Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
teilweise eingetreten: | Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen | BMK | UG 43 | 2015 | 2015 | 0 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum (BVA 2015 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, Stärkung der Versorgungssicherheit, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaft (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Richtlinie: (Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Problemdefinition
Ab dem Jahr 2015 soll im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung die Abgeltung der Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen für die mit gemischten Siedlungsabfällen erfassten Verpackungen erhöht werden. Die Erhöhung soll ausgewogen über die einzelnen Sammelkategorien erfolgen. Zur Erreichung der Gesamterfassungsquoten durch die Sammel- und Verwertungssysteme ist neben der getrennten Sammlung von Haushaltsverpackungen auch die Einbeziehung von Verpackungen, die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfasst werden, erforderlich.
Betroffen sind die ca. 6 Sammel- und Verwertungssysteme sowie deren Lizenznehmer.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Seitens der EU wird verstärkt auf eine erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produkte gesetzt. Darunter fallen auch Verpackungen, weil man sich Vermeidungseffekte erhofft, wenn die Kosten der Sammlung und Verwertung, mithin der Kreislaufführung im Preis der jeweiligen Produkte eingerechnet wird.
Die Umsetzung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets erfordert von den Herstellern/Importeuren von Verpackungen die Übernahme der Kosten der Sammlung und Verwertung derselben. Auch die Sammlung gemeinsam mit Restmüll verursacht Kosten, die ebenfalls übernommen werden müssen. (Prinzip der Kostenwahrheit)
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände bestehen insoweit, als von Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen im Restmüll jährlich ca. € 19 Mio zusätzlich ausbezahlt werden.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen, haben über die Tarife der Sammel- und Verwertungssysteme die Kosten der über die Restmüllsammlung erfassten Verpackungen abgegolten. Insgesamt mussten Unternehmen ca. € 19 Mio pro Kalenderjahr mehr an Tarifen für Verpackungen bezahlen.
Da die Masse der getrennt gesammelten Verpackungen im Beobachtungszeitraum gestiegen ist und somit nicht so viele Verpackungen im Restmüll entsorgt wurden, musste nur ein Teil der möglichen Kosten übernommen werden.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: teilweise eingetreten.
Für die im Restmüll verbliebenen Verpackungen wurde die Herstellerverantwortung und das Prinzip der Kostenwahrheit umgesetzt. Die Erlöse für Gemeinden und Abfallverbände der Gemeinden wurden von vorher € 10 Mio um die erwarteten € 19 Mio auf € 29 erhöht.
Als Maßnahme wurden in der Abgeltungsverordnung Gesamterfassungsquoten an Verpackungen, die Sammel- und Verwertungssysteme zu erreichen haben, festgelegt. Die insgesamt erfasste Masse an Haushaltsverpackungen (die der in Verkehr gesetzte Masse an Haushaltsverpackungen gleichzusetzen ist) setzt sich zusammen aus der getrennt gesammelten Masse und der Masse im Restmüll.
Eine Reduktion der insgesamt in Verkehr gesetzten Haushaltsverpackungen konnte (noch) nicht beobachtet werden. Die Masse der getrennt gesammelten Verpackungen konnte jedoch gesteigert werden. Eine Reduktion der Verpackungen im Restmüll kann erst an Hand neuerer Restmüllanalysen überprüft werden.
Weitere Maßnahmen zur vermehrten getrennten Erfassung von Verpackungen und die Ermöglichung der Kreislaufführung der Verpackungsmaterialien sind in Planung. Inwieweit die vorliegende Abgeltungsverordnung in der derzeitigen Form angepasst werden muss (zB in Hinblick auf die Förderung der verstärkten getrennten Sammlung, womit sich die Abgeltungs-Kosten für die Wirtschaft reduzieren würden), ist noch Gegenstand der Beratungen.
Verbesserungspotentiale
Auf Grund der neuen Ziele in Richtung verstärktes Recycling und Kreislaufwirtschaft, ist eine getrennte Sammlung künftig verstärkt auszubauen, weshalb die Verpackungsmasse im Restmüll deutlich reduziert wird. Daher soll die Regelung in Kürze überprüft werden, insbesondere ob künftig jene Kommunen verstärkt finanzielle Anreize erhalten sollen, die vermehrt auf eine getrennte Sammlung setzen.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.