Kennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Vollelektronische interne Aktenbearbeitung [%]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: AbsolventInnen Ausbildungsprogramm [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Vollelektronische interne Aktenbearbeitung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 85
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 93 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 98 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Am 8. April 2013 erfolgte die Produktivsetzung des „ELAK Gericht“, eines elektronischen Aktenführungssystems, mit dem der Verfassungsgerichtshof – an Stelle der bisher in Papierform geführten Akten – auf eine elektronische Aktenführung umgestiegen ist. Im Verfassungsgerichtshof sind im Berichtsjahr – wie prognostiziert – 100 % der eingelangten Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeitet worden.
Grafischer Maximalwert: 110
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr über den elektronischen Akt bearbeiteten Beschwerden durch die Gesamtanzahl an eingelangten Beschwerden
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: AbsolventInnen Ausbildungsprogramm [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 5 [Anzahl]
- Zielzustand: 5
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 3
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 8
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 8 [Anzahl]
- Zielzustand: 8
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 9
Erläuterung der Entwicklung
Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe, die bei ihm tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hochqualifizierten juristischen Nachwuchskräften auszubilden. Bei Neuaufnahmen sowie im Rahmen einer konsequenten Aus- und Weiterbildung legt der Verfassungsgerichtshof höchsten Wert auf Qualifikation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfahren jede Unterstützung bei berufsbegleitender Fortbildung und der Absolvierung von Grundausbildungslehrgängen sowie Praktika bei anderen Institutionen im In- und Ausland (z. B. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäischen Kommission). In Kooperation mit Universitäten werden Verwaltungspraktika am Verfassungsgerichtshof ermöglicht. Im Jahr 2019 hat der Gerichtshof – zum Teil im Rahmen einer Kooperation mit der Universität Salzburg – vier jungen Juristinnen und Juristen die Möglichkeit zur Absolvierung eines Praktikums am Verfassungsgerichtshof geboten. Auch befristeten Zuteilungen von Bediensteten von Gerichten oder Landesdienststellen zum Verfassungsgerichtshof wird nach Möglichkeit nachgekommen, um einen Einblick in die Arbeitsweise des Gerichtshofes zu erlangen und die Weiterbildung zu fördern. Der Verfassungsgerichtshof wird die bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin fördern und bei ihrer Aus- und Weiterbildung nachhaltig unterstützen.
Grafischer Maximalwert: 10
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht: Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 93 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Im Berichtsjahr 2019 sind beim Verfassungsgerichtshof 100 % der Anfragen und Anliegen vollelektronisch eingebracht worden. Ziel des Verfassungsgerichtshofes war es, die Einbringung aller Anfragen und Anliegen in vollelektronischer Form zu erwirken. Dieses Ziel konnte im Jahr 2019 erreicht werden.
Grafischer Maximalwert: 110
Quelle
VfGH/interne Aufzeichnungen der Protokollabteilung und des Bürgerservice
Berechnungsmethode
Anzahl der auf elektronischem Weg an den Verfassungsgerichtshof herangetragenen Anfragen und Anliegen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Narrative Gesamtbeurteilung: Das Einbringen von Akten, Anfragen, Anliegen sowie auch das Einlangen von Beschwerden und Anträgen auf elektronischem Weg und die weitere Aktenführung mittels ELAK oder ELAK-Gericht ermöglicht eine vollelektronische Arbeitsweise und fördert eine zügige Aktenbearbeitung. Das Ziel des Einbringens diverser Akten, Anfragen, Beschwerden und Anträgen auf elektronischem Weg konnte im Jahr 2019 zu 100 % erreicht werden. Der Verfassungsgerichtshof unterstützt natürlich weiterhin den Umstieg auf moderne Aktenbearbeitungsmöglichkeiten, das Wirkungsziel wird jedoch aufgrund der erfolgreichen Umsetzung im Jahr 2019 keinen Bestandteil des Bundesvoranschlags 2020 mehr darstellen. Darüber hinaus sieht es der Verfassungsgerichtshof nach wie vor als seine Aufgabe an, den bei ihm tätigen verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung anzubieten und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte zu entsprechen. Trotz budgetärer Einsparungsvorgaben wurden die Budgetmittel in diesem Bereich nicht gekürzt. Dass der Verfassungsgerichtshof sich diesbezüglich auf dem richtigen Weg befindet, ist auch daran zu messen, dass diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ihre hohe Qualifikation sehr gute Karrierechancen ermöglicht werden, und einige dieser juristischen Mitarbeiter u. a. bereits zu Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Landesverwaltungsgerichts ernannt wurden. Umfeldentwicklungen: Die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und des Elektronischen Aktes hat zahlreiche ablauftechnische Vereinfachungen und damit weitere Effizienzsteigerungen im Verfassungsgerichtshof mit sich gebracht, wie etwa den Wegfall von Datenerfassungen und Kontrolltätigkeiten durch die Übernahme von Metadaten aus dem ERV, bessere Daten- und Dokumentenübersicht und vielfältige Suchmöglichkeiten für die Recherche. Zudem erspart der elektronische Aktenlauf den physischen Aktentransport. Gemäß § 14a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 VfGG sind Rechtsanwälte und Behörden, soweit sie über die technischen Möglichkeiten verfügen, zur Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen in elektronischer Form verpflichtet. Auf der Homepage des Verfassungsgerichthofes ist u. a. der Ablauf vom Einbringen des Antrages bis zur Zustellung der Entscheidung in einer neuen und einfach verständlichen Form dargestellt (https://www.vfgh.gv.at/service/e-government/e-government_ueberblick.de.html). Der Verfassungsgerichtshof entscheidet jährlich zwischen 3.000 und 5.000 Fälle. Ausgewählte Entscheidungen des Gerichtshofes können auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes unter der gleichnamigen Rubrik Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes angesehen werden. Die ab 1980 gefällten Erkenntnisse und ausgewählten Beschlüsse sind darüberhinausgehend im Rechtsinformationssystem des Bundes nachles- und recherchierbar. Die in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidungen von 1919 bis 1979 können in digitalisierter Form im ALEX-Portal der Österreichischen Nationalbibliothek nachgelesen werden.