nicht erreicht: Maßnahme 5: Schaffung der rechtlichen Grundlagen, welche es dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erlaubt eine Pauschalabgabe vorzuschreiben
Beschreibung der Maßnahme
Schaffung der rechtlichen Grundlagen, welche es dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erlaubt, im Fall unterbleibender bzw. unschlüssiger Selbstberechnung der Medizinprodukteabgabe bescheidmäßig eine Pauschalabgabe in der Höhe gemäß lit. d. der Anlage der Medizinprodukteabgabenverordnung vorzuschreiben.
Der Maßnahme zugeordnete Ziele
Beurteilung der Umsetzung der Maßnahme: nicht erreicht.