KENNZAHL
Deckungsgrad der aktuellen Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Ziel- und Istzustand 2017 sind erwartungsgemäß deckungsgleich und es ist im Jahr 2019 der Zielzustand 100 % erreichbar. Im Teilbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung konnte die Flächendeckung (= 100 % Ausstattung aller Gemeinden mit Einzugsgebieten nach § 99 ForstG) mit Gefahrenzonenplänen bereits 2015 erreicht werden. Im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung konnte die Flächendeckung für Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko noch nicht erreicht werden und liegt bei annähernd 98 %. Die Aufgabe der Gefahrenzonenplanung ist mit ungeminderter Intensität fortzusetzen, um dem gesetzlichen Auftrag der Aktualität und fachlichen Richtigkeit der Gefahrenzonenpläne sowie der digitalen Bereitstellung der Gefahrenzonen für die Öffentlichkeit gerecht zu werden. Voraussetzung ist, dass die personellen und finanziellen Ressourcen in derselben Höhe verfügbar sind. Nach Erreichen der Flächendeckung im Jahr 2019 ist diese Kennzahl strukturell anzupassen.
Quelle
Hochwasser-Fachdatenbank (Bundeswasserbauverwaltung), digitaler Wildbach- und Lawinenkataster, WLK (BMNT)
Berechnungsmethode
Mittlerer Deckungsgrad der Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen bezogen auf das gesetzlich festgelegte Planungsgebiet (Forstgesetz und Wasserrechtsgesetz)