Abschluss der Leistungsvereinbarung 2018 – 2020 mit dem IST Austria
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überplanmäßig eingetreten: | Abschluss der Leistungsvereinbarung 2018 – 2020 mit dem Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) | BMBWF | UG 31 | 2018 | 2018 | -155.900 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes (BVA 2018 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse (BVA 2018 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Bewusstsein für Wissenschaft und Forschung (BVA 2018 – Planung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Hochschulplan und Leistungsvereinbarungen mit Universitäten (Finanzjahr des Vorhabens: 2018)
- überwiegend erreicht: Stärkung des öffentlichen Interesses an Wissenschaft und Forschung (Finanzjahr des Vorhabens: 2018)
- zur Gänze erreicht: Umsetzung der Leistungsvereinbarung 2018-2020 mit der ÖAW und dem IST Austria (Finanzjahr des Vorhabens: 2018)
Problemdefinition
Das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) wurde mit Bundesgesetz vom 19. Mai 2006 (BGBl. I Nr. 69/2006) als juristische Person des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet. Es dient der Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung und orientiert sich laut § 2 (2) an folgenden Grundsätzen:
1. Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Art. 17 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867)
2. Unabhängigkeit in allen wissenschaftlichen Angelegenheiten sowie in den Bereichen Organisation, Management und Personalauswahl
3. Forschung auf Grundlage höchster international anerkannter Standards
4. Weltweite Rekrutierung von höchstqualifiziertem Forschungspersonal
5. Ausbildung von höchstqualifizierten Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern
6. Internationale Ausrichtung in Forschung und Lehre
7. Mitwirkung beim Aufbau von "Spin-Offs"
8. Intensive Kooperation mit in- und ausländischen universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
Nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des IST Austria (kurz "15a B-VG Vereinbarung", BGBl. I Nr. 100/2012) hat sich der Bund verpflichtet, das IST Austria dauerhaft zu errichten und gemeinsam mit dem Land Niederösterreich zu erhalten. Diese Vereinbarung stellt den finanziellen Rahmen für die Leistungsvereinbarung dar. Gemäß der Rahmenvereinbarung zu den Leistungsvereinbarungen vom März 2015, welche die rechtliche Grundlage der LV darstellt, enthält die Leistungsvereinbarung folgende Punkte:
- Forschungsimmanente Qualitätskriterien
- Vorhaben, die sich aus Gesetz und Entwicklungsdokument ergeben
- Berichts- und Offenlegungspflichten des Instituts
- Leistungen des Bundes
Die abzuschließende Leistungsvereinbarung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2020. Die LV legt die Zielsetzungen und Maßnahmen fest, zu deren Umsetzung sich das IST Austria für die Dreijahresperiode 2018-2020 verpflichtet.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das gegenständliche Vorhaben unterstützt mehrere Maßnahmen des Regierungsprogramms und trägt zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der derzeit gültigen FTI-Strategie bei.
Beispiele hierfür sind:
• Exzellenzorientierung vorantreiben: IST Austria dient lt. Errichtungsgesetz der Spitzenforschung.
• Ausbau der internationalen Attraktivität als akademischer Standort: Die Arbeitssprache am IST Austria ist Englisch, Tenure-Track-Karrieremodell, internationale Graduate School etc.
• Bestmögliche Nutzung der EU-Förderprogramme: Der Europäische Forschungsrat (ERC) ist einer der Hauptfördergeber für Drittmittel am IST Austria.
• Brückenschlag von der Grundlagenforschung bis zur Verwertung von Forschungsergebnissen, Wissenstransfer: Der Technologiepark IST Park befindet sich im stetigen Wachstum, Entrepreneurship wird über das TWIST Programm gefördert, die Investitionsplattform IST CUBE unterstützt bei der Gründung und Entwicklung von Tech-Start-ups etc.
• Exzellenzinitiative zur Steigerung der kompetitiven Grundlagenforschung (z. B. Förderung herausragender Nachwuchswissenschafter/innen, kompetitive Anreize für Forschungsexzellenz für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen): Ein Drittel der Bundesfinanzierung erfolgt leistungsabhängig, der herausragende wissenschaftliche Nachwuchs wird im Rahmen der Master- und PhD-Ausbildung in der Graduate-School sowie im Postdocprogramm gefördert; Tenure-Track-Karrieremodell nach Vorbild der US-Universitäten; durchgängige „internen Karrieren“ sind nicht möglich, Assistant Professor/inn/en haben von Beginn an volle wissenschaftliche Unabhängigkeit etc.
• Grundfinanzierungsmodell außeruniversitärer Einrichtungen zw. Bund und Ländern: Bestehende Vereinbarung gem. Art.15a B-VG zwischen Bund und Land NÖ als Erhalter des IST Austria, langfristiger Planungshorizont 2007-2026.
• Teilnahme am globalen Wettbewerb um die „besten Köpfe“: IST Austria rekrutiert weltweit die in ihrem Bereich führenden Forschenden.
• Beitrag zum Aufbau exzellenter Forschungsschwerpunkte (siehe oben).
In diesem Sinne trägt das Vorhaben zum Unterziel 9.5 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – SDGs bei. ("Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“)
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überplanmäßig eingetreten: Forschung auf Grundlage höchster international anerkannter Standards
- überplanmäßig eingetreten: Ausbildung und weltweite Rekrutierung von höchstqualifiziertem Forschungspersonal
- überplanmäßig eingetreten: Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft und Forschung
- überplanmäßig eingetreten: Intensive Kooperation mit in- und ausländischen universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 26 | 26 | 0 | 27 | 27 | 0 | 27 | 27 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 80 | 80 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 42.500 | 33.875 | -8.625 | 68.600 | 51.443 | -17.157 | 94.500 | 70.272 | -24.228 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 205.600 | 155.590 | -50.010 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 75 | 75 | 0 | 77 | 77 | 0 | 78 | 78 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 230 | 230 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 42.601 | 33.976 | -8.625 | 68.704 | 51.547 | -17.157 | 94.605 | 70.377 | -24.228 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 205.910 | 155.900 | -50.010 |
Nettoergebnis | -42.601 | -33.976 | -68.704 | -51.547 | -94.605 | -70.377 | 0 | 0 | 0 | 0 | -205.910 | -155.900 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Ein Drittel der Bundesfinanzierung des IST Austria wird leistungsabhängig ausbezahlt. Dieser leistungsbezogene Finanzierungsanteil kann in einem Jahr nur abgerufen werden, wenn im vorangegangenen Jahr die entsprechende Leistung erbracht wurde. Die in einem Jahr nachweislich von IST Austria lukrierten Drittmittelflüsse werden, so sie die Kriterien laut LV erfüllen, im Folgejahr vom Bund verdoppelt. Da die Drittmitteleinwerbung im (internationalen) Wettbewerb erfolgt und mit vielen Unsicherheiten behaftet ist, kann es zu Schwankungen zwischen Planung und tatsächlichem Erfolg kommen. Die Differenz der Auszahlung gegenüber der Planung ergibt sich durch die jährliche Abrechnung der tatsächlich eingeworbenen Drittmittel aus dem Vorjahr, die verdoppelt werden. Da das IST Austria in der Leistungsperiode 2018 bis 2020 äußerst erfolgreich in der Einwerbung von Drittmitteln war, überstieg das per LV vereinbarte Budget den tatsächlichen Bedarf des Instituts. Im Sinne einer bedarfsgerechten Finanzierung wurden daher in der gesamten Leistungsperiode ca. € 50 Mio. weniger an Bundesmitteln vom IST Austria abgerufen, als per LV vereinbart.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
IST Austria als international sichtbares Spitzenforschungsinstitut mit Graduiertenausbildung ist ein attraktiver Arbeitsplatz für herausragende Forscher/innen aus der ganzen Welt. Auch in der Verwaltung des Instituts bedarf es hochkompetenter Kräfte, die mit ihrer Arbeit exzellente Forschungsleistungen ermöglichen. Im LV-Zeitraum konnte die Zahl der am Institut tätigen Mitarbeiter/innen auf 841 ausgebaut werden, davon 495 Wissenschaftler/innen (59 Professor/innen, 190 Postdocs, 246 PhD Studierende) (Quelle: Protokoll des 3. Begleitgesprächs zwischen IST Austria und BMBWF am 1.10.2021). Neben der Region stärkt das Institut als Arbeitgeber den gesamten Forschungsstandort Österreich.
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Entscheidungsprozesse und -gremien
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Ziele wie die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Förderung der Vielfalt durch den Ausbau von Gender Mainstreaming und Diversity Management sowie weiterer für das Institut relevanter Diversitätsdimensionen (vor allem Internationalität) werden in allen Planungs-, Entscheidungs- und Organisationsprozessen berücksichtigt. Im Rahmen der LV 2018-2020 hat IST Austria das Audit „berufundfamilie“ erfolgreich durchlaufen. Ebenso werden die Maßnahmen eines umfassenden Personalentwicklungs- und Karriereförderplans laufend umgesetzt und weiterentwickelt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird auch durch ein „Dual Career Service“ bei der Rekrutierung von Professorinnen und Professoren oder entsprechende Kinderbetreuungsangebote (siehe „Kinder und Jugend“) bestmöglich unterstützt. Bei der Berufung von Professorinnen und Professoren wird die angestrebte Diversität berücksichtigt und in allen einschlägigen Sitzungen, Findungskommissionen und Beratungsgremien wird ein Schwerpunkt auf die Suche nach hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen gelegt. Hierzu hat das Institut eigens ein Woman Scouting entwickelt, das sich an international Best-Practice-Beispielen orientiert und mit dem gezielt geeignete Kandidatinnen gesucht und zur Bewerbung motiviert werden. Auch bei der Zusammensetzung derartiger Gremien wird auf einen möglichst hohen Frauenanteil geachtet. Zudem sind zehn Prozent der leistungsabhängigen Bundesfinanzierung von gesetzten Maßnahmen zur Stärkung der Diversität am Campus und zur Karriereförderung inklusive Gender Mainstreaming abhängig.
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
IST Austria hat im LV-Zeitraum verschiedene Formate zur Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die wissenschaftliche Forschung umgesetzt. Dies erfolgte über diverse, regelmäßig stattfindende Bildungsangebote und Veranstaltungen im Bereich Science Education. Dabei richtet sich das Programm an verschiedene Altersgruppen und knüpft publikumsorientiert an verschiedene Kenntnisstände an. Zu den regelmäßig stattfindenden Formaten gehören z. B. Konferenzen & Symposien, IST Lectures, der Science-Industry Talk, TWIST Talks, zudem ist IST Austria Gastgeber bei der “Langen Nacht der Forschung”, richtet einen Sommercampus sowie einen WoMen in Science Day aus.
Darüber hinaus bietet das Institut auf seinem Campus einen Kindergarten inkl. Krippe (ab 3 Monate) an.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überplanmäßig eingetreten.
IST Austria hat die Zielsetzungen der LV 2018-2020 sehr gut und über seine ursprüngliche Zielsetzung hinaus umgesetzt: 2020 lukrierte IST Austria Drittmittelflüsse in der Höhe von 21,64 Mio. Euro (im ursprünglich festgelegten Zielwert wurden 15 Mio. Euro angestrebt). Das tatsächliche Ausmaß an erfolgreich im internationalen Wettbewerb eingeworbenen Drittmitteln, die im Falle von IST Austria zu einem Großteil aus der EU-Spitzenforschungsförderung (Europäischer Forschungsrat, ERC) stammen, war im Vorfeld nicht absehbar. Solche Programme sind hoch kompetitiv und weisen daher in der Regel entsprechend geringe Erfolgsaussichten auf. Umso bemerkenswerter ist es, dass IST Austria bei Einwerbungen von ERC-Drittmitteln seit Jahren überdurchschnittlich performt. 2019 wurde das IST Austria wie im IST Austria Gesetz §5 (2) vorgeschrieben durch ein international ausgewiesenes, siebenköpfiges Expert/inn/enkomitee evaluiert. Das Ergebnis wurde im Februar 2020 vorgelegt. Dem IST Austria wird darin bescheinigt, auf einem guten Weg zu sein, seine vorgegebenen Ziele zu erreichen. Die vom Komitee ausgesprochenen Empfehlungen fanden anschließend sowohl in der Verhandlung der LV 2021-2023 als auch in der Novellierung der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG mit dem Land Niederösterreich Berücksichtigung, die ab dem 1.1.2022 in Geltung ist.
Der Prozentsatz der PhD-Studierenden, die 2016 ihr Qualifying Exam bestanden haben und 2020 promoviert wurden liegt bei 95,8 % und liegt so deutlich über dem Zielwert von 75 %, der in der WFA vereinbart wurde. Aus den Daten zur Genderquote am IST Austria ist ersichtlich, dass mit zunehmender Karrierestufe der Frauenanteil sukzessive abnimmt (Phänomen der „leaky pipeline“). Deshalb veröffentlicht das IST Austria seine Ausschreibungen gezielt in Kanälen, von denen man sich eine hohe Reichweite zu vielversprechenden weiblichen Nachwuchswissenschaftlerinnen verspricht. Wie in der WFA vereinbart, nutzt das Women-Recruiting-Komitee das gezielte Women-Scouting von "Promising Candidates", die eine persönliche Einladung bekommen mit der Aufforderung sich zu bewerben. Besonders etabliert hat sich dabei das gezielte Ansprechen geeigneter Kandidatinnen bereits in frühen Karrierestufen, die den Forscherinnen einen konkreten Ausblick auf eine Karriere am IST Austria geben. Im Jahr 2020 sind am IST Austria 250 PhD-Studierende eingeschrieben, davon 42,4 % Frauen, das entspricht 106 Köpfen. Per WFA waren 66 weibliche Kandidatinnen angestrebt, womit die Maßnahme deutlich übertroffen wurde. IST Austria betreibt eine intensive Kooperation mit in- und ausländischen universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. Dies spiegelt sich in der Anzahl an Einträgen in der Datenbank des BMBWF für Kooperationen zur Verfügung gestellter Forschungsinfrastrukturen wider. 2020 hatte das IST Austria dort 73 Einträge. In der Datenbank Scopus wurden 381 Publikationen von IST Austria im Jahr 2020 ausgewiesen. Davon haben 318 Publikationen mindestens eine Koautorin bzw. einen Koautor mit einer anderen Affiliation. Das bedeutet, dass 83 % aller Publikationen im Rahmen von Kooperationen entstanden sind. Das WFA-Ziel der LV 2018-2020 (mehr als 75 %) wurde somit erreicht.
Zusammenfassend lässt sich daher festhalten, dass IST Austria alle vier Zielvorgaben und den damit verbundenen Maßnahmen erreicht bzw. sogar übertroffen hat.
Verbesserungspotentiale
Das Evaluierungskomitee der 3. wissenschaftlichen Evaluierung sprach einige Empfehlungen für die weitere Entwicklung des Instituts aus, die sowohl in der Verhandlung der LV 2021-2023 als auch in der Novellierung der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG mit dem Land Niederösterreich Berücksichtigung fanden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.