zur Gänze erreicht: Ziel 2: Die Eigenmittelausstattung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen soll den mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken entsprechen
Beschreibung des Ziels
Derzeit wird die Eigenmittelanforderung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mittels eines nicht risikosensitiven Faktoransatzes berechnet. Dies entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand in anderen vergleichbaren Finanzbranchen. Die von der FMA durchgeführten Auswirkungsstudien haben gezeigt, dass die derzeitigen Kapitalanforderungen nicht die tatsächlichen Risiken der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen widerspiegeln. Eine risikoorientierte Berechnung würde die Kapitalallokation verbessern, Anreize zum Ausbau des Risikomanagementsystems setzen und zeitgerechte und angemessene Aufsichtsmaßnahmen der FMA erleichtern.
Dem Ziel zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Aufstellung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenzzwecke
- zur Gänze erreicht: Risikoorientierte Ermittlung der Eigenmittelausstattung
- zur Gänze erreicht: Maßnahmen zur Vermeidung künstlicher Volatilität
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1 des Ziels: zur Gänze erreicht Meilenstein 1: Risikoadäquate Eigenmittelausstattung
Ausgangszustand 2014
Die gesetzliche Eigenmittelanforderung entspricht nicht den mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
Zielzustand 2021
Die gesetzliche Eigenmittelanforderung entspricht weitgehend den mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Die Abweichung zwischen der Summe der Solvenzkapitalanforderungen der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und der Summe des im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ermittelten Gesamtsolvabilitätsbedarfs ist geringer als 20 vH der Summe der Solvenzkapitalanforderungen.
Istzustand 2021
Die gesetzliche Eigenmittelanforderung entspricht weitgehend den mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Die Abweichung zwischen der Summe der Solvenzkapitalanforderungen der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und der Summe des im Rahmen der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ermittelten Gesamtsolvabilitätsbedarfs ist geringer als 20 vH der Summe der Solvenzkapitalanforderungen. Der Zielzustand wurde daher zur Gänze erreicht.
Dieser Zielzustand wurde durch die Verpflichtung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zur Einrichtung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenzzwecke und durch die Verwendung eines risikobasierten Ansatzes für die Ermittlung der Eigenmittelausstattung erreicht, welche auch in den Berichten zur Solvenz- und Finanzlage (SFCR) der jeweiligen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beschrieben werden. Zur Erreichung des Zielzustandes haben auch Maßnahmen zur Vermeidung künstlicher Volatilität bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen beigetragen.
Datenquelle
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Zielerreichungsgrad des gesamten Ziels: zur Gänze erreicht.