Ausbildungspflichtgesetz
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Ausbildungspflichtgesetz | BMA | UG 20 | 2016 | 2016 | -196.748 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überplanmäßig erreicht: Gewährleistung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes für Jugendliche (BVA 2016 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung (BVA 2016 – Planung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Problemdefinition
Pro Jahrgang verlassen geschätzte rd. 5.000 junge Menschen das Bildungs- oder Ausbildungssystem ohne über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. Dies führt dazu, dass 13 % der 15-24-Jährigen sich nicht in Ausbildung befinden und keinen Abschluss über die Pflichtschule hinaus haben. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt:
. Doppelt so hohes Arbeitslosigkeits-Risiko;
. Vierfaches Risiko von Hilfsarbeit;
. Siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen;
. ein Fünftel dieser Personen ist armutsgefährdet.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Überlegungen zur Einführung einer allgemeinen Ausbildungspflicht in Österreich gründeten u. a. auf den Zielen der Strategie „Europa 2020“, worin – ausgehend von den Erfahrungen der unmittelbar vorausgegangenen Wirtschaftskrise – die Reduzierung von vorzeitigen Schulabbrüchen sowie die Verbesserung der Beschäftigungsquoten auch junger Menschen zentrale Elemente darstellen.
Die konkrete Ausformung der Ausbildungspflicht folgte auch den Überlegungen der 2013 eingeführten europäischen Jugendgarantie, in welcher sich alle EU-Mitgliedsstaaten dazu bekannten, allen unter 25-jährigen innerhalb von 4 Monaten einen Zugang zu Arbeit, Aus- oder Weiterbildung zu gewährleisten. Die Jugendgarantie wurde im Jahr 2020 verstärkt und auf die Zielgruppe junger Menschen unter 30 Jahren ausgeweitet.
Im österreichischen Regierungsprogramm 2013-2018 wurde schließlich mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit aller Menschen in Österreich die Ausbildungspflicht etabliert und somit nicht nur die Ziele der europäischen Ebene aufgenommen, sondern auch eine langfristige Strategie zur Bewältigung des Wandels der Arbeitswelt sowie die Bekämpfung des drohenden Fach- und Arbeitskräftemangels verankert. Auch im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm stellt die Ausbildungspflicht ein zentrales Element der Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs auf dem Arbeitsmarkt dar.
Die Ausbildungspflicht leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (UN). Hier vor allem zu den Zielen #4 „Hochwertigen Bildung“ und #8 „Menschwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“. In der aktuellen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bspw. das Ziel festgelegt, die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welchen durch berufliche Qualifikationen eine menschenwürdige Arbeit ermöglicht wird, wesentlich zu erhöhen.
Schließlich ist auch die Österreichische Jugendstrategie eng verknüpft mit den SDG und den Europäischen Jugendzielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027. Die Ausbildungspflicht nimmt im Rahmen dieser nationalen Strategie eine zentrale Rolle im Handlungsfeld „Bildung und Beschäftigung“ ein.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
-
zur Gänze eingetreten:
Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch
- zur Gänze eingetreten: Einrichtung einer Koordinationsstelle "AusBildung bis 18"
- zur Gänze eingetreten: Einrichtung eines Systems zur Identifikation und Meldung der betroffenen Jugendlichen
- zur Gänze eingetreten: Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Ausbildungspflicht sowie wissenschaftliche Begleitung
- zur Gänze eingetreten: Erweiterung des Jugendcoachings, Produktionsschulen und anderer SMS Angebote
- zur Gänze eingetreten: Erweiterung von AMS Angeboten und Pilotprojekte
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 188 | 260 | 72 | 619 | 920 | 301 | 1.283 | 1.980 | 697 | 1.725 | 2.630 | 905 | 1.944 | 2.750 | 806 | 5.759 | 8.540 | 2.781 |
Transferaufwand | -40 | -40 | 0 | -175 | -175 | 0 | -302 | -302 | 0 | -2.044 | -2.044 | 0 | -4.097 | -4.097 | 0 | -6.658 | -6.658 | 0 |
Werkleistungen | 6.870 | 6.800 | -70 | 19.673 | 19.700 | 27 | 41.338 | 37.800 | -3.538 | 52.179 | 51.100 | -1.079 | 56.443 | 56.500 | 57 | 176.503 | 171.900 | -4.603 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 204 | 83 | -121 | 207 | 150 | -57 | 210 | 170 | -40 | 213 | 180 | -33 | 834 | 583 | -251 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 1.129 | 1.246 | 117 | 5.189 | 5.086 | -103 | 8.815 | 9.079 | 264 | 11.385 | 11.907 | 522 | 11.610 | 12.145 | 535 | 38.128 | 39.463 | 1.335 |
Aufwendungen gesamt | 7.959 | 8.006 | 47 | 24.891 | 24.694 | -197 | 50.058 | 46.727 | -3.331 | 61.730 | 61.133 | -597 | 64.169 | 64.728 | 559 | 208.807 | 205.288 | -3.519 |
Nettoergebnis | -7.771 | -7.746 | -24.272 | -23.774 | -48.775 | -44.747 | -60.005 | -58.503 | -62.225 | -61.978 | -203.048 | -196.748 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
In der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der Ausbildungspflicht wird im Hauptszenario zur Berechnung der makroökonomischen Effekte davon ausgegangen, dass jährlich rund 3.000 Jugendliche zusätzlich einen Abschluss auf der Sekundarstufe II erhalten (= 50 % des berechneten Platzbedarfs in der AB18). Das konservativ gerechnete Szenario führt rechnerisch nach 10 Jahren zu einer Steigerung des BIP um 110 Mio. Euro – längerfristig deutlich mehr. Bei den Sozialversicherungsabgaben wäre dabei ein Anstieg um 200 Mio. Euro zu erwarten. (Studie: https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/5174/ ) Erträge errechnen sich aus den zusätzlich eingenommenen Steuern und AlV-Leistungen aus durch die Ausbildungspflicht zusätzlich entstandenen Beschäftigungsverhältnisse. Der dargestellte Personalaufwand wurde für zusätzliches Personal im Bildungsbereich eingerechnet und aus Mitteln der UG 30 abgedeckt. Durch die Einberechnung dieser Mittel entsteht eine Differenz zwischen den jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln aus der UG 20 und den insgesamt aufgewendeten Summen. Der betriebliche Sachaufwand wurde für Supportleistungen zur Umsetzung der Ausbildungspflicht auf Grundlage von Werkverträgen eingesetzt. Die Werkleistungen werden aus der Summe der jährlichen Gesamtaufwendungen des AMS und des SMS zur Umsetzung ausbildungspflichtbezogener Angebote aus den zusätzlichen Mitteln der UG 20 zusammengesetzt. Negative Transferaufwendungen stellen zusätzliche Einnahmen für AlV-Leistungen (inkl. Sozialversicherung) für durch die Ausbildungspflicht höherqualifiziertes Personal am Übergang in Beschäftigung dar.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Entscheidungsprozesse und -gremien
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Das Geschlechterverhältnis der Steuerungsgruppe der AusBildung bis 18 beträgt laut aktueller Liste der nominierten Personen 16 Frauen gegenüber 10 Männern. In der Liste der nominierten Personen für den Beirat der AusBildung bis 18 werden inklusive der stellvertretenden Personen 11 Frauen und 4 Männer geführt.
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der Ausbildungspflicht wurde mit einer makroökonomischen Modellberechnung u.a. der quantitative Nutzen der Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Löhne, das Bruttoinlandsprodukt sowie die öffentlichen Finanzen analysiert. Laut den Berechnungsergebnissen ergibt sich bereits 10 Jahre nach Einführung der Ausbildungspflicht ein makroökonomischer Return on Investment im Ausmaß von € 110 Millionen jährlich.
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
- Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Anzahl der 15-17-jährigen FABA in Österreich ist seit dem Jahr 2016 rückläufig (2016: 22.614; 2017: 19.774; 2018: 18.078; 2019: 17.493). Letztverfügbare Werte aus dem Jahr 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022.
Die Anzahl der 15-17-jährigen Jugendlichen, die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind, ist in Österreich seit 2016 rückläufig (2016: 20.810; 2017: 17.676; 2018: 16.019; 2019: 15.347). Letztverfügbare Werte aus dem Jahr 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Auf Grundlage der Strategie „Europa 2020“ wurde die Ausbildungspflicht in Österreich initiiert. Ziel ist, jeden Jugendlichen im Anschluss an die Pflichtschule zu einem Abschluss im Aus-Bildungssystem zu führen. Die Ausbildungspflicht trat mit 1. Juli 2017 in Kraft.
Die Entwicklung der Frühen AusbildungsabbrecherInnen (FABA) hat sich positiv entwickelt. Seit 2013 (FABA-Quote = Anteil FABA an der Gesamtbevölkerung 6,3 %) stieg der Wert ab 2015 sprunghaft an und erreichte 2016 mit 8,6% den Höhepunkt. Seit 2017 sinkt die FABA-Quote (2017: 7,6 %; 2018: 7,0 %). Der letzte verfügbare Wert liegt 2019 bei 6,8 %. Entwicklung (2016: 22.614; 2017: 19.774; 2018: 18.078; 2019: 17.493).
Die Anzahl der 15-17-jährigen, die weder erwerbstätig noch in Aus- oder Weiterbildung sind (NEET - Young people neither in employment nor education or training), ist in Österreich rückläufig (2016: 20.810; 2017: 17.676; 2018: 16.019; 2019: 15.347). Letztverfügbare Werte 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022. (https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung/bildungsbezogenes_erwerbskarrierenmonitoring_biber/index.html)
In der WFA-Berechnung zur Schätzung der Kosten wurde von einer Betreuung von jährlich 3.711 FABA ausgegangen (die Hälfte systemferne Jugendliche, ein Drittel mit AMS-Anbindung). Das Interventionsmonitoring zur Analyse der Betreuung ausbildungspflichtiger Jugendlicher ergibt für 2020: von 3.361 abgeschlossenen Interventionen befand sich 4 Monate nach Abschluss über ein Drittel in Ausbildung, 20 % in AMS oder Jugendcoaching-Betreuung, 8 % in Erwerbstätigkeit.
Die Gesamtzahl der Beratungen von ausbildungspflichtigen Jugendlichen pro Jahr der Koordinierungsstellen sind seit 2018 (erste Datenlieferung der BSÖ im März 2018) konstant angestiegen (2018: 4.885; 2019: 6.724; 2020: 6.545; 2021: 8.702).
Die Anzahl der Teilnahmen im Jugendcoaching stieg (2016: 45.132; 2017: 51.521; 2018: 55.505; 2019: 60.089; 2020: 53.515; 2021: 59.988). 2020 wurde der Zugang für Jugendcoaches an Schulen nicht gewährt. Dadurch konnten deutlich weniger Jugendliche teilnehmen.
Auch die Anzahl Teilnahmen an AusbildungsFit stieg mit Ausnahme 2020 konstant an (2016: 3.187; 2017: 3.776; 2018: 4.769; 2019: 5.275; 2020: 4.439; 2021: 5.996). Aufgrund der Gate-Keeping-Funktion des Jugendcoachings sanken 2020 auch die Teilnahmen in AusbildungsFit.
Die Anzahl der Personen, in überbetriebliche Lehrgängen (ÜBA) nahm bis 2020 ab (2016: 15.006; 2017: 14.370; 2018: 13.921; 2019: 12.625; 2020: 11.423). Erklärung: Demographie, Konjunktur und 2020 weniger SchulabgängerInnen durch längeren Verbleib im Bildungssystem. 2021 erfolgte eine leichte Zunahme (12.076 Personen).
Mit zusätzlichen UG20-Mitteln wurden Angebote zur Verbesserung der Angebotsqualität der ÜBA etabliert (Reduzierung von Drop-Outs, Steigerung des Arbeitsmarkterfolges). Im Ausbildungsjahr 2017/18 wurden 38 zusätzliche Einzelprojekte mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Mio. Euro gefördert.
Der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen bis 19 Jahren hat sich positiv entwickelt (2017: 6.063; 2018: 5.187; 2019: 4.812; 2020: 6.075; 2021: 4.449). Ausnahme ist das Corona-Jahr 2020. Nach Erholung des Arbeitsmarktes 2021 konnte das WFA-Ziel Reduktion des durchschnittlichen Bestands um „1.000“ wie bereits 2019 jedoch wieder erreicht werden.
Nachfrage und Angebot auf dem betrieblichen Lehrstellenmarkt: Der Bestand an OL stieg stetig an (2017: 4.650; 2018: 5.479; 2019: 6.247; 2020: 6.022; 2021: 7.243). Anzahl der verfügbaren LS bewegte sich auf gleichbleibendem Niveau – 2020 ausgenommen (2017: 6.154; 2018: 6.205; 2019: 6.830; 2020: 8.159; 2021: 6.865). Informationen zur Lehrausbildung in Österreich: https://ibw.at/en/library/id/539/
Die Einrichtung des Meldesystems wurde abgeschlossen. Ein Resultat der laufenden Qualitätssicherung war die Novellierung des Ausbildungspflichtgesetzes, worin u.a. die Anzahl der Meldezeitpunkte reduziert und dadurch ausbildungspflichtige Jugendliche früher von den Koordinierungsstellen erreicht werden können. Verpflichtende Leermeldungen sowie breite Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzahlen haben zu einer Verbesserung der Datenqualität geführt.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.