KENNZAHL
Deckungsgrad d. aktuellen Gefahrenzonenpläne u. Abflussuntersuchungen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Ziel- und Ist-Zustand 2015 sind erwartungsgemäß deckungsgleich und es ist im Jahr 2019 der Zielzustand 100% erreichbar. Im Teilbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung konnte die Flächendeckung (= 100 % Ausstattung aller Gemeinden mit Einzugsgebieten nach § 99 ForstG) mit Gefahrenzonenplänen bereits 2015 erreicht werden. Im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung konnte die Flächendeckung für Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko noch nicht erreicht werden und liegt bei annähernd 95%. Die Aufgabe der Gefahrenzonenplanung ist mit ungeminderter Intensität fortzusetzen, um den gesetzlichen Auftrag der Aktualität und fachlichen Richtigkeit der GZP sowie der digitalen Bereitstellung der Gefahrenzonen für die Öffentlichkeit gerecht zu werden. Voraussetzung ist, dass die personellen und finanziellen Ressourcen zumindest in derselben Höhe verfügbar sind.
Nach Erreichen der Flächendeckung im Jahr 2019 ist diese Kennzahl strukturell anzupassen.
Quelle
Hochwasser-Fachdatenbank (Bundeswasserbauverwaltung), Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)
Berechnungsmethode
Mittlerer Deckungsgrad der Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen bezogen auf das gesetzlich festgelegte Planungsgebiet (Forstgesetz und Wasserrechtsgesetz)