Wiedereingliederungsteilzeitgesetz
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz) | BMAFJ | UG 20 | 2017 | 2017 | 0 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Nationale Rechtsgrundlage
§ 13a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), § 143d Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Problemdefinition
Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer zu erreichen, zählt auch die Normierung der "Wiedereingliederung nach langem Krankenstand", die in das Regierungsprogramm Eingang fand. Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und ernsthaft für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, soll ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell normiert werden, das es ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Mit der Wiedereingliederungsteilzeit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger und gesünder im Erwerbsleben bleiben können. Damit soll ein Beitrag zum strategischen Ansatz des Sozialministeriums – langfristige Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems – geleistet werden. Weiters dient das Vorhaben auch der nachhaltigen Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten und stellt damit eine win-win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Unternehmen dar. Zusätzlich wird dadurch auch ein Nutzen für die Sozialsysteme gestiftet.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Geplante Kosten für das Wiedereingliederungsgeld lt. WFA: 770.000 € pro Jahr von 2017 bis 2021. Tatsächliche Kosten für das Wiedereingliederungsgeld lt. Angaben des Dachverbandes der öst. Sozialversicherung 1.7.2017 (Inkrafttreten der Regelung) bis Ende 2017: 2.795.748 € 2018: 16.233.352 € Für 2019 sind Kosten erst ab Juni 2020 verfügbar.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Arbeitsbedingungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Wie die statistischen Daten belegen, wird die Möglichkeit eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren, in der Bevölkerung wesentlich häufiger in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet. Es ist daher von einer grundsätzlich positiven Haltung der Betroffenen zu diesem Instrument auszugehen. Der Wert des Instruments der Wiedereingliederungsteilzeit – Rückkehr mit reduzierter Arbeitszeit bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung, nach längerer Erkrankung frühzeitiger Einstieg in den Arbeitsprozess, Stabilisierung des Gesundheitszustands und ein längerer Verbleib im Arbeitsleben – wird von den betroffenen Personen geschätzt. Die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung samt finanzieller Absicherung trägt wesentlich zur Beseitigung von Existenzängsten und Vermeidung von Schwellenängsten während der Krankheit bei. Arbeiten kann darüber hinaus sowohl bei physischen Erkrankungen als auch bei psychischen Erkrankungen therapeutische Effekte haben und künftig zur vollständigen Wiederherstellung der mentalen und körperlichen Kraft beitragen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Aus der Evaluierung zeigt sich, dass die gewünschten Ziele – nämlich eine langsame Rückkehr an den Arbeitsplatz, welche die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nachhaltig und langfristig sichert – durchaus erreicht werden. Die Einführung des Instruments wurde gut vorbereitet und begleitet sowie über die Erwartungen gut angenommen. Betriebe profitieren in Zeiten eines großen Fachkräftemangels ebenso vom Erhalt qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit und Gesundheit profitieren. Die Rückmeldungen der betroffenen Arbeitsvertragsparteien samt deren Interessenvertretungen, der Krankenversicherungsträger, der Beratungsstellen von fit2work sowie der Expertinnen und Experten aus dem Bereich Arbeitsmedizin sind äußerst positiv. Alle Beteiligten bewerten die Wiedereingliederungsteilzeit als ein sehr taugliches Instrument zur langfristigen Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, vor allem aufgrund der Notwendigkeit und der Vorteile einer frühzeitigen Intervention.
Die Wiedereingliederungsteilzeit wird als ein sehr gelungenes Steuerungsinstrument gesehen, das neben den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insbesondere auch dem Sozialsystem nützt.
Ob die angestrebten Wirkungen – nämlich die langfristige Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer – tatsächlich erreicht werden, ist derzeit schwer zu beurteilen und kann sich erst in Zukunft (unter Umständen nach einer weiteren Evaluierung) zeigen.
Das Modell der Wiedereingliederungsteilzeit wird – durch den bestehenden Bedarf der Maßnahmen und den kompetenten Einsatz der Stakeholder bei der Abwicklung – von weit mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angenommen, als ursprünglich prognostiziert. Insgesamt wurden bis 30. Juni 2019 österreichweit 7.331 Anträge auf Wiedereingliederungsgeld gestellt, davon wurden 6.965 Fälle (97 Prozent) positiv erledigt. 217 Anträge mussten abgelehnt werden, 149 Anträge waren zum 30. Juni 2019 in Bearbeitung. Die sehr gute Annahme des Instruments in der Praxis lässt darauf schließen, dass die gewünschten Effekte auch erzielt werden.
Da nach nur zwei Jahren nicht belegt werden kann, ob durch die gesetzliche Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit tatsächlich ein längerer Verbleib von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Erwerbsleben gesichert und krankheitsbedingte Pensionierungen hintangehalten werden, können noch keine gesicherten Aussagen bezüglich der Höhe der Einsparungen durch das Ausbleiben neuerlicher Krankenstände und Eindämmung der Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen getroffen werden.
Obwohl in den Erhebungsjahren die erwarteten Kosten für das Wiedereingliederungsgeld aufgrund der hohen Inanspruchnahme des Instruments anstiegen, ist dem auch ein entsprechend hohes Einsparungspotenzial in den nächsten Jahren gegenüber zu stellen. Dieses erfolgt aufgrund des Wegfalls des Krankengeldes (und nur – entsprechend der Arbeitsreduktion – aliquoter Auszahlung der Geldleistung in Form des Wiedereingliederungsgeldes) sowie aufgrund geringerer mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verbundener Kosten des Sozialversicherungssystems. Im Ergebnis ist daher eher mit Einsparungen als mit Mehrausgaben zu rechnen.
Verbesserungspotentiale
Vereinfachung des Prozesses:
Die Abwicklung bis zur Bewilligung der Wiedereingliederungsteilzeit durch die Krankenversicherungsträger könnte für alle beteiligten Personen einfacher gestaltet werden, da insbesondere das Zustandekommen der Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung mitunter als kompliziert angesehen wird.
Weitere Informationskampagnen:
Steigerung der Bekanntheit des Instruments der Wiedereingliederungsteilzeit:
Das Potenzial für die Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit kann gehoben werden, wenn die Bekanntheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie bei Ärztinnen bzw. Ärzten ansteigt. Insbesondere werden mehr Informationsangebote für niedergelassene praktische Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Fachärztinnen und Fachärzte sowie für kleinere Betriebe angeregt.
Weitere Evaluierungen
Eine Studie, speziell unter ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Wirkungsaspekten, wird für einen späteren Zeitpunkt angeregt. Dabei sollte auch eine Einbeziehung der Erfahrungen von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern erfolgen. Nach einem längeren Beobachtungszeitraum, wenn sich Auswirkungen der Wiedereingliederungsteilzeit auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und das faktische Pensionsantrittsalter zeigen, wäre die Erreichung der Wirkungsziele des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes durch wissenschaftliche Forschung aufzuzeigen.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.