KENNZAHL
Deckungsgrad d. aktuellen Gefahrenzonenpläne u. Abflussuntersuchungen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Ziel- und Istzustand 2019 sind mit 100 % erwartungsgemäß deckungsgleich. Im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung konnte die Flächendeckung (= 100 % Ausstattung aller Gemeinden mit Einzugsgebieten nach § 99 ForstG) mit Gefahrenzonenplänen bereits 2015 erreicht werden.
Auch im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung konnte die Flächendeckung für Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko mit 100 % erreicht werden.
Die Aufgabe der Gefahrenzonenplanung ist mit ungeminderter Intensität fortzusetzen, um dem gesetzlichen Auftrag der Aktualität und fachlichen Richtigkeit der Gefahrenzonenpläne sowie der digitalen Bereitstellung der Gefahrenzonen für die Öffentlichkeit gerecht zu werden. Voraussetzung ist, dass die personellen und finanziellen Ressourcen in derselben Höhe verfügbar sind. Nachdem die Flächendeckung im Jahr 2019 erreicht wurde, wird diese Kennzahl ab dem BFG 2020 durch die Kennzahl „Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)“ ersetzt.
Quelle
Hochwasser-Fachdatenbank (Bundeswasserbauverwaltung), digitaler Wildbach- und Lawinenkataster, WLK (BMLRT)
Berechnungsmethode
Mittlerer Deckungsgrad der Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen bezogen auf das gesetzlich festgelegte Planungsgebiet (Forstgesetz und Wasserrechtsgesetz)