Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über polizeiliche Zusammenarbeit
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (Unterzeichnung). Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik, durch welchen der am 13. Februar 2004 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit geändert und ergänzt wird (Ratifikation). | BMEIA | UG 12 | 2014 | 2015 | 0 | Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Beibehaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Inneren Sicherheit (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Problemdefinition
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit ist am 13. Februar 2004 unterzeichnet worden und mit 1. Juli 2005 in Kraft getreten (BGBl. III Nr. 72/2005).
Infolge der inzwischen eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für die Slowakei, der Fortentwicklung des Rechtsbestands der Europäischen Union in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit und Zusammenarbeit ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag zu ändern und zu ergänzen.
Durch den neuen Vertrag soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert und die Möglichkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Slowakei erweitert.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Da der Vertrag teilweise ressortübergreifende Themenbereiche normiert, sind dementsprechende mittel- und langfristige Strategien der Bundesregierung zuzuordnen.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Ergänzungen im Vertrag haben sich bewährt. Das gegenseitige Vertrauen wurde dadurch weiter verstärkt.
Die Erweiterung des Vertrags wird begrüßt. Insbesondere die Ergänzung um die polizeiliche Durchbeförderung ermöglicht nunmehr eine flexiblere Anwendung. Des Weiteren ist die in Artikel 8 Absatz 3 des Vertrags vorgesehene Möglichkeit, dass nunmehr die Nacheile auch aus einem Drittstaat erfolgen kann, sehr praxisdienlich und förderlich. Auch die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Maßnahmen im Eisenbahnverkehr sind in der Praxis als sehr förderlich wahrgenommen worden. Die Regelung der Übergabe von Personen an der Staatsgrenze, auch als eine unter Umständen ressortübergreifende Materie, wird für sehr zweckdienlich erachtet (die praktische Umsetzung erfolgt aufgrund der Zurückhaltung der slowakischen Seite, die Staatsgrenze zu überschreiten, nicht durchwegs friktionsfrei). Im Gesamten hat sich auch in Gesprächen mit den Landespolizeidirektionen gezeigt, dass der Vertrag die in der Praxis anzuwendenden Maßnahmen umfassend regelt und es deshalb im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu keinen nennenswerten Problemen beziehungsweise Unstimmigkeiten mehr kommt.
Verbesserungspotentiale
Aufgrund der Ergänzungen/Abänderungen ist die Zusammenarbeit weiter verstärkt worden.
Die (bereits im Stammvertrag enthaltene) Möglichkeit der Beauskunftung von Inhabern von Telekommunikationseinrichtungen ist eine wirkungsvolle Maßnahme bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Ausweitung der Beauskunftung auf Inhaber von Internet-Protokoll-Anschlüssen sollte/könnte - im Zuge einer allfälligen künftigen weiteren Vertragsergänzung - angedacht werden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.