Sonderrichtlinie "Risikokapitalprämie" - Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
teilweise eingetreten: | Sonderrichtlinie "Risikokapitalprämie" - Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups | BMDW | UG 40 | 2017 | 2017 | -6.622 | sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 ('de-minimis'); Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, ABl. C 19/04 vom 22.1.2014
Problemdefinition
Start-ups sind junge Unternehmen, die sich durch ihre Innovationskraft und Wachstumsstärke von traditionellen Gründungsvorhaben abheben. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag, um Österreich den Aufstieg in die Gruppe der "Innovation Leader", also der innovativsten Länder der Europäischen Union, zu ermöglichen. In wirtschaftlich fordernden Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Start-ups als innovative Zugpferde der Volkswirtschaft Rahmenbedingungen vorfinden, die sie für ihren Erfolg in Österreich und auf dem Weltmarkt benötigen. Das stärkt Wachstum und Beschäftigung.
Technologie- und Innovationspolitik wird auch daran gemessen, welchen Beitrag sie zur Beschleunigung des Strukturwandels leisten kann. Hier weist Österreichs Innovationssystem noch deutliche Defizite auf. Die Gründungsdynamik bei technologiebasierten und innovativen Unternehmen hat noch hohes Entwicklungspotenzial.
Der Anteil an jungen, schnell wachsenden Unternehmen ist im internationalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich. Als eine der Ursachen wurde der schwach entwickelte Risikokapitalmarkt identifiziert, wo Österreich im Vergleich mit den innovativsten Ländern Europas markante Schwächen aufweist. In Österreich sind die Finanzierungsstrukturen traditionell kreditorientiert, was tendenziell die Finanzierung risikoreicher Innovationsaktivitäten behindert. Spezifische Herausforderungen sind daher in der Stärkung der Eigenkapitalfinanzierung zu bewältigen.
Aus den oben angeführten Gründen wurde im Ministerrat vom 5.7.2016 das neue Förderungsprogramm "Risikokapitalprämie" beschlossen, mit dem die Beteiligung von Investoren an innovativen Start-ups gefördert werden soll.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziel der damaligen Bundesregierung war die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für innovative Start-ups und Spin-offs, da diese einen entscheidenden Beitrag für die Innovationskraft Österreichs leisten. Das gegenständliche Förderungsprogramm "Risikokapitalprämie" wurde neben weiteren Maßnahmen im Ministerrat vom 5.7.2016 beschlossen, um Beteiligungen von Investoren an innovativen Start-ups zu fördern.
Dieses Programm trägt auch zur Erreichung des SDG-Unterziels 8.3 "Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen" bei.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- nicht eingetreten: Anreiz für Investorinnen bzw. Investoren sich an innovativen Start-ups in Österreich zu beteiligen
- zur Gänze eingetreten: Verbesserung der Finanzierungsstruktur von innovativen Start-ups
- nicht eingetreten: Festigung der Position von innovativen Start-ups am Markt durch Hebelwirkung des zur Verfügung stehenden Kapitals
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 410 | 391 | -19 | 380 | 26 | -354 | 510 | 0 | -510 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.300 | 417 | -883 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 14.590 | 6.205 | -8.385 | 14.620 | 0 | -14.620 | 14.490 | 0 | -14.490 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 43.700 | 6.205 | -37.495 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 15.000 | 6.596 | -8.404 | 15.000 | 26 | -14.974 | 15.000 | 0 | -15.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 45.000 | 6.622 | -38.378 |
Nettoergebnis | -15.000 | -6.596 | -15.000 | -26 | -15.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -45.000 | -6.622 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Ausnutzung des Zuschuss-Förderprogramms „AWS Risikokapitalprämie für innovative Start-ups“ lag 2017 bei rd. 43 %, weshalb dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt wurde. Aufgrund der damals anhaltend guten Konjunktur wurde durch die Einstellung des Förderprogramms ein Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet. Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1.1.2017 und 31.12.2017 bei der AWS eingereicht worden waren, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Die Abwicklung durch die AWS endete 2019.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Aufgrund der damals anhaltend guten Konjunktur und einer Ausnutzung von rd. 43 % im Jahr 2017 wurde dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt. Durch die Einstellung wurde zusätzlich ein von der damaligen Bundesregierung angestrebter Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet.
Durch den vorzeigen Antragstopp konnten die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Wirkungen – insbesondere dem Volumen nach – nicht erreicht werden. Allerdings zeigten die geförderten Projekte sehr wohl, dass ein Anreiz für private Investoren geschaffen werden konnte, sich an innovativen Start-ups in Österreich mit Eigenkapital oder zumindest eigenkapitalähnlichen Mitteln zu beteiligen. -
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1.1.2017 und 31.12.2017 bei der AWS eingereicht worden sind, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Insgesamt erfolgten von der AWS 787 Förderzusagen mit einem Zuschussvolumen iHv. rd. EUR 6,3 Mio., die wiederum ein Gesamtfinanzierungsvolumen von rd. EUR 32,2 Mio. umfassten. Tatsächlich erfolgten bis Ende 2019 auf Basis dieser Zusagen Auszahlungen an Fördernehmer iHv. insgesamt EUR 6,1 Mio.
Insgesamt wurde entsprechend der Vorgaben die Finanzierung von innovativen Startups – also von Unternehmen in den ersten Phasen des Unternehmenszyklus – unterstützt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: teilweise eingetreten.
Das Programm „AWS Risikokapitalprämie für innovative Start-ups“ wurde im Rahmen des am 5. Juli 2016 im Ministerrat beschlossenen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Start-ups geschaffen und ist am 1. Jänner 2017 gestartet. Die Ziele dieses Förderprogramms waren:
-) Anreize für private Investoren schaffen, sich an innovativen Start-ups in Österreich zu beteiligen.
-) die Finanzierungsstruktur von innovativen Start-ups durch das von Investoren (in höherem Ausmaß) bereit gestellte Risikokapital zu verbessern.
-) die Position von innovativen Start-ups am Markt durch Hebelwirkung des zur Verfügung stehenden Risikokapitals zu stärken.
Insgesamt sollte durch die Interaktion zwischen privaten Investoren und innovativen Start-ups das gemeinsame Verständnis sowie der Zugang zu Risikokapital verbessert werden. Förderungswerber im Rahmen dieses Förderungsprogramms waren somit Investoren, die sich an innovativen Start-ups in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln beteiligen. Die Förderung erfolgte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bemessungsgrundlage war der jeweilige Beteiligungsbetrag, der in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln eingebracht wurde. Unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Obergrenzen betrug die Förderung bis zu 20 % des förderbaren Beteiligungsbetrages, maximal jedoch EUR 50.000 pro Investor und Kalenderjahr.
Die Abwicklung und das Programmmanagement dieser Fördermaßnahme erfolgte durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) als Abwicklungsstelle.
Ursprünglich war das Förderprogramm „AWS Risikokapitalprämie für innovative Start-ups“ befristet für 3 Jahre von 2017 bis 2019 mit einem Budget von jährlich EUR 15 Mio. (inkl. Abwicklungskosten) geplant. Aufgrund der damals anhaltend guten Konjunktur und einer Ausnutzung von rd. 43 % im Jahr 2017 wurde dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt. Durch die Einstellung wurde zusätzlich ein von der damaligen Bundesregierung angestrebter Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet.
Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1.1.2017 und 31.12.2017 bei der AWS eingereicht worden sind, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Insgesamt erfolgten von der AWS 787 Förderzusagen mit einem Zuschussvolumen iHv. rd. EUR 6,3 Mio., die wiederum ein Gesamtfinanzierungsvolumen von rd. EUR 37,23 Mio. umfassten. Tatsächlich erfolgten bis Ende 2019 auf Basis dieser Zusagen Auszahlungen an Fördernehmer iHv. insgesamt EUR 6,1 Mio. Die Abwicklung durch die AWS endete ebenfalls 2019; die Abwicklungskosten beliefen sich auf insgesamt EUR 524.442.
Durch den vorzeigen Antragstopp konnten die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Zielvolumina zwar nicht erreicht werden. Allerdings zeigten die geförderten Projekte sehr wohl, dass ein Anreiz für private Investoren geschaffen werden konnte, sich an innovativen Start-ups in Österreich mit Eigenkapital oder zumindest eigenkapitalähnlichen Mitteln zu beteiligen. Somit werden trotz der kurzen Laufzeit die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens mit als "teilweise eingetreten" eingestuft.
Verbesserungspotentiale
In Zeiten einer damals anhaltend guten Konjunktur hat sich gezeigt, dass das Programm nicht entsprechend der ursprünglich angenommenen Erwartungen angenommen wurde. Darüber hinaus wurden auch in der Abwicklung selbst komplexe Prozesse identifiziert (z. B. durch eine im Vorfeld der Förderzusage zu bestätigende Startup-Qualifikation gemäß einer in der Richtlinie festgelegten Startup-Definition).
Die durch das Programm "AWS Risikokapitalprämie für innovative Start-ups" gewonnenen Erfahrungen waren jedoch sehr hilfreich und haben wesentlich zur einfachen und wirksamen Gestaltung des Programms "AWS COVID-19 Start-up Hilfsfonds" im ersten Jahr der COVID-19 Pandemie beigetragen.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.