Recycling-Baustoff-Verordnung
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Recycling-Baustoff-Verordnung | BMK | UG 43 | 2014 | 2015 | -60 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Stärkung der Versorgungssicherheit, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaft (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Richtlinie: 2008/98/EG
Nationale Rechtsgrundlage
AWG 2002
Problemdefinition
Bau- und Abbruchabfälle fallen in Österreich in einem relevanten Ausmaß in einer Qualität an, die eine Verwertung nicht zulassen oder deren Qualität eine Herstellung hochwertiger Recycling-Baustoffe nicht zulassen.
Die Abfallrahmenrichtlinie, RL 2008/98/EG, umgesetzt durch das AWG 2002, BGBl I Nr. 102 sehen vor, dass Abfälle gemäß 5stufiger Abfallhierarchie vorrangig zu vermeiden sind. Sonst sind Abfälle in absteigender Reihenfolge wiederzuverwenden, zu recyceln, sonstig zu verwerten oder zu beseitigen. Gemäß Abfallrahmenrichtlinie, RL 2008/98/EG, sind zudem im Jahr 2020 70 Prozent der Bau- und Abbruchabfälle zu recyceln oder zu verwerten.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Maßnahme trägt zur EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie bei. Es werden durch die Verordnung Anforderungen, die zu einer Kreislaufführung von Baustoffen beitragen, festgelegt und insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffen in Recycling-Baustoffen. Die Maßnahme trägt auch dazu bei die EU-rechtlich vorgegebene Recyclingquote von 70 % zu erreichen. Dies entspricht auch dem dzt. Regierungsprogramm der Forcierung der Kreislaufwirtschaft und der Abfallvermeidung.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überwiegend eingetreten: Abfallvermeidung
- zur Gänze eingetreten: Herstellung von qualitativ hochwertigen Recycling-Baustoffen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 9 | 9 | 0 | 9 | 9 | 0 | 9 | 9 | 0 | 9 | 9 | 0 | 9 | 9 | 0 | 45 | 45 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 3 | 3 | 0 | 3 | 3 | 0 | 3 | 3 | 0 | 3 | 3 | 0 | 3 | 3 | 0 | 15 | 15 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 12 | 12 | 0 | 12 | 12 | 0 | 12 | 12 | 0 | 12 | 12 | 0 | 12 | 12 | 0 | 60 | 60 | 0 |
Nettoergebnis | -12 | -12 | -12 | -12 | -12 | -12 | -12 | -12 | -12 | -12 | -60 | -60 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Bedeckung der geplanten Aufwände erfolgte planmäßig über UG 43 (Umwelt). Die geplanten Aufwände wurden aufgrund von Rückmeldungen der zuständigen Behörden geschätzt. Die Schätzungen der zuständigen Behörden blieben aufrecht. Die geschätzten Aufwände wurden daher als Ist-Werte eingetragen.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Recycling-Baustoff-Verordnung wurde eine verpflichtende Durchführung einer Schadstofferkundung (durch rückbaukundige Person bzw. Befugte Fachperson oder Fachanstalt) bei bestimmten Abbrüchen und ein verpflichtender Rückbau bei Abbrüchen sowie eine diesbezügliche Dokumentation eingeführt werden. Verantwortlich hierfür ist neben dem Bauherrn der Bauunternehmer, die rückbaukundige Person und der externe befugte Fachperson oder Fachanstalt.
Für die Deklarierung des Abfallendes für Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A sind Meldepflichten des Herstellers von Recycling-Baustoffen an die Behörde vorgesehen. Weiters hat der Hersteller von Recycling-Baustoffen die Recycling-Baustoffe eindeutig mit der Qualitätsklasse einschließlich Angaben über Einsatzbereiche und Verwendungsverbote zu bezeichnen.
Für die Dokumentation wurde von den Bundesländern insgesamt mit Kosten von 4.500 Euro pro Jahr geschätzt. Diese Schätzung wurde von den Bundesländern nicht korrigiert. Es wird daher auch mit tatsächlichen Gesamtkosten von 4.500 Euro pro Jahr ausgegangen. -
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für BürgerInnen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Recycling-Baustoff-Verordnung wurde eine verpflichtende Durchführung einer Schadstofferkundung bei bestimmten Abbrüchen und ein verpflichtender Rückbau bei Abbrüchen sowie eine diesbezügliche Dokumentation eingeführt. Dies trifft auch BürgerInnen, die als Bauherren für die diesbezügliche Dokumentation verantwortlich sind.
Angenommen wurden ca. 1.500 orientierende Schadstofferkunden und 500 Schadstofferkundungen sowie ca. 5.000 Dokumentationen des Rückbaus pro Jahr. Die durch die Bundesländer geschätzten Zahlen wurden nicht korrigiert und sich daher als tatsächlich eingetretene Auswirkungen anzunehmen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Das Ziel der Vermeidung von Schadstoffen in Recycling-Baustoffen und der Herstellung von hochwertigen Recyclingbaustoffen wurde durch Schadstofferkundung, verwertungsorientiertem Rückbau, Trennpflichten und Qualitätsanforderungen für Recycling-Baustoffe erreicht.
Die Zielsetzung der Reduzierung der Deponierung von Bau- und Abbruchabfällen konnte nicht erreicht werden. Dies liegt zum einen an dem erhöhten Aufkommen, zum anderen, dass die Zielsetzung nicht durch die Setzung eines Deponierungsverbotes begleitet wurde. Dies wurde bereits auf EU-Ebene erkannt und mit dem Kreislaufwirtschaftspaket ein Deponierungsverbot für, für das Recycling getrennt gesammelte, Abfälle in die Deponierichtlinie aufgenommen wurde. Dieses Deponierungsverbot wird national in der Deponieverordnung umgesetzt werden und soll auch im Bereich der getrennt gesammelten Bau- und Abbruchabfälle zu einer Reduzierung der Deponierung führen.
Verbesserungspotentiale
Verbesserungspotentiale ergeben sich – wie oben dargestellt – bei der Reduzierung der Deponierung von Bau- und Abbruchabfällen. Ein Deponierungsverbot in der Deponierichtlinie soll dies lösen.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.