das, wie Abkommen das grundsätzlich tun, näher zueinander führt und zum gegenseitigen Verständnis beiträgt. Dazu bedarf es nicht immer einer großen Anzahl von Anlassfällen, zumal die Erledigung dann entsprechend im normalen Dienstbetrieb erfolgen kann.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.