Verordnung des BEV, mit der die Eichvorschriften für Elektrizitätszähler, elektrische Tarifgeräte und Zusatzeinrichtungen geändert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Elektrizitätszähler, elektrische Tarifgeräte und Zusatzeinrichtungen geändert werden | BMDW | UG 40 | 2014 | 2014 | 0 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Problemdefinition
In den bestehenden Eichvorschriften ist eine statistische Kontrolle im Rahmen der Ersteichung betreffend die innerstaatlich geregelten Funktionen nicht vorgesehen. Die Prüfung jedes einzelnen Messgerätes verursacht einen erheblichen Zeitaufwand, der bei Geräten gleicher Bauart, gleichen Funktionsumfanges und gleicher Genauigkeitsklasse und bei Elektrizitätszählern zusätzlich mit gleicher Nennstrom- und Grenzstromstärke bzw. mit gleicher Mindeststrom-, Referenzstrom- und Grenzstromstärke geeignet reduziert werden kann. Mit dieser Verordnung wird auch einem Vorschlag der betroffenen Unternehmen (Energiewirtschaft), diesen Aufwand zu minimieren und die Eichung auch auf der Basis einer statistischen Kontrolle zu ermöglichen, entsprochen. Schon jetzt wird die statistische Kontrolle im Rahmen der Verlängerung der Nacheichfrist angewandt.
Betroffen sind neben 14 großen Energieversorgern (was die Mehrheit der Zähler abdeckt) auch einige hundert Kleinversorger mit geringer Anzahl an Zählern.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Im Regierungsprogramm (2008 – 2013) wurde als einer der Schwerpunkte zur "1.2. Stärkung des Wettbewerbs" die "Prüfung von gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Smart Metering und Smart Grids" festgehalten.
Die gegenständliche Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Elektrizitätszähler, elektrische Tarifgeräte und Zusatzeinrichtungen geändert wurden, trägt zur Kostenminderung und zur Vereinfachung der Ersteichung im Zuge der Einführung der Smart Meter bei.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Es waren keine finanziellen Auswirkungen des Bundes vorgesehen und es sind daher auch keine eingetreten.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Konsumentenschutzpolitik
Subdimension(en):
- Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Das Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten konnte bei gleichzeitiger Reduktion des zeitlichen Aufwandes für die Ersteichung durch die statistische Kontrolle aufrecht erhalten werden.
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Pro statistisch erstgeeichtem Messgerät ergeben sich Einsparungen von etwa 40 Euro. Insgesamt wurden so seit der Schaffung der Möglichkeit der statistischen Ersteichung Gesamteinsparungen in der Höhe von etwa 24 Mio. Euro erreicht.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Mit der Änderung der Eichvorschriften für Elektrizitätszähler, elektrische Tarifgeräte und Zusatzeinrichtungen im Amtsblatt für das Eichwesen (ABlE) 2/2015 ist die Möglichkeit zur statistischen Ersteichung von Elektrizitätszählern, elektrischen Tarifgeräten und Zusatzeinrichtungen geschaffen worden. Die statistische Kontrolle bei der Ersteichung ermöglicht im Vergleich zur Einzelüberprüfung eines jeden Messgerätes einen rascheren und günstigeren Weg, die Richtigkeit der Messgeräte festzustellen. Dies hat sich im Verfahren zur Verlängerung der Nacheichfrist schon bewährt. Durch die vorgeschriebene Zusammenfassung von Geräten identer Bauart und gleicher Eigenschaften bleibt das hohe Schutzniveau gewahrt.
Somit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass jede ermächtigte Eichstelle im Inland und jede ermächtigte eichtechnische Stelle im Ausland, die über eichtechnische Prüfräume verfügen, die Ersteichung statt wie bisher als Prüfung jedes einzelnen Gerätes in Form von kostengünstigeren statistischen Verfahren durchführen kann, wenn die Stelle für dieses Verfahren zusätzlich ermächtigt ist. Es ergeben sich dadurch Einsparungen in der Höhe von ca. 40 Euro pro statistisch erstgeeichtem Messgerät.
Das BEV hat im Zuge der Evaluierung der WFA den Anteil der statistischen Ersteichung von Elektrizitätszählern bei Eichstellen und eichtechnischen Stellen im Ausland erhoben. Dabei hat sich folgendes Bild ergeben:
Folgende Stellen sind dazu ermächtigt, die statistische Ersteichung von Elektrizitätszählern, elektrischen Tarifgeräten und Zusatzeinrichtungen durchzuführen:
• ETS Energie- und Telecom Service GmbH
• BECOM Electronics GmbH
• Energie AG Oberösterriech Telekom GmbH
• KNG-Kärnten Netz GmbH
• Linz Netz GmbH
• Elster
• EMH
• Iskrameco
• Landis+Gyr Gr
• Landis+Gyr E
• Kamstrup
In der WFA wurde angenommen, dass der in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Einführung intelligenter Messgeräte festgelegt wird (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung - IME-VO), BGBl. II Nr. 138/2012, festgelegte Zeitplan eingehalten wird. Die IME-VO wurde seit Erstellung der WFA jedoch zweimal geändert (mit BGBl. II Nr. 323/2014 und BGBl. II Nr. 383/2017), wobei auch der für die Erstellung der WFA verwendete Zeitplan in § 1 IME-VO wesentlich verändert worden ist. Nunmehr ist statt einer 9 %igen Ausrollung bis 2019 eine 80 %ige Ausrollung der intelligenten Messgeräte bis zum Jahr 2020 vorgesehen, weswegen auch die prognostizierten Einsparungen erst im entsprechenden Ausmaß zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.