Förderprogramme zum Thema KOOPERATION WISSENSCHAFT-WIRTSCHAFT (2019-2021)
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Förderprogramme zum Thema KOOPERATION WISSENSCHAFT-WIRTSCHAFT | BMK | UG 34 | 2019 | 2021 | -8.787 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Problemdefinition
In der EU liegt Österreich zusammen mit Finnland an der Spitze bezüglich des Anteils der Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist damit im internationalen Vergleich sehr gut ausgeprägt. Unternehmen, die mit Universitäten kooperieren, entwickeln häufiger technologisch "radikalere" Innovationen als Unternehmen, die für ihre Innovationen nicht mit Universitäten kooperieren. Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft können damit eine wichtige Rolle bei den Bemühungen Österreichs spielen, in den Kreis der führenden Innovationsländer aufzusteigen.
In diesem Bereich fanden in den letzten Jahren intensive Bemühungen statt, die in den nächsten Jahren fortgesetzt werden sollen.
Während der letzten WFA-Periode durchgeführte externe Evaluierungen von COMET, BRIDGE und dem Innovationsscheck bestätigen die positive Wirkung der Förderprogramme.
Gemäß Ministerratsvortrag 25/22 vom 24. Juni 2020 "Investitionspaket für den Klimaschutz" sind für das Jahr 2021 für das BMK zusätzliche konjunkturbelebende Mittel in Höhe von 100 Mio. € für den Klimaschutz vorgesehen. Davon werden € 2 Mio. für BRIDGE eingesetzt.
Klima- und Umweltschutz ist ein zentrales Thema in der angewandten Forschung. In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-2024 und des aktuellen Ressortschwerpunkts "Klimaschutz" legen die Förderungsprogramme des BMK, sowohl bei FFG als auch AWS, im Jahr 2021 ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte des Klimaschutzes. Hierbei gilt es, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit besonderer Relevanz für den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Eine entsprechende Steigerung der geförderten Projekte kann im Rahmen der Programme COMET und BRIDGE über folgende Maßnahme erreicht werden:
- Einführung von Klimaschutz- und Umweltkriteriums im Rahmen der Bewertung
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK (vormals BMVIT) jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potentiale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. 2017-2022“. Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
-
überplanmäßig eingetreten:
Weiterentwicklung und Transfer der Grundlagenforschung in Richtung wirtschaftlicher Anwendungen
- zur Gänze eingetreten: Instrument Kompetenzzentrum, Plattform, Modul - Forschungsplattform um Forschungskapazitäten zu bündeln & aufzubauen
- überplanmäßig eingetreten: Wissenschaftstransfer - grundlagennahe Forschungsprojekte, die als Kooperation zwischen Wissenschaft und Verwertern konzipiert sind
- überplanmäßig eingetreten: Instrument F&E-Infrastruktur - Förderung der Anschaffung & Inbetriebnahme von Infrastruktur
-
überwiegend eingetreten:
Erhöhung der Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zwischen KMU und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen
- zur Gänze eingetreten: Instrument Kompetenzzentrum, Plattform, Modul - Forschungsplattform um Forschungskapazitäten zu bündeln & aufzubauen
- überplanmäßig eingetreten: Wissenschaftstransfer - grundlagennahe Forschungsprojekte, die als Kooperation zwischen Wissenschaft und Verwertern konzipiert sind
- überplanmäßig eingetreten: Innovationsscheck mit Selbstbehalt - Förderung für die Durchführung von Innovationsdienstleistungen
- zur Gänze eingetreten: Erleichterung des ForscherInnentransfers von den Universitäten zu den Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 306 | 306 | 0 | 684 | 684 | 0 | 1.105 | 1.105 | 0 | 1.105 | 0 | -1.105 | 1.105 | 0 | -1.105 | 4.305 | 2.095 | -2.210 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 8.010 | 1.500 | -6.510 | 17.870 | 5.192 | -12.678 | 25.375 | 0 | -25.375 | 23.125 | 0 | -23.125 | 74.380 | 6.692 | -67.688 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 306 | 306 | 0 | 8.694 | 2.184 | -6.510 | 18.975 | 6.297 | -12.678 | 26.480 | 0 | -26.480 | 24.230 | 0 | -24.230 | 78.685 | 8.787 | -69.898 |
Nettoergebnis | -306 | -306 | -8.694 | -2.184 | -18.975 | -6.297 | -26.480 | 0 | -24.230 | 0 | -78.685 | -8.787 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt. Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Kooperation Wissenschaft Wirtschaft. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den tatsächlichen Mittelbedarfen vor allem bei den COMET-Zentren. Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden. Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Kosten entstehen, wenn sich Unternehmen freiwillig dazu entscheiden einen Antrag zu stellen. Die Verwaltungskosten sind auf Grund der Vielzahl an Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern, die an COMET-Zentren und COMET-Projekten beteiligt sind sehr schwer abzuschätzen und werden auch seitens der Konsortien nicht offengelegt.
Die Verwaltungskosten für Anträge im BRIDGE-Programm entsprechen einem durchschnittlichen Aufwand für FFG-Projektförderanträge. Durch Vereinheitlichung der FFG-Prozesse kann eine fortlaufende Vereinfachung der Antragsstellung erreicht werden. Auf Basis der letzten Programmevaluierung 2017/2018 bewerten ein Großteil der Fördernehmer den Antragsaufwand bei BRIDGE-Projekten als „sehr gut“ bis „gut passend“, was auf einen sehr guten (im Sinne von niedrigen) Verwaltungskostenaufwand bei der Antragsstellung schließen lässt.
Der umfangreichen Antragsphase steht aber eine langfristige und sehr hohe öffentliche Förderung gegenüber. Die Verwaltungskosten reduzieren sich bei Fortbestehen des Programms auf Grund der bereits gesammelten Erfahrungen der Partner und der Vielzahl an Wiedereinreichungen erfahrungsgemäß deutlich. Eine faktische Erhebung der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen scheint aus ho. Sicht nicht zielführend und bei detaillierter Abschätzung kosten- und zeitintensiv.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in der angewandten Forschung fällt in die Wirkungsbereiche der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Die Förderung von unternehmerischer Spitzenforschung und von Kooperation zwischen Wissenschaft und angewandter Forschung ist auch im FTI-Pakt 2021-2023 verankert. Zur konkreten Umsetzung wurden Maßnahmen entwickelt, die an verschiedenen Schnittstellen innerhalb der Kooperationsstrukturen ansetzen. Österreich erreicht bei den Kooperationen im Innovation Scoreboard 2021 einen Wert von 197,9 und gehört damit zum europäischen Spitzenfeld (EU-Schnitt 135).
COMET
Im Hinblick auf die Ergebnisse der Evaluierung (Juni 2021) kann die Wirkung des COMET-Programms positiv bewertet werden. COMET ist demnach ein sehr erfolgreiches Programm: Die Wirtschaft wird durch Transfer von relevantem Wissen gestärkt, was sich insbesondere über die Anmeldung internationaler Patente zeigt. Außerdem gaben die Unternehmen in der Evaluierung an, dass es durch COMET zu Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen kommt. COMET stärkt die Wissenschaft vor allem dadurch, indem es Forschenden Zugang zu kooperativen Forschungsprojekten ermöglicht – das ist zumindest die Hauptmotivation der beteiligten Wissenschaftler. Der wichtigste Output sind Publikationen, besonders jene, die zusammen mit Unternehmenspartnern verfasst werden. Die wissenschaftlichen Partnerorganisationen sehen den Nutzen einerseits in der Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit – national, aber auch international – und in der Erhöhung der Kooperationsintensität. Die vollständige Evaluierung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmk.gv.at/themen/innovation/publikationen/evaluierungen/comet_evaluierung.html
Im Jahr 2021 wurden 6 COMET-Module und 3 K2-Zentren (neu-)bewilligt. In Bezug auf die gewählten Indikatoren im Rahmen der WFA zeigt sich eine positive Entwicklung. Sowohl der Stand an wissenschaftlichem Personal als auch die Patentanmeldungen wurden (über)erfüllt. Dies zeigt auch eine starke Resilienz der beteiligten Akteur:innen, da trotz der COVID-19 Pandemie die Ziele erreicht werden konnten.
Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Im Jahr 2018 wurden die bisherigen Formate des Innovationsschecks zu einem Programm zusammengeführt (Innovationsscheck mit Selbstbehalt). Dieses Programm erfreut sich bei den Unternehmen seither großer Beliebtheit. Mit Ende 2021 wurde das Ziel, dass jährlich mindestens 200 Innovationsschecks pro Jahr eingelöst werden, nicht gänzlich erreicht, da aufgrund der Pandemie die Innovationstätigkeit einiger KMUs zurückgegangen ist.
BRIDGE
Die Zielwerte für das BRIDGE-Programm wurden zur Gänze erreicht. Der deutlich übererfüllte KMU-Anteil (74% gegenüber 45%) kann dadurch erklärt werden, dass die BRIDGE-Evaluierung 2018 den Bedarf zusätzlicher Maßnahmen zur höheren Beteiligung von KMUs ergeben hat und daher die Möglichkeit geschaffen wurde, den Beitrag der KMUs ausschließlich in Form von in-kind-Leistungen zu erbringen. Die Anzahl junger universitärer Forscher:innen und die Frauenbeschäftigungsquote wurden ebenfalls erreicht. Bezüglich der Frauenbeschäftigung zeigt sich ein deutlicher Sprung gegenüber dem gesetzten Zielwert. Die deutliche Steigerung lässt sich auf Basis des vorhandenen Datenmaterials nicht ausreichend erklären und könnte nur auf Basis einer externen Evaluierung eruiert werden. Insgesamt hat das Programm ein sehr hohes Alleinstellungsmerkmal in der österreichischen FTI-Programmlandschaft.
Forschungsinfrastruktur
Das Förderprogramm für Forschungsinfrastruktur wurde bisher in den Jahren 2016, 2018 und 2020 ausgeschrieben. Im Rahmen der 3. Ausschreibung F&E-Infrastrukturförderung (Ausschreibungszeitraum 22.4.2020 bis 14.10.2020) wurden insgesamt 68 Anträge eingereicht, davon 10 von der Jury zur Förderung empfohlen. Die mehrfache Überzeichnung zeigt den Bedarf der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, bisherige Mittel wurden ausschließlich von der Nationalstiftung zur Verfügung gestellt.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.