Wirkungsziel 21.1 Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld und Förderung der 24-Stunden-Betreuung).
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Richtversorgungsgrad [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Unterstützung gem. § 21a BPGG an pflegende Angehörige [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: nicht erreicht Details zu Kennzahl: DauerbezieherInnen einer 24h-Betreuung gem. § 21b BPGG [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 4: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: BezieherInnen von Pflegekarenzgeld [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 5: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Personen mit Anspruch auf Pflegegeld [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Richtversorgungsgrad [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 69 [%]
- Zielzustand: 55
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 71 [%]
- Zielzustand: 60
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 50
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 60
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 60
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 60
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Verlängerung des Pflegefonds, BGBl. I Nr. 22/2017, wurde der bis dahin geltende Zielwert von 55 % auf 60 % erhöht. Der Istwert 2019 liegt zwar noch nicht vor, der Richtversorgungsgrad wurde in den vergangenen Jahren von allen Bundesländern bisher immer erreicht bzw. überschritten.
Grafischer Maximalwert: 70
Quelle
Pflegedienstleistungsdatenbank, Sozialministeriumservice, Bundespflegegelddatenbank
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der im Kalenderjahr im Rahmen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen betreuten Personen im Bundesland zuzüglich der Personen, denen bzw. deren Angehörigen Zuschüsse zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt werden, zur Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz im Jahresdurchschnitt (§ 2a Pflegefondsgesetz).
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Unterstützung gem. § 21a BPGG an pflegende Angehörige [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 9064 [Anzahl]
- Zielzustand: 7200
- Oberer Schwellenwert: 9100
- Unterer Schwellenwert: 7000
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 9200 [Anzahl]
- Zielzustand: 9200
- Oberer Schwellenwert: 9500
- Unterer Schwellenwert: 9000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 8645 [Anzahl]
- Zielzustand: 9200
- Oberer Schwellenwert: 9500
- Unterer Schwellenwert: 8500
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 8964 [Anzahl]
- Zielzustand: 9200
- Oberer Schwellenwert: 10000
- Unterer Schwellenwert: 8700
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 8657 [Anzahl]
- Zielzustand: 9400
- Oberer Schwellenwert: 9900
- Unterer Schwellenwert: 8500
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 13336 [Anzahl]
- Zielzustand: 9300
- Oberer Schwellenwert: 15000
- Unterer Schwellenwert: 8500
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 13328 [Anzahl]
- Zielzustand: 9400
- Oberer Schwellenwert: 15000
- Unterer Schwellenwert: 9000
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 10350 [Anzahl]
- Zielzustand: 13500
- Oberer Schwellenwert: 15000
- Unterer Schwellenwert: 8500
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 wurden die jährlichen Höchstzuwendungen für nahe Angehörige, die eine minderjährige pflegebedürftige Person, oder eine Person mit demenzieller Beeinträchtigung pflegen, um Euro 300.- erhöht, sodass die jährliche Höchstzuwendung bis zu Euro 2.500.- betragen kann. Damit soll den besonderen Belastungen der Angehörigen, die diesen Personenkreis pflegen und betreuen, Rechnung getragen werden. Dies hat zu einer Zunahme der Anzahl von Personen, die eine Zuwendung erhalten, beigetragen. Die Entwicklung der Kennzahl zeigt für die Jahre 2013 bis 2016 einen relativ konstanten Verlauf. Zu den Jahren 2017 und 2018 ist zu bemerken, dass durch die Inbetriebnahme der neuen EDV-Fachanwendungen "24-Stunden-Betreuung" und "Unterstützung für pflegende Angehörige" im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Sicherstellung einer erfolgreichen Datenmigration in der 24-Stunden-Betreuung organisatorische Regelungen erforderlich waren, die einen Bearbeitungsstopp Ende des Jahres 2017 erforderlich machten. Die Erledigungen im Zeitraum Dezember 2017 sind daher erst im Zahlenmaterial für das Jahr 2018 enthalten. Überdies wurden verstärkt Informationsmaßnahmen durchgeführt um den Bekanntheitsgrad der Leistung zu erhöhen, die sich auch in der Anzahl von 13.328 Gewährungen im Jahr 2019 widerspiegeln.
Grafischer Maximalwert: 9900
Quelle
Statistik des BMASGK
Berechnungsmethode
Anzahl der unterstützten Personen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: nicht erreicht: DauerbezieherInnen einer 24h-Betreuung gem. § 21b BPGG [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 16600 [Anzahl]
- Zielzustand: 15000
- Oberer Schwellenwert: 17000
- Unterer Schwellenwert: 14555
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 19300 [Anzahl]
- Zielzustand: 18000
- Oberer Schwellenwert: 20900
- Unterer Schwellenwert: 17800
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 21900 [Anzahl]
- Zielzustand: 20000
- Oberer Schwellenwert: 24000
- Unterer Schwellenwert: 21000
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 23800 [Anzahl]
- Zielzustand: 24000
- Oberer Schwellenwert: 25000
- Unterer Schwellenwert: 22000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 25300 [Anzahl]
- Zielzustand: 26000
- Oberer Schwellenwert: 28000
- Unterer Schwellenwert: 21000
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 24700 [Anzahl]
- Zielzustand: 26700
- Oberer Schwellenwert: 30000
- Unterer Schwellenwert: 16000
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 24800 [Anzahl]
- Zielzustand: 28300
- Oberer Schwellenwert: 31400
- Unterer Schwellenwert: 23600
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 24000 [Anzahl]
- Zielzustand: 27700
- Oberer Schwellenwert: 30000
- Unterer Schwellenwert: 23600
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Auch im Jahr 2019 wurde die 24-Stunden-Betreuung mit durchschnittlich 24.800 Bezieherinnen und Beziehern pro Monat gut angenommen. Zum Vorjahr 2018 ist ein geringfügigerer Anstieg, gegenüber dem Jahr 2017 eine geringfügige Abnahme an Förderbezieherinnen und – beziehern festzustellen. Dies ist möglicherweise eine Auswirkung des Entfalls des Pflegeregresses auf die 24-Stunden-Betreuung, da seit 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, deren Erben und Erbinnen und deren Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zulässig ist.
Grafischer Maximalwert: 31400
Quelle
Statistik des BMASGK
Berechnungsmethode
Anzahl der unterstützten Personen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 4
Wirkungszielkennzahl 4: überplanmäßig erreicht: BezieherInnen von Pflegekarenzgeld [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [keine Maßeinheit]
- Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
- Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
- Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 2321 [Anzahl]
- Zielzustand: 2500
- Oberer Schwellenwert: 3500
- Unterer Schwellenwert: 1500
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 2577 [Anzahl]
- Zielzustand: 2500
- Oberer Schwellenwert: 2600
- Unterer Schwellenwert: 2400
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 2616 [Anzahl]
- Zielzustand: 2500
- Oberer Schwellenwert: 3000
- Unterer Schwellenwert: 2000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 2634 [Anzahl]
- Zielzustand: 2700
- Oberer Schwellenwert: 3200
- Unterer Schwellenwert: 2200
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 2962 [Anzahl]
- Zielzustand: 2700
- Oberer Schwellenwert: 3200
- Unterer Schwellenwert: 2200
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 3267 [Anzahl]
- Zielzustand: 2750
- Oberer Schwellenwert: 3700
- Unterer Schwellenwert: 2200
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 3205 [Anzahl]
- Zielzustand: 3300
- Oberer Schwellenwert: 3700
- Unterer Schwellenwert: 2200
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der angestrebte Zielzustand wurde erreicht. Die Maßnahme der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wurde mit 1.1.2014 eingeführt. Aufgrund der Steigerung des Bekanntheitsgrades dieser Maßnahmen (u. a. durch umfangreiche Information durch das BMSGPK) ist von einer steigenden Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegekarenzgeldes auszugehen. Im Jahr der Einführung des Pflegekarenzgeldes haben diese Leistung 2.321 Personen in Anspruch genommen. Nach Etablierung der Maßnahme ist für die Jahre 2015 bis 2018 eine relativ konstante Entwicklung mit einer Personenanzahl von 2.577 (im Jahr 2015) bis 2.962 (im Jahr 2018) eingetreten. Im Jahr 2019 wurde die Leistung des Pflegekarenzgeldes von 3.267 Personen in Anspruch genommen, was einer Steigerung von rund 10,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dies zeigt, dass der Zielerreichungsgrad aufgrund der zunehmenden Bekanntheit der Leistung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gesteigert werden konnte. Seit 1. Jänner 2020 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu vier Wochen.
Grafischer Maximalwert: 3700
Quelle
Statistik des BMASGK
Berechnungsmethode
Statistik des BMASGK
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 5
Wirkungszielkennzahl 5: überplanmäßig erreicht: Personen mit Anspruch auf Pflegegeld [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 456650 [Anzahl]
- Zielzustand: 458000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 459333 [Anzahl]
- Zielzustand: 460000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 463662 [Anzahl]
- Zielzustand: 462000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 467136 [Anzahl]
- Zielzustand: 468000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der angestrebte Zielzustand wurde erreicht. Zum Wert für das Jahr 2016 ist zu bemerken, dass sich im Jahr 2015 die Anzahl der eingelangten Neuanträge auf Gewährung von Pflegegeld gegenüber dem Vorjahr um 18,9 % verringert hat. Aus diesem Umstand kann die im Jahr 2016 leicht gesunkene Anzahl an Anspruchsberechtigten erklärt werden, da sich der Rückgang an Anträgen im Jahr 2016 auswirkt. Für die Jahre 2017 bis 2019 ist wieder eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld eingetreten, die im Wesentlichen aus der demografischen Entwicklung resultiert. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist auch in den nächsten Jahren mit einer Zunahme zu rechnen.
Grafischer Maximalwert: 480000
Quelle
Statistiken des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger und des BMASGK
Berechnungsmethode
Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld im Jahresdurchschnitt
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Zur Erreichung der Zielsetzungen werden die finanziellen Mittel vor allem zur nachhaltigen Finanzierung der Langzeitpflege und deren qualitätsvollen Weiterentwicklung, wie etwa durch Maßnahmen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, eingesetzt. Im Jahr 2019 hatten im Monatsdurchschnitt 463.662 Personen – das sind mehr als 5 % der österreichischen Bevölkerung – einen Anspruch auf Pflegegeld, 24.800 Personen haben im Monatsdurchschnitt eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten. Herausforderungen für die kommenden Jahre stellen nach wie vor die demografische Entwicklung und damit einhergehend längere Phasen der Pflegebedürftigkeit, die Zunahme der Anzahl von Personen mit demenziellen Beeinträchtigungen und das Erfordernis von Maßnahmen zur Prävention durch eine verstärkte Gesundheitsförderung dar. Überdies wird auf die veränderten gesellschaftspolitischen Bedingungen durch die Zunahme von Singlehaushalten und die zunehmende Berufstätigkeit von Frauen und einem damit verbundenen Rückgang der informellen Pflege Bedacht zu nehmen sein. Das Regierungsprogramm 2020–2024 enthält zahlreiche Maßnahmen im Bereich Pflegevorsorge. Dabei vorgesehen ist auch die Bündelung und der Ausbau der bestehenden Finanzierungsströme aus dem Bundesbudget unter Berücksichtigung der demografischen und qualitativen Entwicklungen (z. B. Pflegegeld, Pflegefonds, Hospizausbau, Zweckzuschuss, Regress, Förderung 24-Stunden-Betreuung, Pflegekarenzgeld, Ersatzpflege, Sozialversicherung pflegender Angehöriger). Zu diesem Zweck soll im Rahmen der Taskforce „Pflegevorsorge“ eine gemeinsame Zielsteuerung zwischen Bund und Ländern und ein Konzept zur Finanzierung entwickelt werden. Dabei gilt es die Finanzierungsströme zu beleuchten und einen effizienten Mitteleinsatz sicherzustellen. Als einen weiteren Schwerpunkt sieht das aktuelle Regierungsprogramm eine rechtzeitige Prävention vor. Die Rolle der Prävention in der Langzeitpflege wird dabei auch im Rahmen der Studie des IHS zum Thema „Zukünftige Finanzierung der Langzeitpflege - Ansatzpunkte für Reformen“ (2019) beleuchtet. Um die in Österreich bestehende sehr gute Qualität in der Langzeitpflege abzusichern und weiterzuentwickeln, wurden bereits in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen gesetzt, wie etwa kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3; Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit mit einem Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld; Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson; Hausbesuche bei Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durch diplomierte Pflegefachkräfte, seit 1.1.2015 auch auf Wunsch der Betroffenen; Durchführung von Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen pflegender Angehöriger; Entwicklung einer Demenzstrategie. Für eine einheitliche Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen und aus Gründen der Rechtssicherheit wurde eine eigene Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen (Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - Kinder-EinstV), die mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft getreten ist, erlassen. Als wichtiger Schritt erfolgt auch die weitere Umsetzung der Demenzstrategie. Im Auftrag des Ministeriums wurde von den Instituten für Pflegewissenschaften und Soziologie der Universität Wien die Studie „Situation pflegender Angehöriger“ erstellt. Die Studie fokussiert darauf eine Größenordnung über die Anzahl und umfassende Beschreibung der Gruppe pflegender Angehöriger, die Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen für pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld, als auch im stationären Setting übernehmen und im städtischen und ländlichen Bereich leben, zu schaffen. Besonderes Augenmerk wird insbesondere auch auf die Situation, Betreuung und den Umgang mit demenziell beeinträchtigten Personen gelegt. Weiters enthält die Studie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Österreichischen Pflegevorsorgesystems aus der Sicht der Pflegewissenschaft. Aufgrund der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Novelle zum Pflegefondsgesetz werden für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung für die Dauer der Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 zusätzlich 18 Millionen Euro jährlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden, um Menschen ein würdevolles Sterben auch in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Ab dem Jahr 2020 erfolgt eine laufende jährliche Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem Anpassungsfaktor nach dem ASVG. Überdies besteht seit 1. Jänner 2020 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für eine Dauer von bis zu vier Wochen.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Führung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsdatenbank als Grundlage zur strategischen Entwicklung.
- überplanmäßig erreicht: 21.3 Maßnahme 3 – Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch.
- zur Gänze erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Die Berechtigten für Entschädigungsansprüche in den verschiedenen Bereichen der Sozialentschädigung erhalten ihre gesetzlichen Ansprüche.
- zur Gänze erreicht: 21.4 Maßnahme 4 – Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
- überwiegend erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegegeldverfahren.