Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge | BMEIA | UG 12 | 2015 | 2016 | 0 | Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Stabilisierung der Banken und allgemein des Finanzsektors nach erfolgtem Ausstieg aus den öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen (BVA 2015 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: VO (EU) Nr. 806/2014
Problemdefinition
Mit der Schaffung eines Einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden die Kompetenzen der Aufsicht auf die europäische Ebene übertragen. Daher ist es ein logischer Schritt, dass auch die Kompetenzen für die Abwicklung inkl. deren Finanzierung auf die europäische Ebene übertragen werden. Ansonsten würde der Fall eintreten, dass Verantwortung, Kompetenz und Finanzierung für die Aufsicht und Abwicklung von Banken auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt werden und die Kosten für ein Versagen der europäischen Aufsicht von der nationalen Ebene zu tragen sind.
Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) umfasst neben dem gegenständlichen Übereinkommen auch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, ABl. Nr. L 225 von 30.07.2014 S. 1 („SRM-VO“).
Die SRM-VO regelt die inhaltlichen und institutionellen Aspekte des Mechanismus, inkl. die Errichtung des Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) sowie die Beitragspflichten der Banken. Das vorliegende Übereinkommen regelt ergänzend dazu die Übertragung der Mittel in den SRF sowie deren schrittweise Vergemeinschaftung innerhalb von acht Jahren. Bestimmte Elemente der SRM-VO, wie Abwicklungsentscheidungen mit finanziellen Auswirkungen, treten erst dann in Kraft, wenn das Übereinkommen ratifiziert und in Kraft getreten ist.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Keine finanziellen Auswirkungen)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Es sind noch keine Fälle eingetreten, bei denen auf die finanziellen Mittel des Abwicklungsfonds zurückgegriffen werden musste. Bisherige Abwicklungsfälle in der EU kamen ohne finanzielle Unterstützung des SRF aus, weshalb von einer Finanzierungsbelastung für den Bankensektor aufgrund der Wiederauffüllungspflicht abgesehen werden konnte. Es war damit auch keine Kostenübertragung auf den Steuerzahlenden verbunden.
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Aus dem Abkommen selbst haben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen ergeben, allerdings aus der dazugehörenden EU-Verordnung Nr. 806/2013. Die Unternehmen (Banken) haben entsprechend den Vorgaben der Verordnung Beiträge zum Europäischen Abwicklungsfonds an die FMA überwiesen. Diese Beiträge wurden auf Basis des gegenständlichen Abkommens an den SRF überwiesen. Von den österreichischen Banken wurden bis Ende des Jahres 2018 788 Mio. EUR überwiesen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Übertragung der Beiträge der österreichischen Banken an den europäischen Abwicklungsfonds läuft plangemäß. Die Beitragsleistungen betragen per Ende des Jahres 2018 ca. 25 Mrd. EUR. Dies entspricht dem vorgesehenen Stand nach 3 Jahren (jährliche Einzahlung von ca. 6-7 Mrd. EUR). Durch die Höhe des Fonds konnte bislang gewährleistet werden, dass eine Abwicklung nicht zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.