Umsetzung der Steuerreform im Krankenversicherungsrecht
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Umsetzung der Steuerreform im Krankenversicherungsrecht | BMSGPK | UG 24 | 2016 | 2016 | 272.300 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens (Finanzjahr des Vorhabens: 2016)
Problemdefinition
Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich derzeit aus einem allgemeinen Beitrag, einem Zusatzbeitrag und zwei Ergänzungsbeiträgen zusammen. Dieses System ist unübersichtlich und kompliziert und soll daher nunmehr durch Zusammenfassung der Beiträge in einem einzigen Beitragssatz vereinfacht werden. Dadurch würde auch die Zahl der Beitragsgruppen stark reduziert werden (etwa 250 weniger).
Darüber hinaus unterscheidet sich bisher der durch den/die DienstnehmerIn zu tragende Teil in der Höhe bei Arbeitern/Arbeiterinnen von jenem bei Angestellten. Diese Ungleichheit soll beseitigt werden. Die Beiträge werden außerdem nunmehr nahezu paritätisch zwischen DienstnehmerIn und DienstgeberIn aufgeteilt.
Weiters soll die Begünstigung von Lehrbetrieben hinsichtlich der Kosten für den Krankenversicherungsschutz in den ersten beiden Lehrjahren entfallen und stattdessen ein eigener Beitragssatz in Höhe von 3,35 % für Lehrlinge eingeführt werden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Regierungsprogramm 2013-2017 sah eine Weiterdotierung des Krankenkassenstrukturfonds über das Jahr 2015 hinaus vor. Das Fonds ist ab dem Jahr 2016 mit jährlich 10 Mio. € dotiert.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- zur Gänze eingetreten: Vereinfachung des Beitragsrechts in der Krankenversicherung
- zur Gänze eingetreten: Vereinheitlichung der von Arbeiter:innen und Angestellten zu zahlenden Beitragsteile
- zur Gänze eingetreten: Entfall der Begünstigung für Lehrbetriebe in der Krankenversicherung
- überplanmäßig eingetreten: Gegenfinanzierung Steuerreform
- zur Gänze eingetreten: Wiederdotierung des Krankenkassen-Strukturfonds
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 25.300 | 56.500 | 31.200 | 25.900 | 50.800 | 24.900 | 26.600 | 52.500 | 25.900 | 27.600 | 54.700 | 27.100 | 28.500 | 57.800 | 29.300 | 133.900 | 272.300 | 138.400 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 25.300 | 56.500 | 25.900 | 50.800 | 26.600 | 52.500 | 27.600 | 54.700 | 28.500 | 57.800 | 133.900 | 272.300 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Durch die Verringerung der Hebesätze bei der Krankenversicherung der Pensionisten kam es zu Einsparungen bei den Pensionsversicherungsträgern in Höhe von 272,3 Mio. € (für die Jahre 2016 bis 2020) und somit zu einer Reduzierung der Ausfallhaftung des Bundes (UG 22) in gleicher Höhe. Der Unterschied zwischen Plan- und Istwert beträgt 138,4 Mio.€ an zusätzlichen Mehrerträgen für die Pensionsversicherung (somit auch eine zusätzliche Einsparung in der UG22). Die in der WFA angeführten Planwerte beziehen sich ausschließlich auf die außertourliche Erhöhung der Beitragsgrundlage in Höhe von 90 € in Kranken- und Unfallversicherung (abzüglich jährlich 10 Mio. € die Dotierung des Krankenkassen - Strukturfonds). Dieser Wert soll laut WFA Wert durch die Herabsetzung der Hebesätze für die Krankenversicherung der Pensionisten ausgeglichen sein. Eine diesbezügliche wertmäßige Darstellung der Absenkung der Hebesätze in der WFA erfolgte nicht.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Arbeitsbedingungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen sind: Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sowie die Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die geplanten Vorhaben, wie die Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten, die Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge, die einmalige außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro monatlich im Jahr 2016 sowie die Veränderung der Hebesätze und Dotierung des Krankenkassen-Strukturfonds wurden planmäßig umgesetzt. Im Detail stellen sich die getroffenen Maßnahmen wie folgt dar:
1. Alle Beiträge in der Krankenversicherung sind in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.
2. Die Beitragsgruppen werden erheblich reduziert (etwa um 250), wodurch die Lohnverrechnung vereinfacht wird.
3. Die Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sind gleich hoch.
4. Lehrbetriebe sind hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt. Für Lehrlinge wird ein eigener, geringer Beitragssatz eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.
5. Durch die Verringerung der Hebesätze bei der Krankenversicherung der Pensionisten kam es zu Einsparungen bei den Pensionsversicherungsträgern in Höhe von 272,3 Mio.€ (für die Jahre 2016 bis 2020) und somit zu einer Reduzierung der Ausfallhaftung des Bundes (UG 22) in gleicher Höhe. Der Unterschied zwischen Plan- und Istwert beträgt 138,4 Mio.€ an zusätzlichen Mehrerträgen für die Pensionsversicherung (somit auch eine zusätzliche Einsparung in der UG22). Die in der WFA angeführten Planwerte beziehen sich ausschließlich auf die außertourliche Erhöhung der Beitragsgrundlage in Höhe von 90 € in Kranken- und Unfallversicherung (abzüglich jährlich 10 Mio. € die Dotierung des Krankenkassen -Strukturfonds). Dieser Wert soll laut WFA Wert durch die Herabsetzung der Hebesätze für die Krankenversicherung der Pensionisten ausgeglichen sein. Eine diesbezügliche wertmäßige Darstellung der Absenkung der Hebesätze in der WFA erfolgte nicht.
6. Der Krankenkassen-Strukturfonds ist ab dem Jahr 2016 mit 10 Mio. Euro jährlich wie geplant dotiert.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.