Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014 – 2020
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014 – 2020 | BMLRT | UG 42 | 2014 | 2014 | -1.170.027 | sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes mit gleichen Entwicklungschancen für Frauen und Männer (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Zukunftsorientierte Gestaltung des ländl. Raumes mit einer effizient und ressourcenschonend produzierenden, flächendeckenden Landwirtschaft (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Sicherung der Mobilität v. Menschen, Gütern u. Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer u. wirtschaftl. Nachhaltigkeit (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Sicherung der Mobilität v. Menschen, Gütern u. Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer u. wirtschaftl. Nachhaltigkeit (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: (EU) Nr. 1303/2013
Problemdefinition
Österreich verfolgte bereits vor dem Beitritt zur EU 1995 das Ziel, eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Land- und Forstwirtschaft möglichst flächendeckend zu sichern (siehe LWG 1992). Eine derart ausgerichtete agrarpolitische Strategie, die dem Paradigma vom Wachsen und Weichen entgegenwirkt, ist für die Erhaltung und Entwicklung vitaler ländlicher Regionen von besonderer Relevanz: eine kritische Masse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die auf den Bauernhöfen lebenden Menschen bilden den Grundstock für die infrastrukturelle Versorgung der Dörfer; die von diesen Betrieben gestaltete Kulturlandschaft ist ein attraktiver Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum für LandbewohnerInnen und TouristInnen und stimuliert somit den Wirtschaftskreislauf.
Die Vitalität ländlicher Gesellschaften ist überall dort bedroht wo einerseits Betriebsauflassungen und das Wildfallen von vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen Abwanderung verursachen – also insbesondere in den von der Natur benachteiligten und/oder bezüglich ihrer Lage peripheren Gebieten – und andererseits in landwirtschaftlich günstigen Lagen, in denen der Strukturwandel besonders rasant verläuft und die verbleibende landwirtschaftliche Bevölkerung zu gering ist, um das soziale Leben eines solchen Dorfes in Gang zu halten.
In bisher drei Programmperioden war es Österreich möglich, diese Strategie mit Hilfe der GAP-Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums zu forcieren, da sie in vollem Einklang mit den Zielen der GAP-Reform von 1992 und dem darauf aufbauenden Europäischen Agrarmodell (1997) steht.
Österreich wird grundsätzlich auch in der Periode 2014 – 2020 an dieser Ausrichtung festhalten und die Finanzressourcen darauf ausrichten. Dies wurde bereits im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung österreichintern vereinbart und die Allokation der ELER-Mittel auf die thematischen Ziele des gemeinsamen strategischen Rahmens darauf abgestimmt.
In der SWOT-Analyse wird die herausragende Stellung der ländlichen Gebiete als Wirtschafts- und Lebensraum beschrieben. Das naturräumliche Potenzial stellt eine große Stärke dar. Aufgrund der langjährigen Forcierung einer Land- und Forstwirtschaft, welche neben der Produktionsfunktion auch die anderen Funktionen nicht vernachlässigt, präsentiert sich dieses Potenzial in weiten Teilen des Landes als gepflegte Kulturlandschaft.
Aus der SWOT-Analyse geht aber auch hervor, dass in der Produktivität der österreichischen Landwirtschaft im europäischen Vergleich Defizite bestehen, die sich bei gleichzeitiger Sicherstellung einer nachhaltigen umweltfreundlichen Produktion insbesondere aufgrund der naturräumlichen Situation nicht nur mit der Ausschöpfung von Skaleneffekten beheben lassen werden.
Ein weiteres Kennzeichen der österreichischen Landwirtschaft ist die moderate Intensität der Produktion. Diese ist einerseits darauf zurück zu führen, dass sich erhebliche Teile der landwirtschaftlichen Flächen nur extensiv bewirtschaften lassen, andererseits darauf, dass bisher auf das maximale, aber für die Umwelt bedenkliche Ausschöpfen von Produktionspotenzialen verzichtet wurde (z. B. mit der GVO-kritischen Haltung von Regierung und Zivilgesellschaft in Österreich). Sowohl großflächige Nutzungsaufgaben als auch umweltschädliche Intensivierungen konnten dank der seit 1995 breit angebotenen Agrarumweltmaßnahmen begrenzt werden.
Es ist daher verstärkt auf die Möglichkeiten der Wertschöpfungsverbesserung im Rahmen von höherpreisigen Qualitätsprodukten zu setzen, wobei die bereits vorherrschende Umweltorientierung der österreichischen Landwirtschaft eine gute Ausgangsbasis bietet. Der Biologische Landbau, der sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre von einer unscheinbaren Nische zu einem 20 %-Segment entwickelt hat, steht an der Spitze dieser Strategie. Zu diesem Zweck muss insbesondere die Innovationsorientierung verstärkt werden.
Vor diesem Hintergrund wurden jene Bedarfe abgeleitet, die mit den Maßnahmen dieses Programms berücksichtigt werden können. Die Bedarfe sind so formuliert, dass ihre Berücksichtigung eine integrierte, prioritätenübergreifende Umsetzung erfordert.
Die Bedarfe, die für die Fortsetzung der Umweltorientierung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft erforderlich sind und auf die Aufrechterhaltung der aus den vorhin genannten Gründen erforderlichen flächendeckenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung abzielen, werden in der Zuteilung von Finanzmitteln priorisiert. Nur dadurch ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der strategischen Aufgaben möglich.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Mit dem Programm LE 2020 werden wieder wichtige Impulse im Sinne der Europa-2020-Strategie zur Stärkung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums anvisiert
Mit einem Budgetvolumen von rund 7,7 Milliarden Euro werden sowohl Investitionsschwerpunkte gesetzt als auch die nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes als ein wesentliches Ziel weiterverfolgt.
Mit den eingesetzten Mitteln wird einerseits ein wichtiger Beitrag zur Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen besonders in den benachteiligten Gebieten erreicht und anderseits durch den Schwerpunkt auf Investitionen auch ein Beschäftigungsimpuls im ländlichen Raum ausgelöst. Darüber hinaus wird durch die verbesserte Unterstützung der KMU und die Förderung von sozialen Einrichtungen eine Erweiterung der bisherigen Förderschwerpunkte vorgenommen.
Dem Programm LE2020 kann eine große Rolle in der Bewahrung und dem Schutz der Umwelt zugesprochen werden. Ohne die Maßnahmen des Programms wäre mit einer negativen Entwicklung im Sinne der Umweltschutzziele zu rechnen. Wesentliche Auswirkungen sind auf die biologische Vielfalt, auf Oberflächengewässer und das Grundwasser und sehr wahrscheinlich auch im Bereich Klima gegeben.
Der ländliche Raum ist für viele Menschen in Österreich Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsumwelt. Frauen und Männer haben aufgrund ihrer Gender Rollen unterschiedliche Bedürfnisse an Gestaltung und Entwicklung ihres Umfeldes und sind auch in ihren Möglichkeiten und Rahmenbedingungen durch ihre Geschlechterrollen (mit)bestimmt. Alle Aktivitäten zur Entwicklung des ländlichen Raumes wirken daher auch immer auf die Menschen in ihren Gender Rollen. Das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums soll daher auch einen Betrag dazu leisten Rahmenbedingungen zu schaffen, die gleiche Entwicklungschancen für Frauen und Männer, aller Bevölkerungsgruppen (jung/alt, MigrantInnen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüsse etc.) in allen Lebensphasen gewährleisten.
Das Vorhaben entspricht damit auch dem von Österreich bereits vor dem Beitritt zur EU 1995 verfolgten Ziel, eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten.
Das Vorhaben entspricht folgender Maßnahme im Bundesvoranschlag: Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013; Konzeption, Festlegung von Prioritäten und Strategie, Ausformulierung von Maßnahmen und Abstimmung im Rahmen des Partnerschaftsprozesses für das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 – 2020.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- nicht eingetreten: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
-
nicht eingetreten:
Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
- teilweise eingetreten: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- teilweise eingetreten: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- teilweise eingetreten: Investitionen in materielle Vermögenswerte
- teilweise eingetreten: Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
- teilweise eingetreten: Zusammenarbeit
-
teilweise eingetreten:
Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung
- teilweise eingetreten: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- teilweise eingetreten: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- teilweise eingetreten: Investitionen in materielle Vermögenswerte
- teilweise eingetreten: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
- überwiegend eingetreten: Tierschutz
- teilweise eingetreten: Zusammenarbeit
- teilweise eingetreten: Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
-
zur Gänze eingetreten:
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
- teilweise eingetreten: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- teilweise eingetreten: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- teilweise eingetreten: Investitionen in materielle Vermögenswerte
- teilweise eingetreten: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
- überwiegend eingetreten: Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
- überwiegend eingetreten: Ökologischer/Biologischer Landbau
- überwiegend eingetreten: Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
- teilweise eingetreten: Zusammenarbeit
- teilweise eingetreten: Waldumwelt- und -Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
-
überwiegend eingetreten:
Ressourceneffizienz
- teilweise eingetreten: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- teilweise eingetreten: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- teilweise eingetreten: Investitionen in materielle Vermögenswerte
- teilweise eingetreten: Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
- teilweise eingetreten: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
- teilweise eingetreten: Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
- überwiegend eingetreten: Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
-
teilweise eingetreten:
Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
- teilweise eingetreten: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- teilweise eingetreten: Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- teilweise eingetreten: Investitionen in materielle Vermögenswerte
- teilweise eingetreten: Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
- teilweise eingetreten: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
- teilweise eingetreten: Zusammenarbeit
- teilweise eingetreten: Leader
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 305.881 | 226.785 | -79.096 | 305.881 | 191.009 | -114.872 | 305.881 | 238.495 | -67.386 | 305.881 | 257.275 | -48.606 | 305.881 | 256.463 | -49.418 | 1.529.405 | 1.170.027 | -359.378 |
Aufwendungen gesamt | 305.881 | 226.785 | -79.096 | 305.881 | 191.009 | -114.872 | 305.881 | 238.495 | -67.386 | 305.881 | 257.275 | -48.606 | 305.881 | 256.463 | -49.418 | 1.529.405 | 1.170.027 | -359.378 |
Nettoergebnis | -305.881 | -226.785 | -305.881 | -191.009 | -305.881 | -238.495 | -305.881 | -257.275 | -305.881 | -256.463 | -1.529.405 | -1.170.027 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Im Zeitpunkt der Erstellung wurde von einem durchschnittlich jährlich notwendigen Bundesmittelbetrag aufgeteilt auf 7 Jahre gerechnet. Die Umsetzung gestaltete sich abhängig von den tatsächlichen unterschiedlichen Zeitpunkten der Antragsstellungen, die vorher nicht bestimmt werden können. Bei den mehrjährigen Flächenzahlungen ist dabei von einer gewissen Kontinuität auszugehen, schon bestehende Maßnahmen laufen schneller an, neue Maßnahmen brauchen eine längere Anlaufzeit. Grundsätzlich erfolgte die Bedeckung problemlos über UG 42 (Land,- Forst,- und Wasserwirtschaft, UG 40 (Wirtschaft), UG 41 (Verkehr, Innovation und Technologie) und UG 43 (Umwelt).
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Umwelt
Subdimension(en):
- Wasser
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
- Luft oder Klima
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Klima:
In welchem Ausmaß das LE Programm 2014 – 2020 zur Reduktion der THG und zum Klimaschutz beigetragen hat, wurde anhand der Modellberechnungen von WIFO (2019) und Umweltbundesamt abgeschätzt. Aufgrund der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft kommt es trotz der implementierten Maßnahmen im LE-Programm zu geringfügig höheren THG-Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft.
Die Treibhausgasemissionen haben sich trotz Programm LE um insgesamt +2,6 % erhöht. Rechnet man allerdings die Wirkung von THG-reduzierender VHA mit ein, so beträgt die Steigerung „nur“ +0,7 %. Die Erhöhung der Treibhausgase ergibt sich hauptsächlich daraus, dass landwirtschaftliche Flächen in Produktion gehalten werden, die sonst aufgegeben werden würden. Vorhabensarten mit THG-reduzierenden Wirkung sind:
o Biologische Wirtschaftsweise
o Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
o Fungizid-Verzicht
o bodennahe Gülleausbringung.
Für die Ammoniak- Emissionen hingegen zeigen die Berechnungen trotz der höheren Viehbestände sowie der größeren Mineraldüngermengen eine Reduktion der Ammoniak-Emissionen (- 2,6 % verglichen mit der Situation ohne das Programm) durch die emissionsmindernden Effekte der Vorhabensarten bodennahe Gülleausbringung, Weidehaltung, tierfreundliche Stallhaltung und Investitionen in Güllelagerabdeckung.
Ohne Programm kommt es zu einem landwirtschaftlichen Flächenrückgang und zu einer Veränderung der Treibhausgas-Bilanz auf diesen Flächen. v. a. im alpinen Bereich. Diese würden nach Aufgabe der Bewirtschaftung verwalden und somit höhere Kohlenstoffvorräte aufbauen. Da vorwiegend extensive Grünlandflächen aufgegeben werden würden, wäre dies mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität verbunden.
Boden:
Bodenerosion durch Wasser: In allen Regionen und sowohl bei konventioneller WW als auch bei biologischer Wirtschaftsweise liegen niedrigere Bodenabträge vor als auf der restlichen Ackerfläche. Bei konventioneller Wirtschaftsweise: Reduktion im Schnitt von -3,6t/h/Jahr, bei Biologischer Wirtschaftsweise: im Schnitt – 1,8t/ha/Jahr (hier erhöhen zusätzliche Bodenbearbeitung (Hacken und Striegeln) die Erosionsanfälligkeit wieder).
Humusgehalte im Ackerland: Erhöhung, bzw. Stabilisierung der Humusgehalte auf dem Ackerland. Die zeitliche Entwicklung der Corg-Gehalte im Ackerboden zeigt in den ersten 10 –15 Jahren nach Einführung der ÖPUL Maßnahmen deutliche Zunahmen der Humusgehalte, bzw. Stabilisierungen auf höheren Niveau (z. B. Traun-Ennsplatte, Tullner Feld, Marchfeld). Hauptsächlich wirken hier „Begrünung Ackerflächen“, Mulch-und Direktsaat, Trend zu geringeren Pflugeinsatz und reduzierender Bodenbearbeitung.
Biodiversität:
Das Programm trägt maßgeblich dazu bei, dass vor allem extensiv genutzte Flächen durch das Programm in der landwirtschaftlichen Produktion gehalten werden. Ohne das Programm wären folglich starke Flächenaufgaben im alpinen Bereich zu erwarten (ca. 70 % Rückgang bei Almen& Bergmähder).
Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass gezielte Maßnahmen aus dem Programm zum Erhalt der biologischen Vielfallt und der Ökosystemleistungen beitragen können und der der Erhalt extensiv bewirtschafteter Flächen den Artenrückgang verlangsamen und abfedern.
Farmlandbirdindex: Der Bestand der Kulturvögel hat sich nach einer Abnahme von ca. 40 % seit 1998 in den letzten 3 – 4 Jahren stabilisiert. Im Grünland wirken hier insbesondere die Verzögerung der Schnittzeitpunkte und die Nährstoffreduktion. Im Ackerland haben Pestizidverzicht und Randstrukturen/Diversität, Landschaftselemente, Brachen, Biodiversitätsflächen großen Einfluss auf die Entwicklung des FBI. -
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Arbeitsbedingungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Förderung von Investitionen (Maßnahmekulisse 04 - Artikel 17) in landwirtschaftliche Betriebe hat das Ziel, die Wirtschaft des ländlichen Raums zu beleben und zu entwickeln. Im Rahmen des Programms LE14-20 konzentrieren sich die Fördermaßnahmen daher insbesondere auf die Unterstützung des Landwirtschaftssektors. Die geförderten Investitionen tragen maßgeblich zur Strukturverbesserung, zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und somit auch der Arbeitsbedingungen bei bei. Die durch die Investitionen unterstützten Innovationen und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit führen zu einer verbesserten Gesamtleistung der Betriebe und sichern so Einkommen und Arbeitsplätze . Sie ermöglichen zudem, dass auch nicht-einkommensschaffende Investitionen, wie in die Erhöhung des Tierwohls oder in die Verbesserung des Umweltschutzes, getätigt werden können. Gefördert werden Gebäude, Anlagen und technische Einrichtungen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions- und Wirtschaftsräume sowie im Bereich der Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Anlagen zur Lagerung von festem Wirtschaftsdünger bzw. von Jauche, Gülle und Gärresten mit fester Abdeckung sowie Maschinen für die Innenwirtschaft, selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen
und der gemeinschaftliche Erwerb von Erntemaschinen, Maschinen zur bodennahen Gülleausbringung, Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten. Im Rahmen der VHA 4.1.1. wurden bis Ende 2018 14.681 Projekte bewilligt und 297,33 Mio EURO ausbezahlt. -
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Maßnahmenkulisse der Investitionsmaßnahmen bewirkten eine Steigerung der Erzeugung landwirtschaftlicher Güter je Arbeitskraft. Das Programm insgesamt steht in positiven Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Einkommen. Es unterstützt allgemein zwei gegensätzliche Wachstumsstrategien von Betrieben. Das sind einerseits die "Spezialisierung" innerhalb landwirtschaftlicher Produktionsaktivitäten sowie andererseits die Diversifizierung (Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und die Bereitstellung von Dienstleistungen).
Der landwirtschaftliche Netto-Unternehmensgewinn je nicht-entlohnter Jahresarbeitseinheit betrug:
Programmbeitrag (Vergleich 2016 – 2018)
• 13,3 % (2.329 Euro) Netto-Unternehmensgewinn je nicht-entlohnter Jahresarbeitseinheit
• 12,7 % (2.437 Euro) landwirtschaftliches Faktoreinkommen je Jahresarbeitseinheit
Die Ergebnisse des Agar- und Forstsektormodells (Index der Multifaktor-Produktivität) zeigen, dass aufgrund des Programms LE14-20 die Erzeugung, das Einkommen und die Beschäftigung in der Landwirtschaft steigen (Auswirkungsindikator 03: "Faktorproduktivität in der Landwirtschaft": Index 2013 = 100, Index 2017 = 118). Wachstumsrate der Multifaktor-Produktivität (Periode 2004 bis 2017 – gemessen an 3-jährigen Durchschnitten): 1,48 p. a.
Insgesamt hat die Produktivität (gemessen als Multifaktorproduktivität) landwirtschaftlicher Betriebe aufgrund des Programms LE14-20 zugenommen. Die einzelnen Produktionsschwerpunkte haben sich jedoch unterschiedlich entwickelt. Regionale Analysen zeigen, dass Regionen mit schlechterer Ausgangslage an die Regionen mit günstiger Lage anschließen können. Damit wird ein wichtiges regionalpolitisches Ziel erreicht. -
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Chancengleichheit und Gleichstellungsorientierung stellen im Programm LE 14-20 ein Querschnittsthema im Rahmen der Programmstrategie dar. Ca. 18 % der Budgetmittel fließen in Maßnahmen, die auch im Rahmen der Evaluierung als wesentlich für die Chancengleichheit bewertet wurden.
Als gute Beispiele genannt werden die Maßnahmen Bildung und Beratung, mit klar formulierten Zielen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für Chancengleichheit, die auch in den Auswahlkriterien explizit Eingang finden. Der Großteil der Bildungsangebote wird seitens der Bildungsanbieter als „genderrelevant“ eingestuft. In diesem Bereich wird seitens der Verwaltungsbehörde
für die Antragstellung auch eine konkrete Berücksichtigung des Themas Gleichstellung im Rahmen der Konzeption der Bildungsangebote eingefordert.
Im Rahmen der Investitionsmaßnahmen wurde bei den notwendigen Qualifikationsvoraussetzungen explizit darauf geachtet, Frauen nicht zu benachteiligen. Im Rahmen von LEADER hat insbesondere die Festlegung von mindestens einem Drittel an stimmberechtigten Frauen in den Projektauswahlgremien der LAGs nachhaltige Veränderungen bewirkt. Hier ist das Thema Gleichstellung nunmehr bereits bei der Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie zu berücksichtigen und auch bei den Evaluierungsbögen fand das Thema Eingang. Positiv hervorzuheben ist, dass im Rahmen des Begleitausschusses für die Ländliche Entwicklung (LE14-20) der Beschluss zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit im ländlichen Raum“ gefasst wurde. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, im Sinne der nachhaltigen Entwicklung die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum unter Einbeziehung von ExpertInnen zu fördern.
Frauen werden in der Ländlichen Entwicklung stärker als Teilnehmerinnen, Innovatorinnen, Investorinnen und als Arbeitskräfte in nicht rein agrarischen Themen sichtbar, also in „Mischbereichen“ wie der Einkommenskombination Landwirtschaft/weitere Bereiche, Diversifizierung, Kommunikation mit KundInnen oder den Tourismus. -
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Das Gesamtbudget von 0,94 Mrd EUR/Jahr des Programms LE14-20 führt zu einer Hebung der Wertschöpfung im Ausmaß von 1,65 Mrd. EUR. Damit sind ca. 25.000 Beschäftigungsverhältnisse verbunden.
Die Beschäftigungsquote (gemessen mit der abgestimmten Erwerbsstatistik)
der 15-64jährigen im ländlichen Raum betrug 2016: 75 %
der 20-64jährigen im ländlichen Raum betrug 2016: 77 %
Der LE-Beitrag zur Beschäftigungsquote (gemessen mit der abgestimmten Erwerbsstatistik)
der 15-64jährigen im ländlichen Raum beträgt: 0,25 Prozentpunkte
der 15-64jährigen im ländlichen Raum beträgt: 0,25 Prozentpunkte
Räumliche Entwicklung und Arbeitsplätze
Das Brutto-Regionalprodukt in überwiegend ländlichen Regionen Österreichs betrug zu Kaufkraftstandards 31.429 € pro Person im Jahr 2016. Das Brutto-Regionalprodukt der ländlichen Regionen insgesamt war – gemessen zu Kaufkraftstandards – 111,3 Mrd. €, das entsprach 31% der gesamten Volkswirtschaft. Durch das Programm wurde das Brutto-Regionalprodukt in vorwiegend ländlichen Regionen um 472 Mio. € erhöht; dies entspricht 133 € pro Person (gemessen zu Kaufkraftstandards).
Gemäß Berechnungen des WIFO (Modell PASMA) mit dem die Auswirkungen des Programms auf die landwirtschaftliche Erzeugung quantifiziert werden, kommt es zu einer Produktionsausweitung in praktisch allen Sparten der Erzeugung. Aufgrund des Programms wird etwa um 5,27 % mehr Getreide erzeugt, die Produktion von Ölfrüchten steigt um etwas mehr als 6 % und die Produktion von Leguminosen wird um etwa 14 % ausgeweitet. Im tierischen Bereich sind die Produktionssteigerungen aufgrund des Programms niedriger. Die Produktionsänderungen machen sich auch in der österreichischen Versorgungsbilanz bemerkbar sowie der Außenhandelsbilanz bemerkbar (die Argrarimporte haben sich im Ausmaß von 169 Mio EUR und 294 Mio EUR pro Jahr im Mittel der Programmperiode verringert).
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Das Programm LE14-20 hat ein jährliches Volumen von annähernd 1 Mrd. € und wird zur Hälfte von der EU finanziert. Die Maßnahmen zielen z. B. ab, die lw. Produktion in Ungunstlagen aufrecht zu erhalten, die biologische Wirtschaftsweise zu fördern und Investitionen in zeitgemäße Tierhaltungssysteme zu unterstützen. Weitere Maßnahmen fördern den Aufbau von Humankapital und die Etablierung sozialer Dienstleistungen in ländlichen Regionen.Das Programm LE14-20 hat eine Laufzeit von 7 Jahren.
Diese WFA-Abschätzung umfasst den Zeitraum 2014 – 2018 und ist eine Zwischenbewertung. Die angegebenen Werte zur Wirkung sind daher nicht abschließend. Die Angaben zur Wirkungsabschätzung (vgl. Reiter Ziele, speziell Ziel 1 und Ziel 2) sind in diesem Lichte zu interpretieren. Für die tatsächlich anvisierten Zielsetzungen stehen noch mindestens 2 Jahre offizielle Programmlaufzeit zur Verfügung. Zusätzlich ist zu beachten, dasss in der vorliegenden Evaluierung ausschließlich abgeschlossene Projekte berücksichtigt wurden. Die Fülle von derzeit noch laufenden, bzw. mehrjährigen Projekten wird in dieser Evaluierung nicht abgebildet.
Die Zielwerte bei den Prioritäten in der WFA wurden teilweise aktualisiert und können daher von der "Beschreibung der Ziele" abweichen. Der Grund liegt darin, dass die Genehmigung des Programms erst ein halbes Jahr nach WFA-Erstellung erfolgte und zwischenzeitlich noch teilweise Adaptierungen erfolgten.
Die SPB 3A und 5B wurden nicht direkt programmiert und werden daher in der WFA nicht bewertet.
Auf Basis der Zwischenevaluierung 2019 wurde von der EK bestätigt, dass die Umsetzung des Programms LE14-20 zeitkonform ist und der gesetzte Leistungsrahmen erreicht wurde. Die dargestellten Evaluierungsergebnisse (Wirkungsdimension) reflektieren die Wirkungen auf SPB Ebene (Maßnahmenebene WFA) und subsummieren die Ergebnisse zahlreicher Vorhabensarten dieses Programms.
Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur ländliche Regionen vom Programm profitieren, sondern auch urbane Zentren, mit wenigen direkt Begünstigten. Da das Programm sehr viele Einzelziele anstrebt, sind Zielkonflikte unvermeidbar
Über das Gesamtprogramm konnten insgesamt ca. 25.000 Beschäftigungsverhältnisse (Arbeitsplätze) erhalten, bzw. geschaffen werden.
Regionale Auswertungen zeigen eine räumliche Konvergenz (wirtschaftlich schwächere Regionen schließen zunehmend an wettbewerbsfähigere auf).
Priorität 1 zeigt dem Zwischenstand entsprechend zufriedenstellende Umsetzungsstände obwohl die WFA Evaluierung noch keine Zielerreichung attestiert.
Priorität 2 und 3: Geförderte Investitionen erhöhten die Produktivität je Arbeitskraft (Steigerung der Erzeugung). Das Gesamtprogramm steht in positivem Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Einkommen (Spezialisierung innerhalb landwirtschaftlicher Produktionsaktivitäten, Diversifizierung, Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Bereitstellung von Dienstleistungen). Insgesamt betrachtet hat das Programm einen positiven Einfluss auf den Unternehmensgewinn.
Priorität 4 und 5: die Flächenziele der Priorität werden zur Gänze erreicht. Das Programm verringert die spezifische Treibhausgasintensität (also kg CO2-Äquiv. je t Agrarprodukt), führt jedoch zu einer Erhöhung insgesamt. Dies ist vor allem eine Folge der – vom Programm angestrebten – Ausweitung und Erhaltung der Produktion in Regionen mit Bewirtschaftungserschwernissen. Emissionsmindernde Effekte einiger Vorhabensarten bewirkten eine deutliche Reduktion der Ammoniakemissionen, trotz einer erhöhten Nutztierdichte in der Produktion.
Flächenmaßnahmen (Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, ) bewirken, dass vor allem extensiv genutzte Flächen in landwirtschaftlicher Produktion bleiben, was positiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen ist. Die Verzögerung der Schnittzeitpunkte im Grünland, die weitere Nährstoffreduktion, der Pestizidverzicht sowie der Erhalt von Landschaftselementen, Brachen und Biodiversitätsflächen im Ackerland wirken auf die Biodiversität ebenfalls stabilisierend. Konkrete Projektmaßnahmen (Naturschutz, Natura 2000) spielen auch wichtige Rolle. Bewirtschaftungsauflagen (reduzierte Bodenbearbeitung, Anlage von Grünstreifen etc.) bewirkten in allen Regionen Österreichs eine Reduktion der Bodenabträge durch Bodenerosion. Der Humusgehalt der Ackerböden konnte stabilisiert, bzw. im Zeitverlauf sogar erhöht werden.
Priorität 6: Gemeinde- und sektorübergreifende Projekte in Leader sowie Projekte zur Schaffung, Weiterentwicklung und Ausdehnung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Versorgungsinfrastruktur (v. a. hinsichtlich erneuerbare Energieträger) und die Forcierung klimafreundlicher Mobilitätslösungen sowie der Ausbau von Breitbandinfrastruktur und des niederrangigen Wegenetzes konnten zu einer Verbesserung der Lebensqualität und Stärkung der Regionen und Gemeinden im ländlichen Raum beitragen.
Verbesserungspotentiale
Die Herausforderungen, die Problemfelder und die Entwicklungschancen, auf die das Programm Ländliche Entwicklung LE14-20 wirkt, sind aufgrund zahlreicher Evaluierungsergebnisse sichtbarer geworden. Herausfordend bleibt der Schutz der Umweltgüter Boden, Wasser, Klima und Biodiversität, auf die das Programm mit dem Angebot einer Vielzahl von Projektmaßnahmen sowie der großen Flächenmaßnahmen reagiert. Auch für die Lebensqualität, die Entwicklungschancen, die Vitalität und wirtschaftliche Existenz in den ländlichen Regionen Österreichs wurden über das Programm LE14-20 ebenfalls erfolgreiche Maßnahmen gesetzt.
Verbesserungsvorschläge ergeben sich für das Programm hinsichtlich der angestrebten Ziele. Dazu wurden in der Evaluierung Einzelvorschläge zu den umgesetzten Maßnahmen und Vorhabensarten genannt.
Diese betreffen z. B.
- die Erhebung von Daten bei Projektantrag und -abschluss, deren Verfügbarkeit und Möglichkeiten der Auswertung für die Evaluierung,
- Diskussionen zur Ausgestaltung von Auflagen zur Abfederung, bzw. Stabilisierung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen,
- Verringerung der Zielkonflikte (ökonomische vs. ökologische Anforderungen, Steigerung der Produktivität vs. Beschäftigungseffekte) im Programm,
- Über die Einbettung des Programms für die Ländliche Entwicklung sollen Synergien zu Gebietskörperschaften ausgebaut werden (Problem der Zersiedelung und Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen)
Weitere Evaluierungen
Die Evaluierung des Programms LE14-20 erfolgt begleitend über die gesamte Programmperiode und ist über die zugrunde liegenden EU-Verordnungen (1305/13, 807/14, 808/14) geregelt. Nach der umfassenden Evaluierung im Jahre 2019 (Berichtszeitraum bis Ende 2018) wird das Programm voraussichtlich im Jahr 2023 nochmals im Rahmen einer Ex-post Evaluierung abschließend bewertet werden.