Wirkungsziel 21.2 Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bundes-Behindertengleichstellungsrecht) [%]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bundes-Behindertengleichstellungsrecht) [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 38 [%]
- Zielzustand: 50
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 40
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 31 [%]
- Zielzustand: 40
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 20
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 42,0 [%]
- Zielzustand: 42
- Oberer Schwellenwert: 50
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 35,5 [%]
- Zielzustand: 33
- Oberer Schwellenwert: 45
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 46,9 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 50
- Unterer Schwellenwert: 36
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 37,2 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 34
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 38,0 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 34
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 33,0 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 32
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist jährlichen Schwankungen unterworfen, allerdings konnte seit dem Jahr 2015 der Zielzustand jährlich annähernd erreicht oder sogar übertroffen werden. Dies trifft auch für das Jahr 2019 zu: Mit 38 % Einigungsquote ist der Zielzustand zur Gänze erreicht worden und damit etwas höher als im Vorjahr.
Grafischer Maximalwert: 40
Quelle
Statistik des BMASGK
Berechnungsmethode
Verhältnis von Einigungen im Schlichtungsverfahren zur Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 60,5 [%]
- Zielzustand: 61,7
- Oberer Schwellenwert: 65
- Unterer Schwellenwert: 58
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 60,90 [%]
- Zielzustand: 62
- Oberer Schwellenwert: 65
- Unterer Schwellenwert: 58
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 58,5 [%]
- Zielzustand: 62,3
- Oberer Schwellenwert: 65
- Unterer Schwellenwert: 58
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 55,0 [%]
- Zielzustand: 62,5
- Oberer Schwellenwert: 63
- Unterer Schwellenwert: 53
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Hinsichtlich der Beschäftigungssituation von begünstigten Behinderten ist anzumerken, dass es in den letzten 10 Jahren einen Zuwachs von 58,2 % bei den begünstigten Behinderten in der Altersgruppe 50+ (die – wie auch Menschen ohne Behinderungen – u. a. aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsmarktes eine geringere Beschäftigungsquote aufweist) gegeben hat. Weiters hat eine kürzlich durchgeführte Detailanalyse der Entwicklung der Altersstruktur der im System erfassten begünstigt Behinderten aufgezeigt, dass der Zuwachs im Erwerbsalter (+17,6 %) in den letzten 10 Jahren nicht im gleichen Ausmaß gegeben war wie bei der Gesamtzahl (+20,8 %). Hierdurch kommt es zu einer Verfälschung des Bildes, da Personen außerhalb des Erwerbsalters (15-64 Jahre) entsprechend § 2 BEinstG nicht begünstigt Behinderte i S d. Behinderteneinstellungsgesetzes sind. Da es sich bei dem Wirkungsziel um eines hinsichtlich beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen handelt, erfolgte eine tiefergehende Analyse dahingehend, als dass Personen die nicht begünstigt i S d. Behinderteneinstellungsgesetz sind von der Gesamtmenge ausgeschieden wurden und ausschließlich jene im erwerbsfähigen Alter und somit begünstigt Behinderte i S d. BEinstG die Gesamtmenge bilden, die in Relation zu den beschäftigten begünstigten Behinderten zu setzen ist. Eine Berechnung des Anteils der Erwerbstätigen an der Gesamtzahl der begünstigt Behinderten (im Erwerbsalter) ergibt eine Wert von 61,74 für den Stichtag 31.12.2019. Seitens des BMSGPK werden Maßnahmen, wie etwa zuletzt durch die Ausdehnung der Lohnförderungen (z. B. Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, Inklusionsförderung zur Unterstützung von Frauen) gesetzt, um die Entwicklung positiv zu beeinflussen und Anreize und Impulse zu schaffen, welche es für Unternehmen attraktiv machen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.
Grafischer Maximalwert: 64
Quelle
Statistik des BMASGK
Berechnungsmethode
Anteil der begünstigten Behinderten (d.s. österreichische StaatsbürgerInnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das Behindertengleichstellungsrecht garantiert umfassend die Gleichbehandlung und den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. In den Schlichtungsverfahren gelingt es, viele Fälle – unter Vermeidung eines strittigen, aufwändigen und kostenintensiven Gerichtsverfahrens – durch eine beiderseitige Einigung der Schlichtungspartner zu beenden und praktikable Lösungen für die Zukunft zu finden. Der Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die vom Ministerium nur bedingt beeinflusst werden können.