Bundeswasserbauverwaltung (2013-2017)
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Bundeswasserbauverwaltung- 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 | BMNT | UG 42 | 2013 | 2013 | 0 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen (BVA 2018 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- zur Gänze erreicht: Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2018)
Europäische Rechtsgrundlage
Richtlinie: 2007/60/EG
Nationale Rechtsgrundlage
WRG. 1959
Problemdefinition
Die Schutzwasserwirtschaft als Teilbereich der Wasserwirtschaft ist die Regelung und Gestaltung des oberirdischen Abflusses, um den Schutz des Menschen mit seinem Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum und von Kulturgütern sowie die Erhaltung und den Schutz der Gewässer mit den Hochwasserabflussgebieten und den durch die Gewässer unmittelbar beeinflussten Räumen sicherzustellen.
Rechtliche Grundlagen: Den übergeordneten Rahmen gibt das Wasserrechtsgesetz 1959 vor. In technischer Hinsicht sind das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) gemäß §3 Abs. 2 WBFG, Fassung 2016 die Grundlagen. Die Abwicklung der Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) (Anwendungsbereich WBFG) erfolgt gem. Art 17 B-VG 1920 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Die BWV ist die staatliche Organisation zur Betreuung der Fließgewässer (außer Wildbächen und Wasserstraßen) und zur Durchführung der Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft.
Die förderbaren Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung sind im WBFG 1985 definiert.
Die Bundeswasserbauverwaltungen erhalten die antragsgegenständlichen Bundesmittel auf Basis eines Jahresarbeitsprogramms. Als dessen verwaltungstechnische Grundlage dient seit 2014 die Projektsdatenbank der KPC (Kommunalkredit Public Consulting).
Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen. Schützenswert sind Bauten im gewidmeten Bau- und Betriebsgebiet, Infrastrukturanlagen und erhaltenswerte Einzelbauten.
Die Schutzziele werden unter Berücksichtigung einzugsgebietsbezogener Betrachtung der Gewässer unter Beachtung folgender Grundsätze erreicht:
- Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen
- Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes
- Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener natürlicher Abfluss- und Retentionsräume
- Berücksichtigung der Vorgaben bezüglich der gewässerökologischen Ziele gem. WRG 1959
-Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege
Die förderbaren Maßnahmen der BWV sind in den entsprechenden Paragraphen des WBFG definiert.
Die laufende Absicherung der Schutzziele erfolgt im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzmanagements mit folgendem Ablauf:
- Vorsorge (Flächenvorsorge und Verhaltensvorsorge bis zur Absiedelung)
- Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Schutzmaßnahmen
- Bewältigung von Hochwasserereignissen (technischer Hochwasserschutz, liegt als Katastrophenschutz im Wesentlichen in Länderkompetenz)
- Nachsorge
- Bewusstseinsbildung
Den schutzwasserwirtschaftlichen Planungen und Projektierungen wird als Größenwert des Schutzbedürfnisses im Allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis zu Hochwasserereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit (HQ100) zugrunde gelegt.
Weiters ist bei allen Hochwasserschutzprojekten eine Betrachtung für Restrisiko (Versagen von Hochwasserschutzbauwerken und -anlagen) durchzuführen.
Der Vergleich der Hochwasserereignisse 2002 bis 2017 zeigt, dass bei vergleichbaren Ereignissen die Schäden hauptsächlich aufgrund inzwischen getroffener Hochwasserschutzmaßnahmen auf mehr als ein Viertel gesunken sind.
Als Faustregel für den volkswirtschaftlichen Nutzen kann gesagt werden, dass mit jedem Euro, der für Schutzmaßnahmen ausgegeben wird, zumindest Schäden im Mittel von rd. doppelter Höhe vorsorglich verhindert werden können, wobei in städtischen Gebieten der Nutzen-Kostenfaktor weit höher liegt als in ländlichen Gebieten (Streusiedlungen). Beispielhaft wurde ein Nutzen-Kostenverhältnis für die Hochwasserschutzmaßnahmen Bründlbach in Graz von 17,1 und für die Maßnahme Schöcklbach von rd. 15,0 ermittelt; für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den ländlichen Bereichen Gleisdorf beziehungsweise Groß St. Florian wurden Nutzen-Kostenwerte von 2,7 bzw. 1,39 errechnet.
Weiters ist die Erhaltung und Erneuerung des bereits bestehenden Bestandes an Hochwasserschutzbauten eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit. Derzeit werden von den vorhandenen finanziellen Mitteln dazu mindestens 28% aufgewendet, wobei dieser Anteil steigend ist.
Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung I/10 Schutzwasserwirtschaft ist mit der sachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
- Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
- Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017
- Pläne für das Hochwasserrisikomanagement liegen vor
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden.
Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Allein in Salzburg (Zellerbecken) und der Steiermark (Mur, Raababach, Stadt Graz) sollen die bereits behördlich genehmigten Großprojekte des Wasserbaus ab 2017/2018 mit Bauzeiten von rund 5 Jahren mit insgesamt rund 50 MIO € Baukosten (ca.30 MIO € Bundesmittel) umgesetzt werden.
Kontinuierlich erhöhen sich auch durch den vermehrten Hochwasserschutzausbau der letzten Jahrzehnte Jahr für Jahr die gesetzlich verpflichteten Instandhaltungskosten (Rückhaltebecken, Dämme, Gewässerprofile). Unregelmäßige Wartungen und Reparaturen von Dämmen und Gewässerprofilen gefährden Menschen und verursachen große Schäden an Volksvermögen!
Eine neue beunruhigende Entwicklung infolge des Klimawandels (im Zusammenhang mit dem Rückgang des Permafrostes und dem Gletscherrückgang) tritt in Form einer starken Mobilisierung von großen Sedimentmassen auf. Der damit verbundenen extremen Zunahme des Räumungsaufwandes stehen exponentiell steigende Kosten für die Verwertung und Deponierung gegenüber. Budgetwirksam ist auch infolge sekundärer Naturkatastrophen (Waldbrand, Steinschlag, Lawinen, Erosion) der Anstieg des Finanzierungsbedarfs für flächenwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere im Bundesland Tirol.
Für bereits begonnene und zugesicherte große Baumaßnahmen (Dämme, Rückhaltebecken, Regulierungen etc.) ist zumindest eine mittelfristige Planungssicherheit erforderlich.
Mit einer Senkung der Planungskosten ist aufgrund des hohen Aktualisierungsdrucks bestehender Planungen und der laufenden Digitalisierung im Sinne der INSPIRE-Richtlinie bzw. des neuen Planungszyklus der Europäischen Hochwasserrichtlinie nicht zu rechnen.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen.
- Die Nachhaltigkeitsstrategie des Ressorts verfolgt dieses Ziel als Teilaspekt des Schutzes vor Naturgefahren.
- Die Nationale Umsetzung dieses Ziels erfolgt durch den Hochwasserrisikomanagementplan, in dem die Maßnahmen zusammengefasst werden, durch welche eine Reduktion von Hochwasserrisiken erreicht werden soll.
- Dieser wiederum wurde von der Hochwasserrichtlinie der EU abgeleitet.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 1.229 | 0 | -1.229 | 929 | 0 | -929 | 971 | 0 | -971 | 999 | 0 | -999 | 1.034 | 0 | -1.034 | 5.162 | 0 | -5.162 |
Betrieblicher Sachaufwand | 430 | 0 | -430 | 325 | 0 | -325 | 340 | 0 | -340 | 350 | 0 | -350 | 362 | 0 | -362 | 1.807 | 0 | -1.807 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 450 | 0 | -450 | 450 | 0 | -450 | 450 | 0 | -450 | 450 | 0 | -450 | 1.800 | 0 | -1.800 |
Transferaufwand | 106.800 | 0 | -106.800 | 100.058 | 0 | -100.058 | 95.000 | 0 | -95.000 | 89.000 | 0 | -89.000 | 89.868 | 0 | -89.868 | 480.726 | 0 | -480.726 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 108.459 | 0 | -108.459 | 101.762 | 0 | -101.762 | 96.761 | 0 | -96.761 | 90.799 | 0 | -90.799 | 91.714 | 0 | -91.714 | 489.495 | 0 | -489.495 |
Nettoergebnis | -108.459 | 0 | -101.762 | 0 | -96.761 | 0 | -90.799 | 0 | -91.714 | 0 | -489.495 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Der volkswirtschaftliche Nutzen der eingesetzten Gelder ist im Betrachtungszeitraum mit etwa der doppelten Höhe der Investitionen anzusetzen. Abweichungen von den Planwerten der WFA, die jeweils zu Budgetbeginn festgelegt werden, ergeben sich dynamisch aus den natürlich auftretenden Hochwasserereignissen.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Schutzmaßnahmen erhöhen die Verfügbarkeit sicherer Betriebsstandorte und verbessern bzw. erhalten die Erreichbarkeit für ArbeitnehmerInnen (Pendler) in Zeiten der Hochwasserereignisse.
Sichere Betriebsstandorte erhöhen die Sicherheit und Lebensqualität für ArbeitnehmerInnen.
Nachhaltige Betriebssicherheit für Betriebe erhöht die Marktchancen für regionale Zulieferbetriebe und steigern die Investitionstätigkeit in der Region.
Als Ergebnis der Auswertung von 143 evaluierten KNUs im Zeitraum 2008-2017 wird festgestellt, dass 61.314 direkt betroffene Personen durch die Investitionen nunmehr vor des Auswirkungen von Hochwasser geschützt sind. -
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Besondere Bedeutung des Hochwasserschutzes für den Tourismus, da nur sichere Destinationen von den Urlaubern angenommen werden.
Verhinderte Katastrophenereignisse erhöhen die Kaufkraft der ansonsten durch Wiederaufbau wirtschaftlich belasteten Bevölkerung.
Durch die Schutzmaßnahmen werden neue Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten geschaffen. Moderne Fachgrundlagen für die Schutzwasserwirtschaft werden etwa im Wasserbaulabor der Universität für Bodenkultur entwickelt. -
Wirkungsdimension: Umwelt
Subdimension(en):
- Wasser
- Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Wasserentnahme führt zur Änderung des Grundwasserspiegels und Gefahr von Mengen- bzw. Qualitätsproblemen bei der kommunalen Wasserversorgung.
Der Zustand des Grundwassers wird verändert durch Änderung der Grundwassermenge.
Hochwasserereignisse führen zur Freisetzung von Heizöl und Abwässern, die das Grundwasser belasten können. Dies wird durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes verhindert.
Die Wasserbaumaßnahmen können zur Änderung des Grundwasserspiegels führen.
Das Vorhaben bewirkt eine Änderung des Wasserstands/der Wassermenge, Änderung der Fließgeschwindigkeit und Änderung der Gewässerstrukturen.
Hochwasserschutzmaßnahmen stellen grundsätzlich Eingriffe in das natürliche Regime und die Morphologie von Fließgewässern dar und verändern das Ökosystem, wobei ökologische Aspekte mitberücksichtigt werden.
Rückhaltebecken verändern das Abflusskontinuum und die Abflussmenge sowie den Sedimenttransport während eines Hochwasserereignisses.
Regulierungen verändern die natürliche Gewässerstruktur.
Absturzbauwerke unterbrechen das Gewässerkontinuum und müssen mit Wanderungshilfen für Fische ausgestattet werden.
Die Auswirkungen decken sich mit den prognostizierten Auswirkungen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Über mögliche Auswirkungen eines Aussetzens der Investitionen in der Bundeswasserbauverwaltung können beispielhaft die Schäden bei den Hochwasser-Extremereignissen folgender Jahre angeführt werden:
Hochwasserereignis 2002 (3 Mrd. € Schaden, 9 Todesopfer), 2005 (600 Mio. € Schaden, 3 Todesopfer), 2011 (30 Mio. € Schaden), 2013 (880 Mio. € Schaden) und 2014 (46 Mio. € Schaden).
Fakt ist, dass viele Siedlungsräume und Verkehrswege ohne Hochwasserschutzbauten in aktuellen Gefahrenzonen und Hochwasserabflussgebieten liegen würden, die nach Verlust der Schutzfunktion mittel- und langfristig wieder in vollem Umfang bedroht wären. Nach einer aktuellen Modellrechnung des WIFI halten sich zurzeit die Investitionen in neuen Schutzmaßnahmen und der Funktionsverlust bestehender Schutzmaßnahmen ("Abschreibung") die Waage, somit würde jede Reduktion der Investitionen zu einem Anstieg des Risikos bzw. Schadenspotentiales führen.
Die Auswirkungen decken sich großteils mit den prognostizierten Auswirkungen.
Verbesserungspotentiale
Der Schutz vor Hochwasserschäden ist in allen Dimensionen konsequent weiter zu verfolgen.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.