Wirkungsziel 4.2 Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Judikaturdokumentation [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 0 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 5,5 [%]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 35
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 20,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 30
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 30,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 35
- Unterer Schwellenwert: 20
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 50,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 60
- Unterer Schwellenwert: 20
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 63,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 75
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 67,0 [%]
- Zielzustand: 50
- Oberer Schwellenwert: 75
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 65,0 [%]
- Zielzustand: 50
- Oberer Schwellenwert: 75
- Unterer Schwellenwert: 60
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Seit der Einführung des "Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)" durch Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes am 1. Jänner 2015 wurde der Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen regelmäßig erhöht. In den folgenden Jahren wird eine weitere Erhöhung der elektronischen Eingaben und Zustellungen angestrebt.
Grafischer Maximalwert: 60
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes
Berechnungsmethode
Anteil der elektronischen Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: Judikaturdokumentation [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 95,0 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 90,0 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 96,0 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 99
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 97,0 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 99
- Unterer Schwellenwert: 50
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 99 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden, wurde in den letzten Jahren stetig erhöht. Die Frist zur Aufnahme ins RIS orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.
Grafischer Maximalwert: 120
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Für Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zum Recht erleichtert, insbesondere werden bestehende Unsicherheiten betreffend die Wirksamkeit unstrukturierter Übermittlung beseitigt. Seit der Einführung des "Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)" durch Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes am 1. Jänner 2015 wurde der Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen regelmäßig erhöht. Dies gilt gleichermaßen für die Judikaturdokumentation.