Erste Einmalzahlung an Arbeitslose 2020 zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise | BMA | UG 20 | 2020 | 2020 | -153.623 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Problemdefinition
Personen, die infolge der Corona-Pandemie längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung. Diese Einmalzahlung soll einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter überbrücken zu können.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Beitrag zum Regierungsprogramm 2020-2024 Zielsetzung Soziale Sicherheit und Armutsbekämpfung. Die Einmalzahlung stützt das Haushaltseinkommen arbeitsloser Personen und leistet somit einen Beitrag zur Arbeitsbekämpfung.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 31.136 | 28.688 | -2.448 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 31.136 | 28.688 | -2.448 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 198.000 | 182.311 | -15.689 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 198.000 | 182.311 | -15.689 |
Aufwendungen gesamt | 198.000 | 182.311 | -15.689 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 198.000 | 182.311 | -15.689 |
Nettoergebnis | -166.864 | -153.623 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -166.864 | -153.623 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Für die erste Einmalzahlung 2020 für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, geregelt im § 66 AlVG (BGBl. I Nr. 71/2020), wurde im Zeitraum September bis November 2020 in Summe rund € 182,3 Mio. zur Auszahlung gebracht. Dieser Betrag enthält keine Bestandteile der zweiten AlVG-Einmalzahlung 2020 (Dezemberzahlung), geregelt ebenso über den § 66 AlVG, welche mit BGBl. I Nr. 130/2020 am 15.12.2020 in Kraft trat.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Öffentliche Einnahmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die erste AlVG-Einmalzahlung 2020 erreichte rund 195.000 Frauen und rund 210.000 Männer, was der geschlechtsspezifischen Verteilung der AlVG-LeistungsbezieherInnen entspricht.
Im Erstrundeneffekt kann von einem Rückfluss an Umsatzsteuer an den Bundeshaushalt durch die gesicherten Konsumausgaben in Höhe von rund € 28,7 Mio. ausgegangen werden. -
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Haushaltseinkommen wurden durch die erste AlVG-Einmalzahlung 2020 um rund € 182,311 Mio. erhöht, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage je nach geschätzter Sparquote der Personengruppe um mindestens rund € 169 Mio.
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Mit der ersten AlVG-Einmalzahlung 2020 konnte in rund 405.000 Fällen die Einkommenssituation von Personen, deren Arbeitssuche durch die COVID-19-Pandemie erschwert war, verbessert werden.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Arbeitssuche wurde durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie erschwert und durchschnittlich verlängert. Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen stieg 2020 und bis Jahresmitte 2021 an. Die pandemiebedingt verlängerte Arbeitslosigkeit verursacht in vielen Fällen auch finanzielle Probleme für die betroffenen Haushalte.
Die formulierte Zielsetzung der Stabilisierung der Einkommen der Arbeitssuchenden wurde im vom Nationalrat festgelegten Umfang erreicht.
Die Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung sollte rund 400.000 Personen erreichen und die Einkommenssituation der Betroffenen um bis zu in Summe € 200 Mio. verbessern. Damit wird die Einkommenssituation der Betroffenen stabilisiert und gesamtwirtschaftliche Kaufkraft angehoben. Die Einmalzahlung beträgt € 450,- pro anspruchsberechtigter Person und wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe ausbezahlt.
Die erste Einmalzahlung der Arbeitslosenversicherung (Zahlungen im Zeitraum September bis November 2020) erreichte rund 405.000 Personen, die empirische Zahlungssumme hierfür betrug insgesamt rund € 182 Mio.
Eine zweite Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung (in Höhe von € 150,- bis € 450,- pro anspruchsberechtigter Person) wurde ab Dezember 2020 ausgezahlt.
Verbesserungspotentiale
Einbeziehung von Personen mit Krankengeldbezug im Anschluss an Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in die Einmalzahlung zur Einkommensstabilisierung. Damit werden zusätzliche Personen in diese AlVG Einmalzahlung einbezogen. Diese Ergänzung wurde mit BGBl. I Nr. 130/2020 (§ 41 Abs. 5 AlVG) umgesetzt.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.