Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung | BMF | UG 15 | 2014 | 2013 | 0 | Verordnung |
Hintergrund
Nationale Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 Glücksspielgesetz (GSpG); § 12a GSpG
Problemdefinition
Die Anbindung der Glücksspielautomaten in Spielbanken und der Video Lotterie Terminals (VLTs) an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) ist gesetzlich durch das Glücksspielgesetz (GSpG) vorgeschrieben. Die in den Verordnungen festgelegten bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 GSpG und von VLTs iSd § 12a GSpG sollen die gesetzlichen Bestimmungen näher präzisieren sowie eine Anpassung an die neuen technischen Aufsichtsmöglichkeiten in diesem Bereich vorsehen, wie dies bereits bei Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten der Fall ist.
Darüber hinaus sollen Anpassungen, Korrekturen und Konkretisierungen des bisherigen Verordnungstextes vorgenommen werden.
Betroffen sind Unternehmen, die Glücksspielautomaten in Spielbanken betreiben (derzeit ein Unternehmen).
Der Verordnungstext muss vor der Erlassung als technische Norm der EU-Kommission notifiziert werden.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Spielerinnen- und Spielerschutz
- zur Gänze eingetreten: Effektivere Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Gesamtkosten, bestehend aus Einmalkosten und laufenden Kosten, für die Anbindung aller österreichischen Glücksspielautomaten und VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH wurden im Gesetzgebungsprozess des Glücksspielgesetzes zutreffend abgeschätzt und haben sich diese in der zu erwartenden Höhe nach dem Verursachungsprinzip für die betroffenen Unternehmen niedergeschlagen. In der WFA wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erlösstruktur abgeschätzt.
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Körperliche und seelische Gesundheit
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Das Vorhaben hatte positive Auswirkungen. Einer möglichen Ausbreitung der Glücksspielsucht konnte sowohl bei Frauen als auch Männern entgegengewirkt werden.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Mit den Verordnungen wurden die detaillierten bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals (VLTs) sowie alle für die verpflichtende Anbindung an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH erforderlichen Voraussetzungen verbindlich festgelegt. Unter anderem werden Anforderungen gestellt an die Zählwerke, die automatisierte Identifikation und Verifikation der Glücksspielautomaten und VLTs sowie ein internes Diagnosesystem um den laufenden Betrieb auf Gesetzeskonformität überprüfen und Maßnahmen bei Fehlfunktionen initiieren zu können. Glücksspielautomaten und VLTs müssen ferner auch durch Glücksspielvignetten identifiziert sein.
Die Anbindung an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH ist 2012 gestartet und den gesetzlichen Anbindungszeitpunkten folgend stufenweise auf den gesamten Bereich des automatisierten Glücksspiels (Glücksspielautomaten inner- und außerhalb von Spielbanken sowie VLTs) ausgerollt worden. Den Schwerpunkt der Verordnung bilden Regelungen zur Gewährleistung einer hohen Manipulationssicherheit der Hard- und Softwarekomponenten der Glücksspielautomaten und VLTs. Dazu wurden zukunftsweisende internationale Standards eingesetzt, konkrete Vorgaben an die Betreiber festgelegt und die Überprüfbarkeit der aufgezeichneten und übermittelten Daten in den Vordergrund gestellt. Die Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie einer effektiveren Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen wurde durch die elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH erreicht.
Insgesamt hatte das Vorhaben positive Auswirkungen. Durch die elektronische Anbindung wurde die effektivere Überprüfbarkeit des Spielerinnen- und Spielerschutzes sichergestellt. Eingebettet in ein umfassendes Spielerschutzkonzept des Bundes konnte sohin erreicht werden, dass das mit besonderem Suchtgefährdungspotential behaftete Automatenglücksspiel in Spielbanken von 0,6% (2009) auf 0,5% (2015) und außerhalb von Spielbanken von 1,2% (2009) auf 1% (2015) zurückgegangen ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Effekt bei der Prävalenz problematischen und pathologischen Spielens: hier ging die Rate bei Automaten in Spielbanken von 13,5% (2009) auf 8,1% (2015) und außerhalb von Spielbanken von 33,2% (2009) auf 27,2% (2015) zurück. Einer möglichen Ausbreitung der Glücksspielsucht konnte entgegengewirkt werden.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.