Wirkungszielkennzahl 1:
zur Gänze erreicht:
Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision im risikoorientierten Jahresrevisionsplan betreffend Organisations- und Prozessmanagement
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 90
[%]
Zielzustand: 90
Oberer Schwellenwert: 95
Unterer Schwellenwert: 50
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 90
[%]
Zielzustand: 90
Oberer Schwellenwert: 95
Unterer Schwellenwert: 60
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2020, Zielzustand: 90
Erläuterung der Entwicklung
Weiterhin können Prozessoptimierungen im Rahmen von Revisionen identifiziert werden. Die Qualität der Empfehlungen der Internen Revision des Bundeskanzleramts zum Prüfschwerpunkt Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement ist gegeben, denn auch 2019 wurden 90 % der an die geprüften Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts ergangenen Empfehlungen akzeptiert. Deren Umsetzung lässt zahlreiche Effektivitäts- und Effizienzvorteile erwarten.
Grafischer Maximalwert: 95
Quelle
Prüfberichte der Internen Revision des Bundeskanzleramts im Rahmen des Jahresrevisionsplans
Berechnungsmethode
Prozentanteil der von den geprüften Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts vollinhaltlich akzeptierten Empfehlungen im Rahmen des Jahresrevisionsplans der Internen Revision, welche auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- bzw. Prozessmanagement abzielen.
Wirkungszielkennzahl 2:
überplanmäßig erreicht:
Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Gesamt
[Tage]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 1,12
[Tage]
Zielzustand: 1,17
Oberer Schwellenwert: 1,3
Unterer Schwellenwert: 0,8
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 1,1
[Tage]
Zielzustand: 1,1
Oberer Schwellenwert: 1,1
Unterer Schwellenwert: 0,9
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 0,71
[Tage]
Zielzustand: 1,1
Oberer Schwellenwert: 1,1
Unterer Schwellenwert: 0,1
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 1,16
[Tage]
Zielzustand: 1,1
Oberer Schwellenwert: 1,2
Unterer Schwellenwert: 0,95
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Ausschlaggebend dafür, dass die Kennzahl gesamt überplanmäßig erreicht wurde, sind mehrere Faktoren. Einerseits führten der im Frühjahr 2019 veröffentlichte Leitfaden MitarbeiterInnengespräch und die im Juli 2019 in Kraft getretene Grundausbildungsverordnung zu höheren Teilnahmezahlen bei Aus- und Weiterbildungen. Andererseits wurden 2018 aufgrund der personellen Kapazitätsengpässe infolge des österreichischen EU-Ratsvorsitzes Aus- und Weiterbildungen vielfach ausgesetzt und 2019 nachgeholt. Auf die positive Kennzahlenentwicklung 2019 wirkte sich auch die ressortinterne Offensive zum Thema Compliance Management aus, an welcher rund 200 Bedienstete teilnahmen. In der Kategorie männlich sind deswegen weniger Ausbildungstage als geplant erreicht worden, weil 2019 etwa doppelt so viel weibliche Bedienstete Grundausbildungskurse besuchten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den letzten Jahren rund doppelt so viel weibliche JobbewerberInnen aufgenommen und in weiterer Folge für die Grundausbildung zugelassen wurden.
Grafischer Maximalwert: 1,2
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts pro Jahr
Wirkungszielkennzahl 5:
überplanmäßig erreicht:
Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Gesamt
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 11,62
[%]
Zielzustand: 12
Oberer Schwellenwert: 16
Unterer Schwellenwert: 11
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 12,50
[%]
Zielzustand: 12
Oberer Schwellenwert: 15
Unterer Schwellenwert: 5
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Zielzustände 2019 dieser Kennzahl sind so zu verstehen, dass jener in der Kategorie weiblich einen Maximalwert und jener in der Kategorie männlich einen Mindestwert darstellt. Um eine Ausgewogenheit der Geschlechter bei der Inanspruchnahme von Telearbeit zu erzielen, ist eine positive Entwicklung dann gegeben, wenn der Zielzustand männlich übertroffen und der Zielzustand weiblich nicht überschritten wird. Daher wurde im Jahr 2019 die Kennzahl Telearbeitsquote bei Bediensteten mit minderjährigen Kindern in sämtlichen Kategorien (gesamt/weiblich/männlich) überplanmäßig erreicht. Obgleich die Kennzahlenentwicklung positiv ist, zeigt sich, dass allgemein weibliche Bedienstete mehr Zeit für die Erziehungsarbeit ihrer Kinder als männliche Bedienstete aufbringen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete beiden Geschlechts im gleichen Umfang zu ermöglichen, strebt das Bundeskanzleramt mittelfristig Maßnahmen für männliche Bedienstete mit minderjährigen Kindern an. Es ist angedacht, diese im Rahmen des Audits "berufundfamilie" (siehe Teilheft des Bundesvoranschlags 2020, Maßnahme 1 des Detailbudgets 10.01.02) zu erarbeiten.
Grafischer Maximalwert: 15
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Bediensteten mit zugewiesenen Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der
Bediensteten der Zentralstelle Bundeskanzleramt, welche Eltern minderjähriger Kinder sind.
Wirkungszielkennzahl 6:
überplanmäßig erreicht:
Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Frauen
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 14,19
[%]
Zielzustand: 16
Oberer Schwellenwert: 5
Unterer Schwellenwert: 16
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 14,85
[%]
Zielzustand: 16
Oberer Schwellenwert: 5
Unterer Schwellenwert: 16
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Siehe Kennzahl 5 des Wirkungsziels 1.
Grafischer Maximalwert: 12
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Bediensteten mit zugewiesenen Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der
Bediensteten der Zentralstelle Bundeskanzleramt, welche Eltern minderjähriger Kinder sind.
Wirkungszielkennzahl 7:
überplanmäßig erreicht:
Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Männer
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 7,53
[%]
Zielzustand: 6
Oberer Schwellenwert: 8
Unterer Schwellenwert: 5
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 8,96
[%]
Zielzustand: 6
Oberer Schwellenwert: 12
Unterer Schwellenwert: 5
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Siehe Kennzahl 5 des Wirkungsziels 1.
Grafischer Maximalwert: 12
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentanteil der Bediensteten mit zugewiesenen Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der
Bediensteten der Zentralstelle Bundeskanzleramt, welche Eltern minderjähriger Kinder sind.
Wirkungszielkennzahl 8:
nicht erreicht:
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9)
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 40,9
[%]
Zielzustand: 50
Oberer Schwellenwert: 50
Unterer Schwellenwert: 20
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Zielzustände 2019 betreffend Frauenanteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen konnten – mit Ausnahme der Einstufung A1/7-9 – erreicht bzw. sogar übertroffen werden. Per 31. Dezember 2019 kam das Bundeskanzleramt betreffend die Einstufung A1/7-9 mit 40,9 % dem Zielzustand von 50 % schon sehr nahe! Die im Vergleich zu anderen Ressorts sehr hohen Frauenanteile des Bundeskanzleramts in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass sowohl in der Personalaufnahme als auch in der Personalentwicklung auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bedienstete geachtet wird. Außerdem schafft das Bundeskanzleramt aufgrund der Grundzertifizierung Audit "berufundfamilie" und der flankierenden Personalmaßnahmen ideale Rahmenbedingungen, damit Familie und Karriere insbesondere für weibliche Bediensteten vereinbar sind. Entsprechend der Geschlechtergleichstellung hätte das Bundeskanzleramt bei hinkünftigen Stellenausschreibungen – mit Ausnahme solcher in der Besoldungsgruppe A1/7-9 - bei gleicher Qualifikation männliche Bewerber bevorzugt aufzunehmen. Im Zuge der Evaluierung 2017 wurden die Istwerte der Kennzahlen betreffend Frauenanteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen als Durchschnittswerte über das Jahr 2017 angegeben. Da diese Berechnungsmethode infolge der BMG-Novelle 2017, die mit 8. Jänner 2018 in Kraft trat, verzerrte Ergebnisse nach sich gezogen hätte, führte das Bundeskanzleramt ab der Evaluierung 2018 die Istwerte per Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Evaluierungsjahrs und nicht die Jahresdurchschnittswerte an.
Grafischer Maximalwert: 55
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan: A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) – einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen.
Wirkungszielkennzahl 9:
überplanmäßig erreicht:
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6)
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 57,2
[%]
Zielzustand: 50
Oberer Schwellenwert: 60
Unterer Schwellenwert: 40
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Siehe Kennzahl 8 des Wirkungsziels 1.
Grafischer Maximalwert: 60
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan: A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) – einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen.
Wirkungszielkennzahl 10:
zur Gänze erreicht:
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8)
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 59,0
[%]
Zielzustand: 60
Oberer Schwellenwert: 60
Unterer Schwellenwert: 40
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Siehe Kennzahl 8 des Wirkungsziels 1.
Grafischer Maximalwert: 65
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan: A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) – einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen.
Wirkungszielkennzahl 11:
überplanmäßig erreicht:
Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8)
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 73,7
[%]
Zielzustand: 70
Oberer Schwellenwert: 75
Unterer Schwellenwert: 40
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Siehe Kennzahl 8 des Wirkungsziels 1.
Grafischer Maximalwert: 75
Quelle
Personalcontrolling-Tool des Bundes: Managementinformationssystem (MIS)
Berechnungsmethode
Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen laut dem im Planungszeitpunkt geltenden Personalplan: A1/7-9 und A1/4-6 (Höherer Dienst), A2/5-8 (Gehobener Dienst) und A3/5-8 (Mittlerer Dienst) – einschließlich vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufungen. Bei der Kennzahlenberechnung wurden karenzierte Bedienstete sowie Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger des Ressorts ausgenommen.
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Infolge des verhältnismäßig hohen Altersdurchschnitts beim Personal des Bundeskanzleramts und der restriktiven Personal- und Budgetpolitik des Bundes ist es nach wie vor geboten, den Organisationsrahmen im Bundeskanzleramt effizient zu gestalten und im Wettbewerb um die besten MitarbeiterInnen am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Die akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision zum Prüfschwerpunkt Organisations- und Prozessmanagement sollen bewirken, dass die Effizienz der inneren Organisation des Bundeskanzleramts stetig optimiert werden kann. Die zu 90 % von den Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision betreffend das Organisations- und Prozessmanagement erbrachten die Voraussetzung für hinkünftige Effizienzverbesserungen und Synergieeffekte. Im Jahr 2019 standen Personalentwicklungsmaßnahmen sehr im Vordergrund. Dank neu gestalteter Instrumente (z. B. MitarbeiterInnengespräch NEU, Grundausbildungsverordnung NEU) konnte unter anderem die Teilnahme der Bediensteten an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gesteigert werden. Der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017 – 2022 nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragend führte das Bundeskanzleramt in den Jahren 2018 und 2019 Vorarbeiten zur Erlangung des Grundzertifikats "Audit berufundfamilie" durch. Dieses wurde dem Bundeskanzleramt am 10. Oktober 2019 erteilt.
Das Bundeskanzleramt achtet bei der Besetzung seiner Arbeitsplätze in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufung besonders auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bediensteten. Auch wenn das Bundeskanzleramt im Jahr 2019 den angestrebten Frauenanteil in der Einstufung A1/7-9 knapp verfehlte, erreichte und erreicht es im Vergleich zu anderen Bundesressorts extrem hohe Frauenanteile in den höchsten Einstufungen. Mittelfristig strebt das Bundeskanzleramt in allen Einstufungen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an.
Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (siebenmal überplanmäßig erreicht, zweimal zur Gänze erreicht, einmal überwiegend erreicht und einmal nicht erreicht) sowie der Erfolg der Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01 (zur Gänze erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit "zur Gänze erreicht".
Dieses Wirkungsziel 1 wird ab 2020 nicht mehr im Bundesvoranschlag dargestellt, weil die Hauptzielgruppen des Bundeskanzleramts im Hinblick auf Wirkungen BürgerInnen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen sind. Das alte Wirkungsziel 1 stellte auf die Zielgruppe der Ressortbediensteten ab, welche im Verhältnis zu den Hauptzielgruppen klein ist. Das Bundeskanzleramt setzt viele Kennzahlen des alten Wirkungsziels 1 auch in Zukunft im Ressortcontrolling ein, insbesondere um die Umsetzung des Frauenförderungsplans und die gendergerechte Personalentwicklung sicherzustellen. Außerdem verfolgt das Bundeskanzleramt mit weiterführenden Maßnahmen zum Audit „berufundfamilie" das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für seine Bedienstete zu optimieren – siehe Teilheft UG 10 zum Bundesvoranschlag 2020, Detailbudget 10.01.02., Maßnahme 1.