Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2017 und 2018
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2017 gebündelt mit Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2018 | BMAFJ | UG 20 | 2017 | 2017 | -69.994 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überplanmäßig erreicht: Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit (BVA 2017 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit. (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Nationale Rechtsgrundlage
Berufsausbildungsgesetz
Problemdefinition
Die Beauftragung der 5 Maßnahmen erfolgt von 1.7.2017 bis 30.6.2018 bzw. die 5 Folgemaßnahmen von 1.7.2018 bis 30.6.2019.
Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel der Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS (Arbeitsmarktservice) einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Das AMS Wien bietet jährlich für rund 4.500 Jugendliche Ausbildungen gem. § 30b und § 8b BAG (Berufsausbildungsgesetz) an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger, Dauer ein Jahr), verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA- Integrative Berufsausbildung) sowie einer Teilqualifizierung gem. § 8 Abs. 2 BAG.
Für die verlängerte Lehre sowie die Teilqualifizierung kommen gem. § 8b Abs. 4 BAG folgende Jugendliche in Frage:
1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
2. Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen, oder
3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
4. Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 nicht möglich ist.
Neu aufgenommen in die Planung Beginn Frühjahr 2019 wurde, um den Anforderungen der Betriebe zu entsprechen, der neue Lehrberuf: Einzelhandel – Schwerpunkt Allgemeiner EH + digitaler Verkauf (gezielt digitale Geräte und Anwendungen zur Recherche, Beratung und Abwicklung des Verkaufs einsetzen).
Die Planung der Lehrberufe erfolgt unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte:
. Erhöhung der Vermittlungsquote
. Erhöhung des Frauenanteils
Erhöhung der Vermittlungsquote
. Vermittlung ist als Ziel vorrangig anzusehen. Jugendliche, die nicht ausbildungsfit sind, werden in entsprechend vorgelagerte Angebote vermittelt und es wird kein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
. Verstärktes Forcieren der ÜBA2 - Verhältnis ÜBA1 : ÜBA2 verändert sich zugunsten der ÜBA2.
. VLZ (verlängerte Lehrzeit) soll primär erst nach fundierter Überprüfung im Rahmen eines ÜBA1-Ausbildungsplatzes ins Auge gefasst werden.
. Schwerpunkt auf verstärkte Vermittlung von ÜBA TeilnehmerInnen bei den Vorbereitungsangeboten (z. B. Kurs "Jugendwerkstatt", Beratungs- und Betreuungseinrichtungen "Mädchen-Berufs-Zentrum", "ABO, Arbeit, Beratung, Orientierung" Jugend).
. Verstärkte überregionale Vermittlung für Jugendliche ab 18 Jahre.
. Verstärkte Vermittlung von ÜBA TeilnehmerInnen durch das Service für Unternehmen des AMS Jugendliche bei gemeldeten offenen Lehrstellen.
Organisatorische / Methodische Änderungen
. Entwicklung einer einheitlichen Vorgangsweise bei Verstößen – die Trägerseite hat bis dato teilweise unterschiedliche Prozesse für den Umgang bei Fehlverhalten/Verstößen. Dieses einheitliche "Sanktionenregime" soll ein Verwarnungssystem bis zur Lösung des Lehrverhältnisses bei nicht entschuldigtem Fernbleiben, dem Umgang mit der Weigerung ein angebotenes Praktikum anzutreten bzw. ein passendes angebotenes Lehrverhältnis anzunehmen, umfassen.
. Planung des Einsatzes des "Talente-Checks" in den vorgelagerten Angeboten.
. Lehrjahrübergreifende sowie ausbildungsübergreifende Gruppenzusammenlegungen und somit heterogene Gruppenzusammensetzungen sind – da wo methodisch und inhaltlich sinnvoll – möglich. Dies entspricht auch der betrieblichen Praxis, dass Menschen mit unterschiedlichem Wissensstand zusammenarbeiten.
. Aufsetzung eines Projektes "Weiterentwicklung der Überbetrieblichen Ausbildung 2018". Aufgaben der vorgelagerten Angebote werden hinsichtlich Vermittlungsauftrag überarbeitet bzw. erweitert und weitere Vorprojekte initiiert:
. Konsequente Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt: durch Jobbörsen, durch Schaffung von nachvollziehbaren Kooperationen mit Unternehmen, durch überregionale Vermittlung.
. Überprüfung der Durchlässigkeit des Systems ÜBA 1 zu ÜBA 2 zu VLZ zu TQ; d. h. in welchem Lehrjahr kann sinnvoll in eine andere Ausbildungsvariante gewechselt werden.
. Zur Steigerung der Vermittlungstätigkeit Überprüfung, welche Lehrausbildungen am ersten Arbeitsmarkt angeboten werden und welche Lehrlinge gesucht werden. Daraus Schlussfolgerungen ziehen für die Planung der konkreten Berufe in der ÜBA (z. B. Kosmetik/Fußpflege als Doppellehre gibt es in der ÜBA, verbessert die Berufsaussichten in der Folge, wird am 1. Arbeitsmarkt jedoch kaum angeboten, daher wird eine Vermittlung schwierig sein).
. Aufzeigen der notwendigen Unterstützungen für Übergang in den 1. Lehrstellenmarkt: die TeilnehmerInnen erleben in der ÜBA eine bessere Unterstützung beim Lernen, bessere Ausbildungsstandards in technischen Ausbildungen etc. das führt zu einem Login Effekt und erschwert die Vermittlung in den ersten Lehrstellenmarkt.
Der Förderausschuss des Landesdirektoriums des AMS Wien hat die Beauftragung der Vorhaben in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 empfohlen. Eine Zustimmung durch das Landesdirektorium erfolgt in seiner Sitzung am 23. Mai 2018.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Vorhaben war ein maßgebliches arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Unterstützung der Erreichung der Zielvorgaben im Arbeitsmarktservice (AMS) Wien. Die Intention der arbeitsmarktpolitischen Ziele im AMS ist es, zu erreichende Wirkungen und Einflüsse des Arbeitsmarktservice am Arbeitsmarkt auf Landesebene verbindlich zu vereinbaren. Die strategischen Ausrichtungen, die für das AMS österreichweit in den nächsten Jahren von Relevanz sind, sind im sogenannten längerfristigen Plan beschrieben.
Der Längerfristige Plan orientiert sich im Sinne der Zielhierarchie (EU – Bundesregierung – AMS) am strategischen Dokument EUROPA 2020, dem Nationalen Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung auf Basis der Leitlinien im Rahmen der beschäftigungspolitischen Ziele der EU und den Zielvorgaben des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an das AMS aus dem Jahr 2010.
Ausbildungsgarantie: Die Sicherung der beruflichen Erstausbildung und Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
-
zur Gänze eingetreten:
Integration in den 1. Lehrstellenmarkt der TeilnehmerInnen ÜBA 1
- überwiegend eingetreten: ÜBA "Büro/ Handel / Finanzen, Berufsbereich Büro, Recht / Sicherheit / Verwaltung, Freizeitwirtschaft / Sport, Transport / Verkehr / Lager"
- überplanmäßig eingetreten: ÜBA "Holz / Papier / Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil / Leder, 4. Chemie / Kunststoff"
- überwiegend eingetreten: ÜBA Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik
- überwiegend eingetreten: ÜBA " Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst/Kunsthandwerk"
- überplanmäßig eingetreten: ÜBA "Büro / Handel / Finanzen, Schwerpunkt Handel und Verkauf, Kultur / Sprachen / Gesellschaft"
- überplanmäßig eingetreten: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt der TeilnehmerInnen in der ÜBA 2
- überplanmäßig eingetreten: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt über die verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA) bzw. Teilqualifizierung
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 24.928 | 19.166 | -5.762 | 55.940 | 50.828 | -5.112 | 20.675 | 0 | -20.675 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 101.543 | 69.994 | -31.549 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 24.928 | 19.166 | -5.762 | 55.940 | 50.828 | -5.112 | 20.675 | 0 | -20.675 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 101.543 | 69.994 | -31.549 |
Nettoergebnis | -24.928 | -19.166 | -55.940 | -50.828 | -20.675 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -101.543 | -69.994 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Kalkulation der überbetrieblichen Lehrausbildungen erfolgt in Wien auf Basis von Tagsätzen. Schöpfen nicht alle TeilnehmerInnen die kalkulierte Verweildauer aus (weil sie z. B. eine betriebliche Lehrstelle finden), verringern sich die Kosten entsprechend. Für den Projektzeitraum 18/19 waren insgesamt 51,687 Mio. € geplant. Tatsächlich abgerechnet wurden 47,916 Mio. €. Davon entfielen 5,773 Mio. € auf den WAFF.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Ohne dieses Angebot kann aufgrund der zu wenigen Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in Wien nicht gewährleistet werden, dass tatsächlich jedem/jeder Jugendlichen ein Angebot zur Berufsausbildung nach der Schule zur Verfügung steht, das durch das Ausbildungspflichtgesetz vorgesehen wird. Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
Personen ohne Berufsausbildung haben ein massiv höheres Risiko arbeitslos zu werden und proportional länger zu bleiben, als Personen mit einer Ausbildung. Alleine in Wien ist die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschule inzwischen bereits bei fast 33 %. Die überbetriebliche Lehrausbildung des AMS trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2018 waren insgesamt 14.593 Personen beim AMS Wien lehrstellensuchend vorgemerkt.
Das AMS Wien bot 2018/19 für rund 4.200 Jugendliche, die keinen Lehrplatz bei Betrieben fanden, überbetriebliche Ausbildungen gem. § 30b und § 8b BAG an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Dauer ein Jahr, Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger) , verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA) sowie eine Teilqualifizierung für besonders gesundheitliche eingeschränkte Jugendliche. Für Neueintritte gab es 2018/2019 in der ÜBA 1 2.732 Plätze, in der ÜBA 2 490 Plätze und in der verlängerten Lehre inklusive Eintritte in der Teilqualifizierung 998.
Die ggst. fünf Ausbildungsprojekte stellen somit nur einen Teil der gesamten überbetrieblichen Lehrmöglichkeiten dar. Es werden darüber hinaus auch Projekte mit Projektkosten unter 7,5 Mio. Euro sowie Ausbildungsplätze in Ausbildungszentren (z. B. Jugend am Werk oder Berufsausbildungszentrum des BFI) finanziert.
Die Zielwerte für die ÜBA 1 wurden um 1,96 Prozentpunkte überreicht. Sehr erfolgreich war die ÜBA 2, hier wurde der Zielwert mit 57,55 % (Ziel 42 %) weit überschritten. Das AMS Wien hat gemeinsam mit den Ausbildungsträgern gerade in dieser Ausbildungsschiene große Anstrengungen im Bereich der erfolgreichen Arbeitsmarktintegration gesetzt. Sehr erfolgreich haben sich auch die Zielwerte bei der verlängerten Lehre und Teilqualifizierung entwickelt. Lag der Wert 2016 noch bei 10,1 %, war er 2017 12,1 und in den aktuellen Projekten 2018 konnte ein Wert von 38,75 % erzielt werden .
Sieht man sich die fünf Einzelprojekte an, so war die Berufsobergruppe (BOG) Büro/Handel/Finanzen Schwerpunkt Handel mit 50,00 % (über alle drei Ausbildungsarten), gefolgt von der BOG Holz/Papier/Glas/Keramik, Land- und Forstwirtschaft mit 43,61 % am erfolgreichsten.
Am schwierigsten zeigt sich der Bereich der BOG Informatik/EDV/Kommunikationstechnik, Medien/Druck im Bereich der Vermittlung. Hier konnten nur 33,27 % vermittelt werden, was primär auf den Lehrstellenmangel in diesem Bereich zurückzuführen ist.
Bei der BOG Büro/Handel/Finanzen Schwerpunkt Büro sowie der BOG Maschinen/Fahrzeuge/Metall, Kunst/Kunsthandwerk konnten Werte von 37,67 % und 36,56 % erreicht werden. Die individuelle Zielerreichung korreliert in erster Linie auch mit dem jeweiligen Lehrstellenangebot in den betroffenen Ausbildungsbereichen.
Positiv verlaufen auch die Bemühungen den Frauenanteil in der überbetrieblichen Lehre zu steigern.
Weibliche Jugendliche sind in der Lehrlingsausbildung unterrepräsentiert. Junge Frauen bevorzugen stärker den Besuch weiterführender mittlerer und höherer Schulen.
Der Anteil weiblicher Lehrlinge (ibw Forschungsbericht 190) ist seit 1990 auf einem relativ konstanten Niveau bei rund 34 %. Zuletzt weist er allerdings eine leicht sinkende Tendenz auf (2016: 33,3 %). Bei den überbetrieblichen Lehrausbildungen lag der Fokus in den letzten Beauftragungen stark auf einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils. Vom Ausbildungsjahr 2015/2016 mit einem Frauenanteil von 32,7 % steigerte sich die Quote im Ausbildungsjahr 2016/2017 auf 33,1 %, im Ausbildungsjahr 2017/2018 auf 34,4 % und in den Projekten 2018/19 34,8 %.
Verbesserungspotentiale
Für das Lehrjahr 2018/19 wurde im AMS Wien ein Projekt zur Weiterentwicklung der ÜBA aufgesetzt.
Dies beinhaltete folgende Punkte:
Konsequente Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt: durch Jobbörsen, durch Schaffung von nachvollziehbaren Kooperationen mit Unternehmen, durch überregionale Vermittlung.
Überprüfung der Durchlässigkeit des Systems ÜBA 1 zu ÜBA 2 zu VLZ zu TQ; d. h. in welchem Lehrjahr kann sinnvoll in eine andere Ausbildungsvariante gewechselt werden.
Zur Steigerung der Vermittlungstätigkeit Überprüfung, welche Lehrausbildungen am ersten Arbeitsmarkt angeboten werden und welche Lehrlinge gesucht werden. Daraus Schlussfolgerungen ziehen für die Planung der konkreten Berufe in der ÜBA.
Aufzeigen der notwendigen Unterstützungen für Übergang in den 1. Lehrstellenmarkt: die TeilnehmerInnen erleben in der ÜBA eine bessere Unterstützung beim Lernen, bessere Ausbildungsstandards in technischen Ausbildungen etc. das führt zu einem Login Effekt und erschwert die Vermittlung in den ersten Lehrstellenmarkt.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.