Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2008 im Rahmen des BBG 2014
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2008 im Rahmen des BBG 2014 | BMF | UG 44 | 2014 | 2015 | -130.000 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überplanmäßig erreicht: Nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Nationale Rechtsgrundlage
Finanzausgleichsgesetz 2008
Problemdefinition
Mit einer Novelle zum FAG 2008 wurde ein einmaliger Zweckzuschuss des Bundes an die Länder zur Finanzierung der Wohnbauförderung (§ 23 Abs. 4c FAG 2008) mit einem Betrag von bis zu 276 Mio. Euro im Jahr 2015 eingeführt. Aufgrund der budgetären Restriktionen wird die Höhe des Zweckzuschusses auf maximal 180 Mio. Euro reduziert und werden die Auszahlungen auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Reduzierung von Transfers vom Bund an die Länder führt zur verfassungsrechtlich gebotenen Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, das wiederum der Einhaltung der Maastricht-Ziele dient.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | -246.000 | 30.000 | 276.000 | 50.000 | 0 | -50.000 | 50.000 | 50.000 | 0 | 50.000 | 50.000 | 0 | -96.000 | 130.000 | 226.000 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | -246.000 | 30.000 | 276.000 | 50.000 | 0 | -50.000 | 50.000 | 50.000 | 0 | 50.000 | 50.000 | 0 | -96.000 | 130.000 | 226.000 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 246.000 | -30.000 | -50.000 | 0 | -50.000 | -50.000 | -50.000 | -50.000 | 96.000 | -130.000 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Im Finanzausgleichsgesetz 2008 (§ 23 Abs. 4c) wurde festgelegt, dass der Bund den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 180 Mio. Euro gewährt. Die Aufteilung erfolgte in einem pro Bundesland festgelegten Verhältnis. Aufgrund einer neuerlichen Novellierung des FAG 2008 im Rahmen der Vereinbarung über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 wurden u. a. die Zahlungstermine neu geregelt: die Auszahlungen erfolgten 2015 (30 Mio. EUR) und statt in den Jahren 2016 bis 2018 in den Jahren 2017 bis 2019 (je 50 Mio. EUR). Somit wichen im Ergebnis die Jahre 2016 und 2019 von den Annahmen gem. der gegenständlichen WFA ab (in der Tabelle wird das Jahr 2019 nicht dargestellt, da in der WFA eine Auszahlung 2019 nicht mehr vorgesehen war).
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Maßnahme (Änderung des § 23 Abs. 4c FAG 2008 betr. Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss) hat den Haushaltssaldo des Bundes des Jahres 2016 verbessert, indem die finanzielle Belastung des Bundes aus dem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss des Bundes auf 180 Mio. EUR reduziert und - nach einer neuerlichen Novellierung des FAG 2008 - auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt wurde.
Dessen ungeachtet konnte aufgrund anderer Faktoren das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushaltssaldos im Jahr 2016 nicht erreicht werden.
Angemerkt wird weiters, dass trotz der Kürzung des Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschusses den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs hinreichend Mittel zur Finanzierung ihrer Aufgabe Wohnbauförderung zur Verfügung stand.
In der Gesamtbetrachtung aller Faktoren (Ziel, Maßnahme, externe Faktoren) kann damit eine zur Gänze eingetretene Wirkung der Novelle zum Finanzausgleichsgesetz attestiert werden.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.