Novelle des EZG 2011 – Ausnahmen für Luftfahrzeugbetreiber
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Novelle des EZG 2011 – Ausnahmen für Luftfahrzeugbetreiber | BMNT | UG 43 | 2014 | 2014 | -67 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: VO (EU) 421/2014
Nationale Rechtsgrundlage
EZG 2011
Problemdefinition
Am 30. April 2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 421/2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen des internationalen Luftverkehrs, ABl. Nr. L 129 vom 30.04.2014, S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 140 vom 14.05.2014 S. 177, in Kraft getreten. Die Verordnung soll ähnlich wie bereits der Stop-the-clock-Beschluss 377/2013/EU über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 113 vom 25.04.2013, dazu beitragen, Fortschritte bei der Verhandlung eines internationalen Abkommens zur Verringerung der Flugverkehrsemissionen im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu erleichtern. Sie soll den betroffenen Luftfahrzeugbetreiber/innen zudem für einen längeren Zeitraum rechtliche Klarheit bieten. Kern der Verordnung ist die Einschränkung der Emissionshandelsverpflichtungen auf innereuropäische Flüge für den Zeitraum von 2013 bis 2016. Zusätzlich werden durch die Verordnung im Sinne der Verwaltungsvereinfachung nicht-gewerbliche kleinere Betreiber aus dem Geltungsbereich der Richtlinie bis 2020 ausgenommen.
Die Verordnung ist unmittelbar anwendbar. Aufgrund der Judikatur des EuGH ist dennoch davon auszugehen, dass eine Rechtsbereinigungspflicht besteht und das innerstaatliche Recht an das Unionsrecht angepasst werden muss. Umsetzungsspielraum besteht nicht.
Von den Bestimmungen der Verordnung sind 30 Luftfahrzeugbetreiber/innen betroffen, 14 Betreiber/innen mit weniger als 1.000 t Emissionen pro Jahr, die für nur rund 0,1% der Emissionen aller Österreich zugeordneter Betreiber/innen verantwortlich sind, unterliegen aufgrund der Verordnung ab 2013 nicht bzw. nicht mehr dem Emissionshandel.
Die Novelle soll auch zum Anlass genommen werden, um Mängel in der österreichischen Umsetzung der Emissionshandels-Richtlinie zu beheben, die von der Europäischen Kommission im Rahmen einer Pilot-Anfrage beanstandet wurden.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Rechtssicherheit für Luftfahrzeugbetreiber
- zur Gänze eingetreten: Schaffung klarerer Durchsetzungsregelungen gegenüber Luftfahrzeugbetreibern in Nichteinhaltung
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | -20 | 8 | 28 | -14 | 13 | 27 | -13 | 18 | 31 | -13 | 15 | 28 | 0 | 13 | 13 | -60 | 67 | 127 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | -20 | 8 | 28 | -14 | 13 | 27 | -13 | 18 | 31 | -13 | 15 | 28 | 0 | 13 | 13 | -60 | 67 | 127 |
Nettoergebnis | 20 | -8 | 14 | -13 | 13 | -18 | 13 | -15 | 0 | -13 | 60 | -67 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von Euro 7.000 für das Jahr 2014, in Höhe von Euro 13.000 für das Jahr 2015, in Höhe von Euro 14.000 für das Jahr 2016, in Höhe von Euro 14.000 für das Jahr 2017 und in Höhe von Euro 27.000 für das Jahr 2018 (ausgehend von den Aufwendungen für die Überprüfung der Meldungen der Luftfahrzeugbetreiber durch das Umweltbundesamt im Jahr 2013 in Höhe von Euro 27.000) gerechnet. Die in der WFA angeführten (-)Minusbeträge (Spalte Plan) sollten die Einsparung gegenüber dem Wert des Jahres 2013 darstellen, richtigerweise hätte dort der für das jeweilige Jahr abgeschätzte Sachaufwand als positive Zahl eingetragen werden müssen. für 2014: Plan 7 Tsd. €, Ist 8 Tsd. € für 2015: Plan 13 Tsd. €, Ist 13 Tsd. € für 2016: Plan 14 Tsd. €, Ist 18 Tsd. € für 2017: Plan 14 Tsd. €, Ist 15 Tsd. € für 2018: Plan 27 Tsd. €, Ist 13 Tsd. € Dem in der WFA zugrundegelegten Sachaufwand in den Jahren 2014 bis 2018 von insgesamt 75 Tsd. € steht nun ein tatsächlicher Sachaufwand in Höhe von 67 Tsd. € gegenüber. Das heißt, die in der WFA prognostizierten Einsparungen in Höhe von 60 Tsd. € wurden mit 68 Tsd. € deutlich übererfüllt. Gründe hierfür sind: Die Abweichungen zum in der WFA geplanten Wert ergaben sich aufgrund eines verringerten Aufwandes für die Überprüfungen der Meldungen der Flugverkehrsbetreiber durch das Umweltbundesamt. Da sonst keine unerwarteten Probleme aufgetreten sind und sich die Rahmenbedingungen nicht maßgeblich verändert haben sind die Ziele mit minimalem Kostenaufwand erreicht worden.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Luftfahrzeugbetreiber haben aufgrund der Neuregelung einen geringeren Zukaufsbedarf an Emissionszertifikaten. Statt bislang rund 980.000 Zertifikaten müssen nur mehr 440.000 Zertifikate zugekauft werden.
Im Rahmen der WFA wurde daher angenommen, dass durch den Zukauf von Emissionszertifikaten den Luftfahrzeugunternehmen statt der ursprünglichen jährliche Kosten in Höhe von 6 Mio. Euro nur mehr 2,7 Mio. Euro jährlich entstehen werden.
Tatsächlich sind den Unternehmen in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzliche Kosten in Höhe von 2.641.602 Euro jährlich entstanden.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Novelle zum EZG 2011 betrifft im Wesentlichen die Umsetzung der EU-Verordnung (EU) Nr. 421/2014 über den vom Emissionshandel erfassten außereuropäischen Flugverkehr. Gleichzeitig wurden Umsetzungsmängel behoben, Anpassungen aus der Verwaltungspraxis vorgenommen sowie eine zusätzliche Ausnahme für kleinere Luftfahrtzeugbetreiber eingeführt.
Zur Umsetzung des Vorhabens wurden Erleichterungen bei den Überwachungs- und Berichtspflichten für kleinere Luftfahrzeugbetreiber vorgenommen, Fristen zur Rückgabe der Emissionszertifikate wurden ausgedehnt und Durchsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsuntersagung durch die Europäische Kommission neu geschaffen.
Die Aufwendungen für die Überprüfung der Meldungen der Luftfahrzeugbetreiber durch das Umweltbundesamt hatten im Jahr 2013 27.000 Euro betragen.
Die in der WFA angeführten Beträge sollten die Einsparung gegenüber dem Wert des Jahres 2013 darstellen, richtigerweise hätte dort der für das jeweilige Jahr abgeschätzte Sachaufwand als positive Zahl eingetragen werden müssen. Dem in der WFA zugrundegelegten Sachaufwand in den Jahren 2014 bis 2018 von insgesamt 75 Tsd. € steht nun ein tatsächlicher Sachaufwand in Höhe von 67 Tsd. € gegenüber. Das heißt, die in der WFA prognostizierten Einsparungen in Höhe von 60 Tsd. € wurden mit 68 Tsd. € deutlich übererfüllt.
Durch die vorgenommenen Maßnahmen wurden die gewünschten Wirkungen erzielt.
Für den Grad der Zielerreichung bei Erleichterungen für Luftfahrzeugbetreiber war u.a. die Entwicklung des Zertifikatspreises ausschlaggebend.
Aus heutiger Sicht gibt es keine Verbesserungspotentiale betreffend die Formulierung der Ziele. Die Novelle des EZG 2011 mit Ausnahmen für Luftfahrzeugbetreiber diente der Rechtsbereinigung zwischen dem Unionsrecht und dem innerstaatlichen Recht, es bestand kein Umsetzungsspielraum.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.