Wirkungszielkennzahl 1:
überplanmäßig erreicht:
Differenz zw. Anteil Frauen a. d. Gesamtzahl der beschäftigten begünst. Behinderten u. Anteil Frauen a. d. Gesamtzahl d. begüns. Behinderten
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2013
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 2,0
[%]
Zielzustand: 0
Oberer Schwellenwert: 0
Unterer Schwellenwert: 1
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
teilweise erreicht
Istzustand: 1,8
[%]
Zielzustand: 1
Oberer Schwellenwert: -1
Unterer Schwellenwert: 4
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
teilweise erreicht
Istzustand: 1,60
[%]
Zielzustand: 0,8
Oberer Schwellenwert: -1
Unterer Schwellenwert: 3
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 1,7
[%]
Zielzustand: 1,8
Oberer Schwellenwert: -1
Unterer Schwellenwert: 3
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 1,50
[%]
Zielzustand: 1,6
Oberer Schwellenwert: 1,3
Unterer Schwellenwert: 1,9
Jahr: 2018
Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 1,2
[%]
Zielzustand: 1,6
Oberer Schwellenwert: 1
Unterer Schwellenwert: 1,9
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 1,00
[%]
Zielzustand: 1,5
Oberer Schwellenwert: 1
Unterer Schwellenwert: 2
Jahr: 2020
Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 0,90
[%]
Zielzustand: 1,3
Oberer Schwellenwert: 0,8
Unterer Schwellenwert: 1,4
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Analog zu den Vorjahren konnte auch im Jahr 2019 die positive Entwicklung mit 1 % weiter fortgeführt werden. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen, die massiv von den Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 beeinflusst werden, muss angenommen werden, dass sich dieser positive Trend 2020 nicht fortsetzen wird.
Grafischer Maximalwert: 1,3
Quelle
Statistik des BMASGK
Berechnungsmethode
Differenz zwischen dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten und dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Analog zur gesamtösterreichischen Arbeitsmarktsituation sind begünstig behinderte Frauen innerhalb der Personengruppe der begünstigt Behinderte benachteiligt, wobei seit 2017 kontinuierlich Verbesserungen der Situation der weiblichen begünstigt Behinderten am Arbeitsmarkt erzielt werden konnten (Verbesserung von 1,2 % auf 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr). Während 2018 der Frauenanteil der begünstigt Behinderten bei 42,99 % lag, stieg er 2019 auf 43,24 % an, dies stellt eine Zunahme von 0,25 % dar. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der begünstigt behinderten Frauen in Beschäftigung von 41,77 % auf 42,22 % an, dies stellt einen Zuwachs von 0,45 % dar. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ist anzunehmen, dass sich dieser positive Trend 2020 nicht fortsetzen wird.