Novelle der Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002)
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Novelle der Elektrotechnikverordnung 2002; Aufhebung der Verbindlichkeit der verbindlich erklärten elektrotechnischen Norm ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2008-09-01 | BMDW | UG 40 | 2014 | 2014 | 181 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Nationale Rechtsgrundlage
Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992)
Problemdefinition
Die Anzahl der gesetzlich oder verordnungsmäßig festgelegten Beauftragten soll verringert werden. Der Anlagenverantwortliche für die elektrische Anlage gemäß der verbindlich erklärten technischen Norm (SNT-Vorschrift) ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2008-09-01 zählt zu diesen Beauftragten. Um die Wirtschaft zu entlasten, soll daher die Verbindlichkeit der genannten Norm aufgehoben werden; die Verantwortlichkeit für die elektrische Anlage bleibt jedoch gemäß ETG 1992 geregelt. Damit fällt für die betroffenen Betriebe die verbindliche Benennung des Anlagenverantwortlichen für die elektrische Anlage weg, was zu einer Verringerung der Verwaltungslasten führt.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Dieses Vorhaben ist dem Regierungsprogramm (2013 – 2018) mit dem Ziel "Aufgabenreform und Deregulierung zur Effizienzsteigerung und Entlastung in der Verwaltung sowie Senkung von Verwaltungslasten für Bürgerinnern und Bürger und Unternehmer." zuzuordnen. Die Reduktion von Regelungen zur Entlastung der österreichischen Unternehmen ist zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | -40 | -40 | 0 | -40 | -40 | 0 | -40 | -40 | 0 | -40 | -40 | 0 | -40 | -40 | 0 | -200 | -200 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | -73 | -73 | 0 | -75 | -75 | 0 | -76 | -76 | 0 | -78 | -78 | 0 | -79 | -79 | 0 | -381 | -381 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | -73 | -73 | 0 | -75 | -75 | 0 | -76 | -76 | 0 | -78 | -78 | 0 | -79 | -79 | 0 | -381 | -381 | 0 |
Nettoergebnis | 33 | 33 | 35 | 35 | 36 | 36 | 38 | 38 | 39 | 39 | 181 | 181 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen haben sich gemäß der seinerzeitigen Prognose entwickelt. Die für die Unternehmen anfallenden Gebühren für Ausnahmegenehmigungen wurden in den letzten 5 Jahren nicht geändert. Die Steigerung der Personalkosten stimmt mit dem Tariflohnindex gemäß WKO Statistik überein. Auch die Anzahl der betroffenen Unternehmen hat sich im Zeitraum 2014 bis 2019 laut WKO Statistik kaum geändert. Somit stimmt die Prognose mit der eingetretenen Entwicklung überein.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die betroffenen Unternehmen haben nunmehr seit 2014 keine Verpflichtung mehr, den Anlagenbevollmächtigten zu benennen und diese Benennung zu dokumentieren. Der Wegfall dieser Norm hat somit zu einer Verringerung der Verwaltungslasten geführt.
Auch der Prüfaufwand der Behörde und der bürokratische Aufwand sind damit geringer geworden.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
In der seinerzeit verbindlichen ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2008-09-01 war festgelegt, dass für elektrische Anlagen (das sind alle ortsfesten Einrichtungen zur Versorgung mit elektrischer Energie) in Unternehmen verbindlich ein Anlagenverantwortlicher zu bestimmen und dies entsprechend zu dokumentieren war. Die Einhaltung der Bestimmung wurde im Allgemeinen durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert, jedoch auch durch die zuständigen Behörden überprüft.
Die Anzahl der gesetzlich oder verordnungsmäßig festgelegten Beauftragten sollte generell zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen verringert werden. Der Anlagenverantwortliche zählte zu diesen Beauftragten. Die Verbindlichkeit der genannten Norm wurde mit der gegenständlichen Novelle 2014 der Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) aufgehoben und damit das Ziel der Verringerung der Verwaltungslasten der Unternehmen, insbesondere KMU, erreicht.
Als Ergebnis der Aufhebung der Verbindlichkeit dieser Norm müssen keine Anlagenverantwortliche mehr benannt werden und es entfällt der entsprechende Aufwand bei Unternehmen sowie auch bei den Behörden. Durch das Inkrafttreten der Novelle wurde außerdem erreicht, dass keine Ausnahmebewilligungen von den betroffenen Unternehmen beantragt bzw. notwendig wurden, sodass auch dieses Ziel der Verwaltungsvereinfachung erreicht wurde.
Tatsache ist, dass jeder bürokratische Aufwand eine Belastung für die betroffenen Unternehmen darstellt, jedoch ist auch bei zukünftigen Projekten weiterhin sehr genau darauf zu achten, dass der Abbau bürokratischer Erfordernisse in einem komplexen technischen Umfeld nicht auf Kosten der Sicherheit, insbesondere von Personen, geht.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.