Wirkungsziel 10.4 Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt i. d.Familie) [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt i. d.Familie) [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an eine lnterventionsstelle/Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und betreut und keine abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren/lnterventionsstellen haben den Auftrag, Opfer häuslicher Gewalt beiderlei Geschlechts zu betreuen, der Anteil der weiblichen Opfer beträgt dabei jeweils mehr als 80 %. Die Zahl der Personen, die sich an die Interventionsstellen wenden, ist bis 2017 steigend, ging 2018 leicht zurück und stieg im Jahr 2019 wieder an: 2013: 16.258 Klient/inn/en (14.225 Frauen und 2.033 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 87,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 12,5 %. 2014: 16.732 Klient/inn/en (14.375 Frauen und 2.357 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,9 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,1 %. 2015: 17.105 Klient/inn/en (14.654 Frauen und 2.451 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,7 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,3 %. 2016: 17.681 Klient/inn/en (14.764 Frauen und 2.917 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %. 2017: 17974 Klient/inn/en (15.012 Frauen und 2.962 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %. 2018: 17.415 Klient/inn/en (14.660 Frauen und 2.755 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 84,1 %, der Anteil der betroffenen Männer 15,9 %. 2019: 18.657 Klient/inn/en (15.641 Frauen und 3.016 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.
Grafischer Maximalwert: 110
Quelle
Bundeskanzleramt, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Berechnungsmethode
Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2016
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Bildung und Frauen" zu "Bundesministerium für Bildung"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 80
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2017
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Bildung" zu "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 80
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" zu "Bundeskanzleramt"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 80
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 80
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 80
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen ist im für den Berichtszeitraum geltenden Regierungsprogramm festgelegt. Die flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Frauenberatungseinrichtungen ist ein Indikator dafür, inwieweit der niederschwellige, wohnortnahe Zugang für Frauen und Mädchen österreichweit gewährleistet ist. Grundsätzliches Ziel ist es, dass jeder poIitische Bezirk über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügt. Der Zielwert von 80 % ist ein Mindestwert, der jedenfalls nicht unterschritten und nach budgetärer Möglichkeit übertroffen werden soll. Der lstwert 2019 konnte auf dem Vorjahresniveau von 88 % gehalten werden. Frauenberatungseinrichtungen werden von Ländern/Gemeinden kofinanziert. Ein allfälliger Ausfall von Fördermitteln der Länder/Gemeinden kann aus den Fördermitteln des Bundes für Frauenprojekte nicht kompensiert werden. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Frauenberatungseinrichtungen liegt die Entscheidung über den Bedarf und damit über die Weiterführung letztlich bei den regional verantwortlichen Gebietskörperschaften. Der Frauenministerin kommt die Rolle der Impulsgeberin und des Co-Financiers zu.
Grafischer Maximalwert: 90
Quelle
Bundeskanzleramt, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Berechnungsmethode
Prozentanteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen bezogen auf die Gesamtzahl der politischen Bezirke Österreichs
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Bezogen auf den im Jahr 2019 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht bzw. übertroffen und alle Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 planmäßig umgesetzt. Auch 2019 konnten alle rat- und hilfesuchenden Frauen in den Gewaltschutzzentren/ lnterventionsstellen betreut werden. Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen konnte auf dem historischen Vorjahreshoch abgesichert werden. Der Bericht gemäß Berichtslegungsgesetz wurde fristgerecht dem Nationalrat übermittelt und liegt diesem vor. Der aktualisierte Online-Gehaltsrechner wurde der Öffentlichkeit fristgerecht im März 2019 zur Verfügung gestellt. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde fortgesetzt. Die Wirkungen Frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (einmal überplanmäßig erreicht, einmal zur Gänze erreicht) und der Erfolg der beiden Maßnahmen des Globalbudgets 10.02 (jeweils zur Gänze erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit "zur Gänze erreicht".
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 10.2 Maßnahme 2 – Aktualisierung der Daten des Online-Gehaltsrechners (Gleichstellungsziel)
- zur Gänze erreicht: 10.1 Maßnahme 1 – Erstellung des Berichts 2017/18 betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen - BGBl. Nr. 837/1992 (Gleichstellungsziel)