KENNZAHL
durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
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Die rasche Durchführung von Pflegegeldverfahren durch die Entscheidungsträger stellt eine wichtige Maßnahme dar, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in kurzer Zeit die notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. In diesem Sinne wurde ein Zielwert für die Entscheidungsträger von 60 Tagen für die Durchführung dieser Verfahren vom Sozialministerium festgelegt. Die Einhaltung dieses Zielwertes wird anhand von statistischen Auswertungen aus der Anwendung PFIF des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom Sozialministerium überprüft, um bei Überschreitungen geeignete Maßnahmen setzen zu können. Die durchschnittliche Verfahrendauer bei Neuzuerkennungen von Pflegegeld betrug 2015 bei allen Entscheidungsträgern 59,9 Tage. Dadurch wurde das Ziel einer durchschnittlichen Verfahrensdauer unter 60 Tagen bei allen Entscheidungsträgern, wie auch in den Vorjahren, erreicht.
Quelle
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungtsräger
Berechnungsmethode
Anzahl der Tage bei Neuanträgen