Bundeswasserbauverwaltung 2017 - Schutzwasserwirtschaft
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Bundeswasserbauverwaltung 2017 | BMLRT | UG 42 | 2017 | 2017 | -99.383 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Richtlinie: Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl L 288/27)
Problemdefinition
Die Schutzwasserwirtschaft als Teilbereich der Wasserwirtschaft ist die Regelung und Gestaltung des oberirdischen Abflusses, um den Schutz des Menschen mit seinem Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum und von Kulturgütern sowie die Erhaltung und den Schutz der Gewässer mit den Hochwasserabflussgebieten und den durch die Gewässer unmittelbar beeinflussten Räumen sicherzustellen.
Rechtliche Grundlagen: Den übergeordneten Rahmen gibt das Wasserrechtsgesetzt 1959 vor. In technischer Hinsicht sind das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) gemäß §3 Abs. 2 WBFG, Fassung 2016 die Grundlagen. Die Abwicklung der Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) (Anwendungsbereich WBFG) erfolgt gem. Art 17 B-VG 1920 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Die BWV ist die staatliche Organisation zur Betreuung der Fließgewässer (außer Wildbächen und Wasserstraßen) und zur Durchführung der Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft.
Die förderbaren Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung sind im WBFG 1985 definiert.
Die Bundeswasserbauverwaltungen erhalten die antragsgegenständlichen Bundesmittel auf Basis eines Jahresarbeitsprogramms. Als dessen verwaltungstechnische Grundlage dient seit 2014 die Projektsdatenbank der KPC.
Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen. Schützenswert sind Bauten im gewidmeten Bau- und Betriebsgebiet, Infrastrukturanlagen und erhaltenswerte Einzelbauten.
Die Schutzziele werden unter Berücksichtigung einzugsgebietsbezogener Betrachtung der Gewässer unter Beachtung folgender Grundsätze erreicht:
- Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen
- Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes
- Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener natürlicher Abfluss- und Retentionsräume
- Berücksichtigung der Vorgaben bezüglich der gewässerökologischen Ziele gem. WRG 1959
-Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege
Die förderbaren Maßnahmen der BWV sind in den entsprechenden Paragraphen §§ des WBFG definiert.
Die laufende Absicherung der Schutzziele erfolgt im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzmanagements mit folgendem Ablauf:
- Vorsorge (Flächenvorsorge und Verhaltensvorsorge bis zur Absiedelung)
- Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Schutzmaßnahmen
- Bewältigung von Hochwasserereignissen (technischer Hochwasserschutz, liegt als Katastrophenschutz im Wesentlichen in Länderkompetenz)
- Nachsorge
- Bewusstseinsbildung
Den schutzwasserwirtschaftlichen Planungen und Projektierungen wird als Größenwert des Schutzbedürfnisses im Allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis zu Hochwasserereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit (HQ100) zugrunde gelegt.
Weiters ist bei allen Hochwasserschutzprojekten eine Betrachtung für Restrisiko (Versagen von Hochwasserschutzbauwerken und -anlagen) durchzuführen.
Der Vergleich der Hochwasserereignisse 2002 bis 2017 zeigt, dass bei vergleichbaren Ereignissen die Schäden hauptsächlich aufgrund inzwischen getroffener Hochwasserschutzmaßnahmen auf mehr als Viertel gesunken sind.
Als Faustregel für den volkswirtschaftlichen Nutzen kann gesagt werden, dass mit jedem Euro, der für Schutzmaßnahmen ausgegeben wird, zumindest Schäden im Mittel von rd. doppelter Höhe vorsorglich verhindert werden können, wobei in städtischen Gebieten der Nutzen-Kostenfaktor weit höher liegt als in ländlichen Gebieten (Streusiedlungen). Beispielhaft wurde ein Nutzen-Kostenverhältnis für die Hochwasserschutzmaßnahmen Bründlbach in Graz von 17,1 und für die Maßnahme Schöcklbach von rd. 15,0 ermittelt; für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den ländlichen Bereichen Gleisdorf beziehungsweise Groß St. Florian wurden Nutzen-Kostenwerte von 2,7 bzw. 1,39 errechnet.
Weiters ist die Erhaltung und Erneuerung des bereits bestehenden Bestandes an Hochwasserschutzbauten eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit. Derzeit werden von den vorhandenen finanziellen Mitteln dazu etwa 28 % aufgewendet, wobei dieser Anteil steigend ist.
Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Wasser ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
- Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
- Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten
- Pläne für das Hochwasserrisikomanagementliegen vor
Diese drei Arbeitsschritte werden alle sechs Jahre wiederholt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es daher zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden. Mit der Hochwasserrichtlinie werden noch 2017 abgestimmte Maßnahmen und Ziele für die besonders betroffenen Gebiete vorliegen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Allein in Salzburg(Zellerbecken) und der Steiermark (Mur, Raababach, Stadt Graz) sollen die bereits behördlich genehmigte Großprojekte des Wasserbaus ab 2017 mit Bauzeiten von rund 4 Jahren mit insgesamt rund 50 mio € Baukosten (ca.30 mio € Bundesmittel) umgesetzt werden.
Kontinuierlich erhöhen sich auch durch den vermehrten Hochwasserschutzausbau der letzten Jahrzehnte Jahr für Jahr die gesetzlich verpflichteten Instandhaltungskosten (Rückhaltebecken, Dämme, Gewässerprofile). Unregelmäßige Wartungen und Reparaturen von Dämmen und Gewässerprofilen gefährden Menschen und verursachen große Schäden an Volksvermögen!
Eine neue beunruhigende Entwicklung infolge des Klimawandels (im Zusammenhang mit dem Rückgang des Permafrostes und dem Gletscherrückgang) tritt in Form einer starken Mobilisierung von großen Sedimentmassen auf. Der damit verbundenen extremen Zunahme des Räumungsaufwandes stehen exponentiell steigende Kosten für die Verwertung und Deponierung gegenüber. Budgetwirksam ist auch infolge sekundärer Naturkatastrophen (Waldbrand, Steinschlag, Lawinen, Erosion) der Anstieg des Finanzierungsbedarfs für flächenwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere im Bundesland Tirol.
Für bereits begonnene und zugesicherte große Baumaßnahmen (Dämme, Rückhaltebecken, Regulierungen etc.) ist zumindest eine mittelfristige Planungssicherheit erforderlich.
Mit einer Senkung der Planungskosten ist aufgrund des hohen Aktualisierungsdrucks bestehender Planungen und der laufenden Digitalisierung im Sinne der INSPIRE-Richtlinie bzw. des neuen Planungszyklus der Europäischen Hochwasserrichtlinie nicht zu rechnen.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Im Regierungsprogramm 2017-2022, S 155, ist der Ausbau des Hochwasserschutzes festgeschrieben: "Dem Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Hochwasserschäden gilt höchste Priorität".
Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Sektion Wasserwirtschaft ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
- Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
- Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten
- Pläne für das Hochwasserrisikomanagementliegen vor
Diese drei Arbeitsschritte werden alle sechs Jahre wiederholt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es daher zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden. Mit der Hochwasserrichtlinie werden noch 2017 abgestimmte Maßnahmen und Ziele für die besonders betroffenen Gebiete vorliegen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 362 | 362 | 0 | 369 | 369 | 0 | 377 | 377 | 0 | 384 | 384 | 0 | 392 | 392 | 0 | 1.884 | 1.884 | 0 |
Personalaufwand | 1.034 | 1.034 | 0 | 1.055 | 1.055 | 0 | 1.076 | 1.076 | 0 | 1.097 | 1.097 | 0 | 1.119 | 1.119 | 0 | 5.381 | 5.381 | 0 |
Werkleistungen | 450 | 450 | 0 | 450 | 450 | 0 | 450 | 450 | 0 | 450 | 450 | 0 | 450 | 450 | 0 | 2.250 | 2.250 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 41.868 | 41.868 | 0 | 21.000 | 21.000 | 0 | 13.000 | 13.000 | 0 | 9.000 | 9.000 | 0 | 5.000 | 5.000 | 0 | 89.868 | 89.868 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 43.714 | 43.714 | 0 | 22.874 | 22.874 | 0 | 14.903 | 14.903 | 0 | 10.931 | 10.931 | 0 | 6.961 | 6.961 | 0 | 99.383 | 99.383 | 0 |
Nettoergebnis | -43.714 | -43.714 | -22.874 | -22.874 | -14.903 | -14.903 | -10.931 | -10.931 | -6.961 | -6.961 | -99.383 | -99.383 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Mittel der Bundeswasserbauverwaltung konnten im Betrachtungszeitraum sparsam und erfolgreich für die gesetzten Ziele eingesetzt werden. Die Jahrestangenten der Bundesländer wurden zur Gänze ausgeschöpft. Der überwiegende Großteil der im Jahresarbeitsprogramm am Jahresanfang dargestellten Vorhaben wurde dementsprechend umgesetzt. Baulich-, wirtschaftlich- oder witterungsbedingte Änderungen des Programms wurden durch Umschichtungen ausgeglichen und wichtige Vorhaben dadurch beschleunigt und/oder frühzeitig abgeschlossen. Die entstandenen finanziellen Auswirkungen entsprechen beinahe exakt den Planungen im JAP.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Errichtung neuer Hochwasserschutzmaßnahmen und vor Allem auch die kostenintensive Instandhaltung und Pflege bereits bestehender Anlagen trägt die Bundeswasserbauverwaltung entscheidend zum Erhalt eines sicheren Lebensraumes bei.
Unter anderem kann dadurch dem Tourismus eine attraktive und im In- und Ausland hoch geschätzte Zusatzdimension im Vergleich zu anderen Ländern geboten werden. -
Wirkungsdimension: Umwelt
Subdimension(en):
- Wasser
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung werden nicht nur Lebens- und Wirtschaftsräume besser vor Naturgefahren geschützt, sondern auch lebenswichtige Zusatzziele erreicht.
Beispielhaft wird aufgezählt:
- Erhalt des Grundwasserspiegels durch definierte Gewässerränder
- Verhinderung des Eintritts von Schadstoffen in die Oberflächen- und Grundwässer durch Schutz der Siedlungsräume vor Überflutungen
Erhaltung und Verbesserung der Ökologie durch Aufweitungen, Anbindung von Altarmen oder Beseitigung/Durchgängigmachung von Wanderhindernissen -
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Für den gegenständlichen Zeitraum wurde im Zuge der geplanten und in weiterer Folge umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen und in deren unmittelbarer Folge mit der Schaffung von etwa 1500 Arbeitsplätzen als Sekundäreffekt gerechnet. Die tatsächliche Zahl ist nicht ermittelbar, dürfte sich jedoch nach Auskunft einiger Bundesländer in etwa dem Prognostizierten entsprechen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Mittel der Bundeswasserbauverwaltung konnten im Betrachtungszeitraum sparsam und erfolgreich für die gesetzten Ziele eingesetzt werden.
Als Hauptziel der wasserbaulichen Arbeiten der Bundeswasserbauverwaltung ist die Anzahl der hochwasserrelevanten Einzugsgebiete mit abgeschlossenen Schutzmaßnahmen (Schutzfunktion bis 100 jährliche Hochwassereintrittswahrscheinlichkeit definiert (sh. Kennzahl zu Ziel 1). Zusätzliche Kenngrößen in der WFA (geschützte Personen und Gebäude, neu geschaffene Retentionsflächen etc.) bilden gemeinsam die Basis für diese Zielerreichung.
Durch die Errichtung neuer Hochwasserschutzmaßnahmen und vor Allem auch die kostenintensive Instandhaltung und Pflege bereits bestehender Anlagen trägt die Bundeswasserbauverwaltung entscheidend zum Erhalt eines sicheren Lebensraumes bei.
Unter anderem kann dadurch dem Tourismus eine attraktive und im In- und Ausland hoch geschätzte Zusatzdimension im Vergleich zu anderen Ländern geboten werden.
Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung werden nicht nur Lebens- und Wirtschaftsräume besser vor Naturgefahren geschützt, sondern auch lebenswichtige Zusatzziele erreicht.
Beispielhaft wird aufgezählt:
- Erhalt des Grundwasserspiegels durch definierte Gewässerränder
- Verhinderung des Eintritts von Schadstoffen in die Oberflächen- und Grundwässer durch Schutz der Siedlungsräume vor Überflutungen
- Erhaltung und Verbesserung der Ökologie durch Aufweitungen, Anbindung von Altarmen und Auen oder Beseitigung/Herstellung der Durchgängigkeit von Wanderhindernissen
Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie zum Beispiel entlang der Donau 2002 und 2013. Gefahren durch Hochwasser müssen mit einer umfassenden Herangehensweise behandelt werden. Der nationale Hochwasserrisikomanagementplan RMP2021 zeigt mögliche Hochwassergefährdungen auf und definiert geeignete Maßnahmen zu deren Minderung. Neben dem technischen Hochwasserschutz müssen auch andere relevante Sektoren sowie deren Planungen und Maßnahmen (wie Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz oder Bewusstseinsbildung) berücksichtigt werden. Durch die gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise soll eine Reduktion bestehender Risiken sowie eine Vermeidung neuer Risiken erreicht werden. Ebenso sind die Öffentlichkeit, Interessensvertretungen sowie lokale Akteurinnen und Akteure in ein wirksames Hochwasserrisikomanagement bestmöglich einzubeziehen. Daher bestand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Möglichkeit eine Stellungnahme zum RMP2021 abzugeben.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.