Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007 | BMLRT | UG 42 | 2014 | 2014 | -7.003 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: 1307/2013
Nationale Rechtsgrundlage
MOG-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 47/2014
Problemdefinition
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2020) wurde den potenziellen Herausforderungen, Zielen und Ausrichtungen der GAP nach 2013 Rechnung getragen. Der neue Politikrahmen ist auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Entwicklung und der Innovation in der Landwirtschaft ausgerichtet und schafft Bedingungen, mit denen die Landwirte (auch in Form von Erzeugergemeinschaften) den auf sie zukommenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen besser begegnen können. Die Direktzahlungen sollen ein stabiles Einkommen bei gleichzeitig ausgewogenerer Umverteilung gewährleisten, wobei bestimmte Empfänger (Kleinerzeuger, Junglandwirte, gefährdete Erzeugungssektoren/-regionen) gezielt angesprochen werden sollen. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Beachtung/Förderung grundlegender umweltfreundlicher Landbewirtschaftungsmethoden gerichtet werden. Mit den Verordnungen (EU) Nr. 1305 bis 1308/2013 wurden vier Basisrechtsakte zur GAP 2020 verlautbart. Für das Jahr 2014 enthält die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 Übergangsregeln betreffend Direktzahlungen.
Die nationale Umsetzung der den Mitgliedstaaten dabei offen stehenden inhaltlichen Spielräume im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation, der Direktzahlungen und der betreffenden horizontalen Vorschriften erfolgt mit dem MOG 2007.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 hält zu dieser Thematik Folgendes fest:
- Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen
- Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5 x 20 % Schritte ab 2015)
- Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung
Anzahl der von den einzelnen Maßnahmen (potenziell) betroffenen Betriebsinhaber:
Von rund 130.000 Betriebsinhabern erhalten derzeit 114.000 Betriebsinhaber Direktzahlungen. Damit sind zumindest 16.000 weitere Betriebsinhaber (mit z. B. ausschließlich Dauerkulturflächen oder Maßnahmen der 2. Säule der GAP) potenzielle Nutznießer der Reform.
24.000 Betriebsinhaber haben im Jahr 2013 Rinder, Schafe oder Ziegen auf Almen (342.000 ha Almfutterfläche) aufgetrieben.
Die Kleinerzeugerregelung kann von 22.000 Betriebsinhabern (mit mindestens 2 ha beihilfefähiger Fläche) und die Zahlung für Junglandwirte von 10.000 Betriebsinhabern (2.000 neue Betriebsinhaber/Jahr) in Anspruch genommen werden.
Die Vorgaben gemäß Arbeitsprogramm werden mit dem vorliegenden Vorschlag umgesetzt. Weiters sind noch Festlegungen zum Ausmaß der jeweiligen Obergrenze und der nationalen Reserve wie auch zur möglichen Gewährung von Direktzahlungen enthalten und für die technische Ausgestaltung Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Für das Jahr 2014 sollen kleinere Betriebsinhaber von der linearen Kürzung des Werts der Zahlungsansprüche ausgenommen werden, damit sind 65.000 Betriebsinhaber von dieser Kürzung nicht betroffen.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Vorhaben diente auch der nachhaltigen Entwicklung eines vitalen ländlichen Raums durch Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung sowie der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer österreichischer Unternehmen. Die im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 festgelegten Themen wurden umgesetzt.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019
- zur Gänze eingetreten: Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 3.890 | 3.890 | 0 | 1.297 | 1.297 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.187 | 5.187 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 1.362 | 1.362 | 0 | 454 | 454 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.816 | 1.816 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 5.252 | 5.252 | 0 | 1.751 | 1.751 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7.003 | 7.003 | 0 |
Nettoergebnis | -5.252 | -5.252 | -1.751 | -1.751 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -7.003 | -7.003 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Der dargestellte Personalaufwand (samt errechneten Sachaufwand) in den Jahren 2014 und 2015 wurde eingehalten.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Junglandwirtezahlung wurde Im Zeitraum 2015 – 2019 wurde an 10.766 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
(Durchschnitt der Jahre 2015 – 2019) mit einem Gesamtausmaß von 66.050.775 € gewährt. Die Differenz zur
prognostizierten Entlastung ergibt sich dadurch, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und
Junglandwirte ca. 20 ha beträgt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die durch die GAP-Reform 2013 notwendigen bzw. in Anspruch genommenen Umsetzungsmaßnahmen haben sich wie geplant ausgewirkt.
In 5 Schritten á 20 % wurde aus den bisher divergierenden Werten der Zahlungsansprüche (zwischen 0,37 € bis 6.823 €) im Jahr 2019 ein einheitlicher Wert (203 €) geschaffen. Damit konnten die EU-rechtlichen Vorgaben sowohl fristgerecht als auch zur Gänze umgesetzt werden.
Der Auftrieb von Rindern, Schafe und Ziegen auf Almen hat sich bei Rindern gegenüber 2013 auf 93 % bzw. bei Schafen und Ziegen auf 86 % verringert. Damit konnte mit der gekoppelten Zahlung die beabsichtigte weitgehende Beibehaltung des Auftriebsverhaltens sichergestellt werden.
Zu den Auswirkungen auf Unternehmen:
Die Anzahl der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die aufgrund der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit die Zahlung für Junglandwirte in Anspruch genommen haben, entspricht dem geplanten Ausmaß (10.000 Betriebe), wobei in den Jahren 2018 und 2019 durch zwischenzeitliche Änderung der EU-rechtlichen Vorgaben auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte die Zahlung erhalten haben, die vor 2005 die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben. Die prognostizierte Entlastung der Betriebe (11.300 €/Betrieb) ist nicht vollständig eingetreten; die durchschnittliche Entlastung beläuft sich nämlich nur auf 6.135 €/Betrieb. Dies ist dadurch begründet, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und Junglandwirte weiterhin der österreichweiten durchschnittliche Betriebsgröße entspricht. Es wurde in der Prognose davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Betriebsgröße der Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei 32 ha liegen wird; tatsächlich liegt sie bei 20 ha. Die Annahme, dass Junglandwirtinnen und Junglandwirte generell eine höhere durchschnittliche Betriebsgröße aufweisen werden, hat sich bei dieser Generalbetrachtung nicht bestätigt. Überdies war die Gesamtförderhöhe für diese Maßnahme mit 2 % der nationalen Obergrenze begrenzt, sodass die Zahlung pro ha in den Jahren 2018 und 2019 eingekürzt werden musste.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.