Abhaltung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2018 - Permanente Konferenzfazilität
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Abhaltung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2018 - Permanente Konferenzfazilität | BKA | UG 10 | 2017 | 2017 | -18.336 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. (BVA 2017 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in Wirtschaftsfragen; Stärkung von Frauen/Kinderrechten (BVA 2017 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Sicherst. öst. Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in Wirtschaftsfragen; Stärkung von Frauen/Kinderrechten (BVA 2019 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Problemdefinition
Österreich wird in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der EU übernehmen. Die Ausübung des EU-Ratsvorsitzes durch jeden EU-Mitgliedsstaat ist gemäß EU-Primärrecht vorgesehen. Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag sieht vor, dass der Vorsitz im Rat der Europäischen Union von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat nach einem System der gleichberechtigten Rotation wahrgenommen wird. Das Verfahren wird vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit. b) AEUV einstimmig festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat ab dem 1. Januar 2007 halbjährlich wahrnehmen, ist im Beschluss des Rates vom 1. Jänner 2007 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat festgelegt. Als Folge des Ergebnisses des EU-Austrittsreferendums im Vereinigten Königreich, das ursprünglich das 2. Halbjahr 2017 den Vorsitz übernehmen sollte und nunmehr verzichtete, wurden mit Beschluss des EU-Rates vom 26. Juli 2016 die Ratsvorsitzperioden um jeweils ein halbes Jahr vorverlegt. Österreich übernimmt daher den EU-Ratsvorsitz um ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen, nämlich im 2. Halbjahr 2018.
Der bisherigen langjährigen Praxis folgend sollen unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft 2018 im Vorsitzland Österreich eine Reihe von Treffen auf politischer Ebene, darunter auch mit Drittstaaten sowie eine Vielzahl von Treffen auf Ebene von Beamten und Fachexpert/inn/en stattfinden. Die diesbezüglichen Grundlagen wurden in einem vom Herrn Bundeskanzler und vom Herrn Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres gemeinsam eingebrachten und am 21. Juni 2016 beschlossenen Ministerratsvortrag festgelegt.
Zur Abhaltung entsprechender Konferenzen auf politischer und Beamtenebene ist es notwendig, entsprechende Räumlichkeiten und begleitende Infrastruktur während des gesamten Zeitraums der Präsidentschaft verfügbar zu haben.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Abhaltung des EU-Ratsvorsitzes Österreichs in der zweiten Jahreshälfte 2018 wird laut Regierungsprogramm 2017 – 2022 als besondere Mitgestaltungsmöglichkeit in einer Gesamtverantwortung der Bundesregierung wahrgenommen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit den mitteleuropäischen Nachbarstaaten weiter gestärkt werden (siehe Seite 22) .
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 24.053 | 17.858 | -6.195 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 24.053 | 17.858 | -6.195 |
Betrieblicher Sachaufwand | 3 | 0 | -3 | 19 | 0 | -19 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 22 | 0 | -22 |
Personalaufwand | 30 | 0 | -30 | 188 | 478 | 290 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 218 | 478 | 260 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 33 | 0 | -33 | 24.260 | 18.336 | -5.924 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 24.293 | 18.336 | -5.957 |
Nettoergebnis | -33 | 0 | -24.260 | -18.336 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -24.293 | -18.336 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Quellen für die finanzielle Auswirkung: Gesamtkostenaufstellung ESIAT zum Abschlussbericht der EU-Ratspräsidentschaft sowie Personalkostenauswertung des BKA aus PM/SAP; Anmerkungen: Die Ist-Beträge der Personalaufwendungen betrafen ausschließlich das in der Permanenten Konferenzfazilität (PKF) verwendete Personal. Diese wurden aus dem Zentralbudget (=Budgetmittel UG 10 aus der Ermächtigung gemäß Artikel VI Z 4 lit. b Bundesfinanzgesetz 2018) getragen. Kein betrieblicher Sachaufwand ausgewiesen, da das Gesamtentgelt für benötigte Arbeitsräumlichkeiten im Mietaufwand unter Position Werkleistungen enthalten war. Unter Werkleistungen wurden Miete inkl. Betriebskosten und sonst. Sachaufwand PKF mit 17.858 Mio. EUR verrechnet. Insgesamt wurden die finanziellen Auswirkungen gegenüber der ursprünglichen Abschätzung deutlich unterschritten. Die Abweichung war darauf zurückzuführen, dass im Planungszeitpunkt gegenständlicher WFA die finanziellen Auswirkungen auf groben Schätzungen beruhten.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
[Quelle: Bericht zur Wirkungsorientierung 2018. Bericht zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungsorientierung 2018] Im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 wurden zahlreiche Aktivitäten umgesetzt, um einen offenen und zukunftsorientierten Dialog zur Geschlechtergleichstellung zu stärken. In diesem Zusammenhang fand im Oktober 2018 in Wien die europäische Konferenz „Gender Equality and YOU. Young Voices. Joint Initiative.” statt, bei der sich Jugendliche, MinisterInnen sowie ExpertInnen aus Verwaltung und NGOs auf Augenhöhe zur Zukunft der Geschlechtergleichstellung in der EU austauschten. Bereits im Vorbereitungsprozess zu dieser Konferenz beteiligten sich mehr als 250 junge Menschen aus vielen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Workshops in Österreich, Belgien und Frankreich.
Hervorzuheben ist weiters die auf Initiative Österreichs vorgelegte Deklaration „Geschlechtergleichstellung als Priorität der Europäischen Union heute und in der Zukunft“, welche von 27 EU-Mitgliedsstaaten unterstützt wird. Die Deklaration wurde im Rahmen eines informellen Treffens der EU-GleichstellungsministerInnen im Oktober 2018 in Wien unterzeichnet. Unter österreichischem Vorsitz wurden auch Schlussfolgerungen zu „Geschlechtergleichstellung, junge Menschen und Digitalisierung“ vorgelegt, die in Form von Präsidentschaftsschlussfolgerungen von 26 Mitgliedsstaaten unterstützt wurden.
Darüber hinaus wurde in Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine Gender Mainstreaming Initiative mit den Bundesministerien gestartet. In mehreren interministeriellen Sitzungen und bilateralen Treffen wurden den Ressorts Möglichkeiten der praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der Ratspräsidentschaft vorgestellt. -
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Nachfrage
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Studie "Umwegrentabilität des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018" (vgl. Seite 5) bestätigt, dass diese ursprünglich als wesentlich eingestufte Wirkungsdimension tatsächlich wesentlich war: Die öffentlichen und tourismus-induzierten Ausgaben bewirkten in Summe etwa 122 Mio. € an zusätzlicher heimischer Wertschöpfung. Davon wurden 42,7 Mio. € direkt bewirkt, rund 50,8 Mio. € entstanden indirekt durch die notwendigen Vorleistungen. 28,6 Mio. € trugen induzierte Effekte – die infolge der generierten Einkommen bzw. Investitionen entstanden – bei. Zusätzlich entstanden im Ausland weitere Wertschöpfungseffekte in Höhe von (indirekt und induziert) etwa 61,5 Mio. €. Der Gesamtbeitrag zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt lag bei 136,9 Mio. €.
Aufgrund der durch den österreichischen EU-Ratsvorsitz bewirkten Ausgaben wurden 2.164 Arbeitsplätze (in Personenjahren) geschaffen oder gesichert – das entsprach 1.736 Vollzeitäquivalenten –, davon 1.127 Frauen und 1.037 Männer.
Rund 55,7 Mio. € flossen in Form von Abgaben und Steuern wieder an die öffentliche Hand zurück. Der Bund war mit 21,4 Mio. € an zusätzlichen Einnahmen der größte Empfänger des durch den EU-Ratsvorsitz generierten Steuervolumens, gefolgt von den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung mit im Aggregat 19,3 Mio. € an zusätzlichen Mitteln, die Länder und Gemeinden erhielten gemeinsam 12,1 Mio. €. Nach vollzeit-äquivalenter Beschäftigung entstanden im Wirtschaftssektor „Beherbergung und Gastronomie“ – 461 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten und 23,5 Mio. € an Wertschöpfung in diesem Sektor. An zweiter Stelle nach Vollzeitäquivalenten folgte der Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, in diesem Sektor entstand Beschäftigung im Ausmaß von 422 Vollzeitäquivalenten. An dritter Stelle nach Vollzeitäquivalenten lag der Sektor „Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen a.n.g.“, der unter anderem Wach- und Sicherheitsdienste sowie die Dienstleistungen von Kongressveranstaltern umfasste, mit 139 Vollzeitäquivalenten. Erfolgt die Reihung nach der erzielten Wertschöpfung, so war der Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ erstgereiht mit etwa 29,8 Mio. €, gefolgt von „Beherbergung und Gastronomie“ mit 23,5 Mio. € und dem „Grundstücks- und Wohnungswesen“ mit 11,2 Mio. €.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Sowohl das Ziel als auch die Maßnahme des Vorhabens wurden zur Gänze erreicht, die finanziellen Auswirkungen wurden deutlich unterschritten. Es wurde dem österreichischen EU-Ratsvorsitz ein angemessener Rahmen geboten, indem insgesamt rund 300 Veranstaltungen für rund 88.000 TeilnehmerInnen stattfanden. Hiervon wurden 131 Veranstaltungen mit rund 21.000 TeilnehmerInnen in den Räumlichkeiten der Permanenten Konferenzfazilität abgehalten. Eine Studie des IHS untermauerte, dass die in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung als wesentlich eingestufte Wirkungsdimension Gesamtwirtschaft tatsächlich wesentlich war – siehe Studie "Umwegrentabilität des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018" (Seite 5): Anlässlich des dritten EU-Ratsvorsitzes Österreichs im zweiten Halbjahr 2018, der unter dem Motto "Ein Europa, das schützt" stand, wurden rund 300 Veranstaltungen sowohl in Österreich (davon fanden 131 Veranstaltungen in der Permanenten Konferenzfazilität statt) als auch im Rest Europas durchgeführt. Dazu zählten sowohl informelle Tagungen auf Ebene der Ministerlnnen als auch Fachkonferenzen und kulturelle Events. Mit zahlreichen heimischen und internationalen Teilnehmerlnnen sowie Medienvertreterlnnen, die über den EU-Vorsitz vor Ort berichteten, konnten sowohl die Veranstaltungsorte als auch Österreich insgesamt von den zusätzlichen ökonomischen und medialen Auswirkungen in der Kongresstourismusbranche profitieren. Ökonomisch gesehen, fallen vor allem die im Rahmen der Veranstaltungen getätigten Sachausgaben, Infrastruktur- und Sicherheitsmaßnahmen sowie etwaige Renovierungsarbeiten ins Gewicht und leisteten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich. Zudem wurden speziell für den EU-Ratsvorsitz rund 388 EU-PoolistInnen in verschiedenen Ressorts eingestellt. Diese zusätzlichen Ausgaben der öffentlichen Hand, aber auch der VeranstaltungsbesucherInnen, hatten einen Effekt auf die Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich, der zum Wohlstand im Land positiv beiträgt. Diese Studie des IHS wurde gemeinsam von BKA, BMDW und BMF beauftragt.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.