Elektrizitätsabgabegesetz-Novelle
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Elektrizitätsabgabegesetz-Novelle | BMF | UG 16 | 2014 | 2014 | -532 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im internat. Kontext mit Aufkommensrelevanz (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs mit einem weiter optimierten Steuersystem im intern. Kontext mit Aufkommensrelevanz (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Problemdefinition
Die derzeitige Regelung enthält eine Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr, welche eine exakte Ermittlung der erzeugten Energiemenge erfordert, um die Elektrizitätsabgabenschuld feststellen zu können. Das ist mit einem erhöhten Aufwand für kleine Selbsterzeuger und -verbraucher verbunden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Gesetzesvorhaben dient der Förderung der umweltfreundlichen Erzeugung elektrischer Energie und somit der langfristigen Strategie des Regierungsprogramms 2013 – 2018 "Erfolgreich. Österreich." einer nachhaltigen Umweltpolitik (Ausbau erneuerbare Energie und Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz).
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | -133 | -133 | 0 | -133 | -133 | 0 | -133 | -133 | 0 | -133 | -133 | 0 | -532 | -532 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | -133 | -133 | -133 | -133 | -133 | -133 | -133 | -133 | -532 | -532 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die steuerliche Begünstigung war eine Begleitmaßnahme zu Förderungen in anderen Bereichen (z. B. ÖSG 2012, BGBl. I Nr. 75/2011), weshalb die Ermittlung des Erfolgs der Steuerbegünstigung isoliert schwer kalkulierbar ist. Die historischen Daten zeigen jedoch, dass die Entwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Primärenergiequellen extremen Schwankungen unterworfen ist, die nicht von der steuerlichen Behandlung, sondern von Einspeisetarifen, Förderungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen hervorgerufen werden. Diese extremen Schwankungen führen dazu, dass eine Entwicklung für die kommenden Jahre nicht abschätzbar ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der prognostizierte Steuerausfall innerhalb der Schätzungsbandbreite befindet. Die Istwerte beruhen auf der Einschätzung des Ressorts und scheinen plausibel.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für BürgerInnen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die damals getroffenen Annahmen eingetreten sind.
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Detaildaten können aus verwaltungsökonomischen Gründen und auf Grund der hohen Komplexität nicht isoliert erhoben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die damals getroffenen Annahmen eingetreten sind.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Das Vorhaben hat zu dem Wirkungsziel „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens.“ der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben beigetragen. Durch die weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und Verwaltungsvereinfachung für die Stromerzeuger wurde die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen unterstützt. Daher wurde für elektrische Energie, die aus erneuerbaren Primärenergiequellen, wie z. B. Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windenergieanlagen und ähnlichem erzeugt wird, ein Freibetrag in Höhe von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt.
Die im Ziel 1 angeführten Referenzwerte aus dem Jahr 2012 zeigen im Vergleich zu den aktuell verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2018, dass es einen starken Anstieg im Bereich der erneuerbaren Energiegewinnung gab.
Photovoltaikanlagen:
2012: 13.200
2018: 115.395
(Quelle: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung 2018)
Windkraftanlagen
2012: 763
2018: 1.313
(Quelle: Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung 2018, www.igwindfakten.at)
Kleinwasserkraftwerke
2012: 2.800
2018: 3.870
(Quelle: https://www.kleinwasserkraft.at/fakten)
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.