nicht erreicht: Ziel 3: Sicherstellung der Finanzierung der Aufgaben der Agentur nach § 6a Abs. 5 und § 8 Abs. 2 Z 13 und 15 GESG (insbesondere der Überwachung des Arzneimittelmarktes)
Beschreibung des Ziels
Im Interesse der Patientinnen- und Patientensicherheit soll für die Aufgaben der Arzneimittelmarktüberwachung eine Abgabe an die Agentur eingeführt werden.
Dem Ziel zugeordnete Maßnahmen
- nicht erreicht: Valorisierung der Ansätze des Gebührentarifs des BASG
- nicht erreicht: Schaffung einer für die Aufgaben der AGES im Bereich der Arzneimittel zu verwendenden Bundesabgabe
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1 des Ziels: nicht vorhanden Meilenstein 1: Bundesabgabe für die Abgabe von Arzneimitteln
Ausgangszustand 2015
Einige Aufgabenbereiche der AGES, insbesondere handelsinduzierte Kosten der Arzneimittelüberwachung, können nicht durch Gebühren bzw. der Abgabe nach § 12a GESG gedeckt werden.
Zielzustand 2021
Die Österreichische Apothekerkammer hat für die Aufgaben der Agentur im Bereich der Arzneimittel, insbesondere für Aufgaben der Marktüberwachung - eine Bundesabgabe für die Abgabe von Arzneimitteln abzuführen.
Zielerreichungsgrad des gesamten Ziels: nicht erreicht.