zur Gänze erreicht: Ziel 4: Hinsichtlich des LMSVG erfolgt eine Anpassung der Gebühren an die Teuerungsrate
Beschreibung des Ziels
In Bezug auf das LMSVG dient der Gesetzentwurf im Wesentlichen der Einführung einer Valorisierungsklausel mit Bindung an den Verbraucherpreisindex (VPI) zwecks Anpassung der Gebühren an die Teuerungsrate (Inflation). Die Pauschbeträge für zahlreiche Kontrollen auf diesem Gebiet sind seit dem Inkrafttreten der LMSVG-Kontrollgebührenverordnung im Jahr 2008 nicht erhöht worden. Die Valorisierung soll entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes automatisch eintreten. Die valorisierten Tarife sind lediglich zu runden und kundzumachen.
Dem Ziel zugeordnete Maßnahmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1 des Ziels: zur Gänze erreicht Meilenstein 1: Indexangepasste Gebühren im LMSVG
Ausgangszustand 2016
Eine Anpassung der LMSVG-Gebühren erfolgt in unregelmäßigen Abständen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand.
Zielzustand 2021
Die Gebühren werden der Teuerungsrate automatisch angepasst.
Istzustand 2021
Kundmachungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Valorisierung der LMSVG-Gebühren
Datenquelle
Verbraucherpreisindex 2010
Zielerreichungsgrad des gesamten Ziels: zur Gänze erreicht.